Deutschland - Fernmeldedienste - Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südwestpfalz – Nachverdichtung weiße Flecken

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Südwestpfalz
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südwestpfalz – Nachverdichtung weiße Flecken
Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Haushalte über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen insgesamt ca. 900 Teilnehmer zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream versorgt werden. Optional ist die Hinzunahme von „grauen Flecken“ anzubieten. Dabei sollten solche „graue Flecken“ hinzugenommen werden, die mit dem bisher geplanten Ausbau zusammen Synergien im Projekt schaffen (Option 1). Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Kennung des Verfahrens: 27993ab6-10f2-4d77-8231-e17914f8d832
Interne Kennung: 1
Verfahrensart: Sonstiges zweistufiges Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64200000Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 32571000Kommunikationsinfrastruktur
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Südwestpfalz(DEB3K)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 15,000,000EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südwestpfalz – Nachverdichtung weiße Flecken
Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Haushalte über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen insgesamt ca. 900 Teilnehmer zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream versorgt werden. Optional ist die Hinzunahme von „grauen Flecken“ anzubieten. Dabei sollten solche „graue Flecken“ hinzugenommen werden, die mit dem bisher geplanten Ausbau zusammen Synergien im Projekt schaffen (Option 1). Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64200000Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 32571000Kommunikationsinfrastruktur
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Südwestpfalz(DEB3K)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 15,000,000EUR
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 56
Kriterium:
Art: Qualität
Gewichtung (Punkte, genau): 44
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig, wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Südwestpfalz
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Südwestpfalz
6. Ergebnisse
Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge: 15,489,384EUR
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GlasfaserPlus GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südwestpfalz – Nachverdichtung weiße Flecken
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 15,489,384EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2023/S 107-337369
Datum der Auswahl des Gewinners: 2023-12-20+01:00
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Südwestpfalz
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Südwestpfalz
Registrierungsnummer: 073400000000-001-46
Postanschrift: Unterer Sommerwaldweg 40-42
Stadt: Pirmasens
Postleitzahl: 66953
Land, Gliederung (NUTS): Südwestpfalz(DEB3K)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Christine Grau
Telefon: +49 6997561413
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GlasfaserPlus GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: HRB 25725
Postanschrift: Schanzenstr. 6-20, Kupferhütte 1.14
Stadt: Köln
Postleitzahl: 51063
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 15117631077
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: ID
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 721e312f-1ece-47cb-a4b8-472ed459ca61- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-22Z09:13:55Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00787538-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-26Z

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