Deutschland - Elektrizität - Stromlieferung 2024 - 2026

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Säckingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Stromlieferung 2024 - 2026
Beschreibung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung von regionalem Öko-Strom für die Stadt Bad Säckingen. Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-inclusive-Vertrages (Stromlieferung einschließlich Netznutzung). Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung aller Strom-Abnahmestellen der Stadt Bad Säckingen und des Städtischen Abwasserbetriebs (RLM und SLP) vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2026. Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 2.884.568 kWh/Jahr
Kennung des Verfahrens: a2fe0038-2f0f-4e55-a2d6-132e2dcf2a5c
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 09310000Elektrizität
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bad Säckingen
Postleitzahl: 79713
Land, Gliederung (NUTS): Waldshut(DE13A)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen). Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen). Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat 1. nach § 261 StGB (Geldwäsche) oder 2. einer Straftat nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs.2 Nr. 2 StGB zu begehen. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Betrugsbekämpfung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat 1. nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder 2. nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Korruption: Die Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat 1. nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 2. nach §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 3. nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 4. nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), oder 5. nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Konkurs: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass kein einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist und die Eröffnung eines solchen Verfahrens auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters infrage gestellt wird; § 123 Abs.3 GWB ist entsprechend anzuwenden. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass ihm nicht bekannt ist, dass Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass er bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er 1. in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln und 2. er a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte und c) er nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierfür ist das den Bewerbungsbedingungen als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 AentG, § 98c Abs. 1 AufenthG oder § 22 Abs. 1 und 2 LkSG nicht vorliegen. Hierfür ist das als Anlage 2 beigefügte Formular „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehende Erklärung und den Nachweis einzeln vorlegen muss.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass für sie/ihr Angebot kein Verbot einer Auftragsvergabe nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der Europäischen Union vom 8. April 2022 besteht. Hierfür ist das als Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügte Formular „Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ zu verwenden. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehenden Erklärungen und Nachweise einzeln vorlegen muss.
Entrichtung von Steuern: Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen sind. Hierzu legen sie eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen vor. Die Bescheinigungen des Finanzamts darf - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als zwölf Monate sein. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehenden Erklärungen und Nachweise einzeln vorlegen muss.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen die meisten ihrer Beschäftigten versichert sind. Die Bescheinigungen der Krankenkassen dürfen - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als zwölf Monate sein. Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehenden Erklärungen und Nachweise einzeln vorlegen muss.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Stromlieferung 2024 - 2026
Beschreibung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung von regionalem Öko-Strom für die Stadt Bad Säckingen. Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-inclusive-Vertrages (Stromlieferung einschließlich Netznutzung). Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung aller Strom-Abnahmestellen der Stadt Bad Säckingen und des Städtischen Abwasserbetriebs (RLM und SLP) vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2026. Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 2.884.568 kWh/Jahr
Interne Kennung: E29751272
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 09310000Elektrizität
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Waldshut(DE13A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8 Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufs- oder Handelsregisterauszug
Beschreibung: Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem er niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 6 Monate sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied einen entsprechenden Auszug einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz und Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die Auftraggeberin aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. aa) Vorzulegende Nachweise (1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Hierfür ist das als Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügte Formular „Umsatzzahlen“ zu verwenden. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die vorstehende Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. (2) Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung, eine solche im Zuschlagsfall abzuschließen. bb) Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Der Bieter hat einen Umsatz von mindestens 1.500.000 Euro p.a. mit der Lieferung von Strom in jedem der letzten drei vergangenen Geschäftsjahre erzielt. Im Fall einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze der einzelnen Mitglieder addiert. (2) Die bestehende oder abzuschließende Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Versicherungssummen je Schadensereignis aufweisen: - Personen‐ und Sachschäden: mindestens 5.000.000 Euro - Vermögensschäden: mindestens 1.000.000 Euro
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen und Umweltmanagementsystem
Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die Auftraggeberin aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. aa) Vorzulegende Nachweise (1) Liste von Unternehmensreferenzen für Aufträge vergleichbarer Projekte, die der Bieter für Auftraggeber in den Jahren 2021-2023 durchgeführt hat. Darin sind folgende Angaben zu machen: - Name und Anschrift des Auftraggebers - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten - Darstellung der erbrachten Leistung - Wert - Zeitraum der Durchführung Hierfür ist das als Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügte Formular „Unternehmensreferenzen“ zu verwenden. (2) Nachweis eines zertifizierten Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001, EMAS oder gleichwertig (Zertifikat in Kopie) bb) Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Der Bieter muss mindestens zwei vergleichbare Referenz vorlegen. Die Referenz muss die Lieferung einer vergleichbaren Menge für eine vergleichbare Menge von Abnahmestellen beinhalten. Der gelieferte Strom in den Referenzen muss zu 100 % Ökostrom sein. Die Lieferung von Regionalstrom ist dagegen für die Vergleichbarkeit nicht zwingend erforderlich. (2) Zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001, EMAS oder gleichwertig.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-01+01:0023:45:00+01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E29751272,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 2024-01-12+01:00
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E29751272
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-12+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1.5032024E7DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 4 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-12+01:0012:30:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Säckingen
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Säckingen
Registrierungsnummer: USt-ID DE142694686
Abteilung: FB 1 – Zentrale Steuerung und Finanzen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bad Säckingen
Postleitzahl: 79713
Land, Gliederung (NUTS): Waldshut(DE13A)
Land: Deutschland
Telefon: 07761510
Fax: 0776151321
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Fax: 07219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 09c55a72-fa71-440d-9450-d655df55f611- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-12+01:0011:29:29.371+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00026118-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15Z

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