Lieferung und Inbetriebnahme von mobilen Verkaufs- und Kontrollgeräten für den ÖPNV inkl. zugehöriges Hintergrundsystem Referenznummer der Bekanntmachung: TV01/2022BeVe
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Dresdener Str. 54
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Nordsachsen Mobil GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordsachsen-mobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme von mobilen Verkaufs- und Kontrollgeräten für den ÖPNV inkl. zugehöriges Hintergrundsystem
Die Nordsachsen Mobil GmbH beabsichtigt die Beschaffung von 28 Stück von mobilen Verkaufs- und Kontrollgeräten für den ÖPNV inkl. des zugehörigen Hintergrundsystems, sowie Lieferung und Inbetriebnahme als Gesamtsystem. Die von mobilen Verkaufs- und Kontrollgeräten müssen in der Lage sein mehrere Tarifdatenbanken, Tarifprodukte des ÖPNV und sonstige "ÖPNV -Tickets" als eTickets und Barcode-Tickets zu verarbeiten, auszugeben und zu kontrollieren. Die neue Technik muss sämtliche Informationen zu Preisen, Zonen, Tickets, usw. rasch verarbeiten können.
Deutschland, Oschatz, Landkreis Nordsachsen, Bediengebiet der Nordsachsen Mobil GmbH
Die Nordsachsen Mobil GmbH beabsichtigt die Beschaffung von 28 Stück von mobilen Verkaufs- und Kontrollgeräten für den ÖPNV inkl. des zugehörigen Hintergrundsystems, sowie Lieferung und Inbetriebnahme als Gesamtsystem. Die von mobilen Verkaufs- und Kontrollgeräten müssen in der Lage sein mehrere Tarifdatenbanken, Tarifprodukte des ÖPNV und sonstige "ÖPNV -Tickets" als eTickets und Barcode-Tickets zu verarbeiten, auszugeben und zu kontrollieren. Die neue Technik muss sämtliche Informationen zu Preisen, Zonen, Tickets, usw. rasch verarbeiten können.
Lieferung von weiteren identischen für die weitere Verwendung für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag der Erfüllung des Auftrages über Lieferung und Inbetriebnahme von 28 Stück mobiler Verkaufs- und Kontrollgeräte.
Wichtiger Hinweis: Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen bei einer Beteiligung die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter "https://cloud.ov-heideland.de/s/sR73E6D47Z28obdZ" abfordern. Die dort gegebenen Hinweise zur Ausschreibung und zur Gestaltung der Angebote sind zwingend zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die Erklärungen gem. Punkt III.1.1) bis III.1.3) Vordrucke zur Verfügung, die zu verwenden sind (vgl. unter Punkt II.2.14)).
siehe Unterlagen zur Ausschreibung
(1) Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister
(2) Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallversicherung
Die Auswahl der für das weitere Vergabeverfahren aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei an Hand der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien zur persönlichen Lage und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Fertigstellungsbürgschaft
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Oschatz
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis: Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen bei einer Beteiligung die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter "https://cloud.ov-heideland.de/s/sR73E6D47Z28obdZ" abfordern. Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung der Angebote sind zwingend zu beachten.
Die indikativen Angebote müssen digital bis zum Schlusstermin gem. IV.2.2) in der Vergabestelle eingegangen sein.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß ab Kenntnis beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Die Rüge ist fristgerecht im Sinne von § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, wenn sie innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntnis des Bieters vom Verstoß beim Auftraggeber eingeht. Verstöße, die auf Grund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der 1. Vergabekammer Sachsen eingehen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.