Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Inhousevergabe gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Lüneburg
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
TitelInhousevergabe gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB
BeschreibungEs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorliegenden Direktvergabe um eine Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB handelt.
2.1.1 Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenA. Hinweis für eigenwirtschaftliche Anträge: Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge haben nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG die unter Abschnitt 3.1 i.V.m. mit dem „Ergänzenden Dokument“ (abrufbar unter https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/mobil-im-landkreis/bus-und-bahn/mobile-zukunft.html ) beschriebenen Anforderungen zu erfüllen und können sich nur auf die hiernach festgelegte Gesamtleistung beziehen. Ein hiervon wesentlich abweichender eigenwirtschaftlicher Antrag ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zu versagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erbringung des Verkehrs im Landkreis Lüneburg bislang nicht kostendeckend möglich war, sodass die Verkehrsdienste aus Sicht der zuständigen Behörde (Abschnitt 1.1) wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Außerdem wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Glaubhaftmachung des dauerhaften eigenwirtschaftlichen Betriebs auch die verbindliche Zusicherung derjenigen Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG voraussetzt, die sich aus dem ergänzenden Dokument ergeben. B. Die nach dem NTVergG anzuwendenden repräsentativen Tarifverträge können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/servicestelle_zum_niedersachsischen_tariftreue_und_vergabegesetz_ntvergg/tariftreue_und_mindestentgelte/tariftreue-u-mindestentgelte-144704.html C. Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus §§ 135 und 160 GWB. Es wird insbes. auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB aufgestellten Rügeobliegenheiten bestehen auch bei Nachprüfungsanträgen gegen angekündigte Direktvergaben von öDA (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.2020 – VII Verg 27/17). Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesamt für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seit dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben wird (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform). Die zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: 04131/15-3308 Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht /vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html Fax: 04131/15-2943
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
3. Teil
3.1 TeilPAR-0001
TitelInhousevergabe gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Lüneburg
BeschreibungDer Landkreis Lüneburg ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 NNVG i.V.m. § 16 NKomVG Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Er beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2035 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007, der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt wird (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Die Inhousevergabe an die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH (MOIN GmbH/Betreiber) als kreiseigenes Verkehrsunternehmen erfolgt als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst gemäß der Vorgaben im ergänzenden Dokument (s.o.) zur Direktvergabe die sechs Linienbündel „Teilnetz 1, 2, 3, 7, 9 und S“ sowie ggf. das „Teilnetz 4“ i.S.d. Ziff. 3.4.3. des Nahverkehrsplans des Landkreises Lüneburg 2018-2023 i.d.F. der Fortschreibung 2023 (NVP). Die Verkehrsleistungen der genannten Linienbündel umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Regelverkehr ca. 7,2 Mio. Fahrplankilometer/Jahr. Der Betrieb ist zum 01.01.2026 aufzunehmen. Der Vertrag endet nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 31.12.2035. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 lit. f) der VO 1370/2007 in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Die (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die von der geplanten Inhousevergabe umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem ergänzenden Dokument (s.o.) zu entnehmen. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrsverbunds (hvv) einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden: https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif . Die im ergänzenden Dokument (s.o.) aufgeführten Verkehrsleistungen repräsentieren den Status quo zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung. Der Landkreis wird in Abhängigkeit von derzeit laufenden und noch durchzuführenden Untersuchungen des Verkehrsangebots (insb. Mobilitätsgutachten) Anpassungen vornehmen. Dies beinhaltet auch Überlegungen zur möglichen Einbeziehung von On-Demand-Verkehren und die Neugliederung der Teilnetze (Zusammenlegung/Auflösung/Streichung/Hinzufügung einzelner Linien). Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öDA bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Änderungen können sich insb. hinsichtlich des Bestands und des Verlaufs der Linien, des Fahrplan- und Tarifangebots, der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen), der Fahrzeug- und weiteren Qualitätsstandards ergeben. Der Umfang der Verkehrsleistungen kann sich hierbei über die Laufzeit des öDA reduzieren oder erweitern. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der ausgewählte Betreiber wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung i.S.d. Art. 4 Abs. 7 S. 2 VO 1370 selbst erbringen. Der Betreiber wird Teile des operativen Betriebs der hier erfassten Verkehrsleistungen unter Beachtung der jeweils einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen vergeben. Der Landkreis Lüneburg kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
3.1.1 Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.9 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen
8. Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Lüneburg
RegistrierungsnummerDE 116086243
PostanschriftAuf dem Michaeliskloster 4  
StadtLüneburg
Postleitzahl21335
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
Telefon+49 413126-1293
Fax+49 413126-2293
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2  
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
Telefon+49413115-1334
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2b1db4a8-3cba-417c-b9ed-aaa4e7f1588e 01
FormulartypPlanung
Art der BekanntmachungVorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung2023-12-21Z 16:56:35Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch 
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung00788373-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe248/2023
Datum der Veröffentlichung2023-12-26Z
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens2023-12-25-12:00

Wähle einen Ort aus Niedersachsen

Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Auetal
Aurich
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Belm
Berne
Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Butjadingen
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
Edewecht
Einbeck
Embsen
Emden
Emlichheim
Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Eydelstedt
Faßberg
Fredenbeck
Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Guderhandviertel
Hagenburg
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hannover
Hannoversch Münden
Hanstedt
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Hemmoor
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lengede
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Niedernwöhren
Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Nörten-Hardenberg
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schiffdorf
Schladen-Werla
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwanewede
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sittensen
Sögel
Söhlde
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelzen
Uetze
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechta
Verden
Visbek
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Wrestedt
Wunstorf
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven