Fachplanungsleistungen für den Neubau des Kinderhauses in Oberneukirchen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Monhamer Weg 1
Ort: Polling
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 84570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
E-Mail:
Telefon: +49 3853031/273
Fax: +49 3853031/255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen für den Neubau des Kinderhauses in Oberneukirchen
Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern; Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro) sowie Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik), Brandschutzgutachten für den Neubau des Kinderhauses in Oberneukirchen
Tragwerksplanung
Gemeinde Oberneukirchen
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 6,
Neubau eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY)
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Grobkostenschätzung des Auftraggebers: Baukosten gesamt / KG300 + KG400 ca. 2.900.000 €
stufenweise Beauftragung (LPH1-4) und LPH 5-6)
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Technische Gebäudeausrüstung - Elektro
Gemeinde Oberneukirchen
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Elektro) in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9
Neubau eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY)
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Grobkostenschätzung des Auftraggebers: Baukosten gesamt / KG300 + KG400 ca. 2.900.000 €
stufenweise Beauftragung (LPH1-4) und LPH 5-9)
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Technische Gebäudeausrüstung - HLS
Gemeinde Oberneukirchen
Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung -Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) in Anlehnung an § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9
Neubau eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY)
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Grobkostenschätzung des Auftraggebers: Baukosten gesamt / KG300 + KG400 ca. 2.900.000 €
stufenweise Beauftragung (LPH1-4) und LPH 5-9)
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Gemeinde Oberneukirchen
Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung, gem. Anlage 1, Ziff. 1.2. zu § 3 Abs. 1 HOAI 2021 –
Neubau eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY)
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Grobkostenschätzung des Auftraggebers: Baukosten gesamt / KG300 + KG400 ca. 2.900.000 €
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Bauphysik - Baustatik Schallschutz
Gemeinde Oberneukirchen
Bauphysik Bauakustik (Schallschutz), gem. Anlage 1, Ziff. 1.2. zu § 3 Abs. 1 HOAI 2021
Neubau eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY)
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Grobkostenschätzung des Auftraggebers: Baukosten gesamt / KG300 + KG400 ca. 2.900.000 €
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Bauphysik - Raumakustik
Gemeinde Oberneukirchen
Bauphysik Raumakustik, gem. Anlage 1, Ziff. 1.2. zu § 3 Abs. 1 HOAI 2021
Neubau eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY)
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Grobkostenschätzung des Auftraggebers: Baukosten gesamt / KG300 + KG400 ca. 2.900.000 €
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Freianlagen
Gemeinde Oberneukirchen
Planungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen LPH 1-9, in Anlehnung an die HOAI 2021, § 39 i.V.m. Anlage 11.
Neubau eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY)
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Grobkostenschätzung des Auftraggebers: Baukosten gesamt / KG300 + KG400 ca. 2.900.000 €
stufenweise Beauftragung (LPH1-4) und LPH 5-9)
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Brandschutzgutachten
Gemeinde Oberneukirchen
Erstellung Brandschutzgutachten
Neubau eines Kinderhauses in der Gemeinde Oberneukirchen (BY)
Es wird phasenübergreifender Planung ausgegangen.
Grobkostenschätzung des Auftraggebers: Baukosten gesamt / KG300 + KG400 ca. 2.900.000 €
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates;
- Nachweis der Mitgliedschaft der zuständigen Architekten- und Ingenieurskammer;
- Nachweis der Berufsqualifikation;
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten (KG 300,400,500) Beträge in EUR, des Netto- Honorars, der Ausführungszeiten, der Leistungsphasen, Angabe der Förderprojekte sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Entsprechende Landesgesetze berechtigen zur Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ ,
- EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013,
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017,
- bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure
- 02 Erklärung Wirtschaftsteilnehmer,
- 03 Erklärung Beschäftigtenzahlen,
- 04 Erklärung Betriebshaftpflicht ODER: Nachweis des Versicherers, dass die Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird,
- 05 Erklärung Art. 5k VO (EU) 2022/576,
- 06 Erklärung Personaleinsatz,
- 07 Erklärung örtliche Präsenz LPH 8
- 08 Erklärung Berufserfahrung,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind verpflichtend.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: Münchenl
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/21762411
Fax: +49 89/21762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).