Stadt Künzelsau - Vergabe von Leistungen des Bauprojektmanagements für den Neubau des Mehrfamilienhauses "Hallstattweg" als Modulbau in Künzelsau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2748
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kuenzelsau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Künzelsau - Vergabe von Leistungen des Bauprojektmanagements für den Neubau des Mehrfamilienhauses "Hallstattweg" als Modulbau in Künzelsau
Vergabe von Leistungen des Bauprojektmanagements für den Neubau des Mehrfamilienhauses "Hallstattweg" als Modulbau in Künzelsau
Gegenstand des Verfahrens war die Vergabe von Leistungen des Bauprojektmanagements für die Realisierung des Neubaus eines Mehrfamilienhauses als Modulbau im Hallstattweg in Künzelsau.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Stadt Künzelsau die umfassende Vertretung der Stadt Künzelsau als Bauherr bei der Vergabe und Realisierung des Mehrfamilienhauses. Das Grundstück befindet sich im Hallstattweg in Künzelsau und hat eine Fläche von ca. 2.800 m². Die maßgeblichen Vorgaben aus dem
Bebauungsplan sind:
- 3 Vollgeschosse,
- Grundflächenzahl 0,3,
- Geschossflächenzahl 0,9.
Eine optimale Ausnutzung des Grundstücks im Hinblick auf Wohnraum und Stellplätze soll erreicht werden.
Die Realisierung der Bauleistungen soll durch die Stadt Künzelsau auf Grundlage der Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) erfolgen. Diese Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern wird derzeit neu ausgeschrieben und voraussichtlich im Oktober 2023 abgeschlossen werden.
Durch den Auftragnehmer sind die im Leistungskatalog beschriebenen Leistungen zu erbringen. Die vergabegegenständlichen Leistungen entsprechen nicht dem Leistungskatalog der AHO. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen sind nicht alle Leistungen nach AHO, teilweise gehen sie aber auch
über den Leistungskatalog de AHO hinaus.
Beabsichtigt ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung Zunächst sollen nur die Leistungen der ersten Stufe bis zur Vergabe der Bauleistungen vergeben werden. Die Stadt Künzelsau ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Leistungen der zweiten Stufe (Begleitung während der Bauphase) zu beauftragen. Ein
Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffer II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx