Deutschland - Gase - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Labor-Gasen 2024-2028/2032 für das LANUV NRW und weitere Einrichtungen des Landes NRW

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Düsseldorf - Außenstelle Hünxe
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA NRW)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe(CVUA-OWL)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Labor-Gasen 2024-2028/2032 für das LANUV NRW und weitere Einrichtungen des Landes NRW
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben.
Kennung des Verfahrens: b49aedf4-066e-4896-8676-8e7891ac9510
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 24100000Gase
Zusätzliche Einstufung(cpv): 24110000Technische Gase
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle BonnGodesberger Allee 136
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle Bad HonnefLohfelder Straße 100
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis(DEA2C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle DuisburgWuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle EssenWallneyer Straße 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle HertenGartenstraße 27
Stadt: Herten
Postleitzahl: 45699
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle LippstadtLipperoder Straße 8
Stadt: Lippstadt
Postleitzahl: 59555
Land, Gliederung (NUTS): Soest(DEA5B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle MindenBüntestraße 1
Stadt: Minden
Postleitzahl: 32427
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke(DEA46)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1LSJG9AL ADer Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug (ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto) bei dem Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Los 1-Technische Gase in Gasflaschen - Bonn/Bad Honnef
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 24100000Gase
Zusätzliche Einstufung(cpv): 24110000Technische Gase
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle BonnGodesberger Allee 136
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle Bad HonnefLohfelder Straße 100
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis(DEA2C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle DuisburgWuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle EssenWallneyer Straße 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle HertenGartenstraße 27
Stadt: Herten
Postleitzahl: 45699
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle LippstadtLipperoder Straße 8
Stadt: Lippstadt
Postleitzahl: 59555
Land, Gliederung (NUTS): Soest(DEA5B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle MindenBüntestraße 1
Stadt: Minden
Postleitzahl: 32427
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke(DEA46)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit für das Los 1 beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zunächst zum 31.03.2026. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2028. Dieses entspricht maximal 2 Vertragsverlängerungen. Ergänzend wird auf Ziffer 3.2 (Höchstmengen) des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen. Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich zu kündigen. Die Kündigung kann insgesamt oder nur für ein einzelnes Los erfolgen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Begründung. Für die bis zum Vertragsende abgeschlossenen Abrufaufträge behält die jeweilige Rahmenvereinbarung - bis zur Auslieferung der bestellten Produkte - ihre Gültigkeit. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach dem BGB wird hiervon nicht berührt. Für die Möglichkeiten zur Kündigung wird weiterhin auf das Formular 512_EU verwiesen
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Vergabe für die Belieferung von "Technischen Gasen in Gas-Flaschen" (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen die Befüllung durch Behältertausch erfolgt.); Auftraggeber in diesem Los: LANUV NRW mit den beiden Standorten Bonn und Bad Honnef
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: 1) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! 2) d) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! d) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU) e) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU); Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Nachweis, dass der Bieter über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gasgemischen gemäß ISO 17025 verfügt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Die Auftraggeber teilen den Auftragnehmern nach Zuschlagserteilung mit, ob alle Rechnungen entweder als monatliche Sammelrechnungen oder als Einzelrechnungen (je Bestellung) auszustellen und an die von den Auftraggebern noch zu benennenden verschiedenen Anschriften zu versenden sind. Weiterhin wird auf Ziffer 13.3 des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Los 2-Technische Gase in Gasflaschen - Duisburg, Düsseldorf, Essen, Hünxe, Krefeld
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 24100000Gase
Zusätzliche Einstufung(cpv): 24110000Technische Gase
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle BonnGodesberger Allee 136
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle Bad HonnefLohfelder Straße 100
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis(DEA2C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle DuisburgWuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle EssenWallneyer Straße 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle HertenGartenstraße 27
Stadt: Herten
Postleitzahl: 45699
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle LippstadtLipperoder Straße 8
Stadt: Lippstadt
Postleitzahl: 59555
Land, Gliederung (NUTS): Soest(DEA5B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle MindenBüntestraße 1
Stadt: Minden
Postleitzahl: 32427
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke(DEA46)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit für das Los 2 beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zunächst zum 31.03.2026. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2028. Dieses entspricht maximal 2 Vertragsverlängerungen. Ergänzend wird auf Ziffer 3.2 (Höchstmengen) des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen. Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich zu kündigen. Die Kündigung kann insgesamt oder nur für ein einzelnes Los erfolgen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Begründung. Für die bis zum Vertragsende abgeschlossenen Abrufaufträge behält die jeweilige Rahmenvereinbarung - bis zur Auslieferung der bestellten Produkte - ihre Gültigkeit. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach dem BGB wird hiervon nicht berührt. Für die Möglichkeiten zur Kündigung wird weiterhin auf das Formular 512_EU verwiesen
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Vergabe für die Belieferung von "Technischen Gasen in Gas-Flaschen" (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen die Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) / Auftraggeber in diesem Los: a) Duisburg: LANUV NRW; b) Düsseldorf: LIA NRW und LKA NRW; c) Essen: LANUV NRW; d) Hünxe: Bezirksregierung Düsseldorf - Außenstelle Hünxe; e) Krefeld: CVUA-RRW und GD NRW
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: 1) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! 2) d) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! d) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU) e) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU); Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Nachweis, dass der Bieter über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gasgemischen gemäß ISO 17025 verfügt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Die Auftraggeber teilen den Auftragnehmern nach Zuschlagserteilung mit, ob alle Rechnungen entweder als monatliche Sammelrechnungen oder als Einzelrechnungen (je Bestellung) auszustellen und an die von den Auftraggebern noch zu benennenden verschiedenen Anschriften zu versenden sind. Weiterhin wird auf Ziffer 13.3 des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Los 3-Technische Gase in Gasflaschen - Dortmund, Erwitte, Lippstadt, Herten
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 24100000Gase
Zusätzliche Einstufung(cpv): 24110000Technische Gase
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle BonnGodesberger Allee 136
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle Bad HonnefLohfelder Straße 100
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis(DEA2C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle DuisburgWuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle EssenWallneyer Straße 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle HertenGartenstraße 27
Stadt: Herten
Postleitzahl: 45699
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle LippstadtLipperoder Straße 8
Stadt: Lippstadt
Postleitzahl: 59555
Land, Gliederung (NUTS): Soest(DEA5B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle MindenBüntestraße 1
Stadt: Minden
Postleitzahl: 32427
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke(DEA46)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit für das Los 3 beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zunächst zum 31.03.2026. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2028. Dieses entspricht maximal 2 Vertragsverlängerungen. Ergänzend wird auf Ziffer 3.2 (Höchstmengen) des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen. Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich zu kündigen. Die Kündigung kann insgesamt oder nur für ein einzelnes Los erfolgen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Begründung. Für die bis zum Vertragsende abgeschlossenen Abrufaufträge behält die jeweilige Rahmenvereinbarung - bis zur Auslieferung der bestellten Produkte - ihre Gültigkeit. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach dem BGB wird hiervon nicht berührt. Für die Möglichkeiten zur Kündigung wird weiterhin auf das Formular 512_EU verwiesen
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Vergabe für die Belieferung von "Technischen Gasen in Gas-Flaschen" (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen die Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) / Auftraggeber in diesem Los: a) Dortmund: MPA NRW; b) Erwitte: MPA NRW - Dienststelle Brandprüfzentrum Erwitte; c) Lippstadt: LANUV NRW ; d) Herten: LANUV NRW
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: 1) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! 2) d) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! d) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU) e) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU); Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Nachweis, dass der Bieter über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gasgemischen gemäß ISO 17025 verfügt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Die Auftraggeber teilen den Auftragnehmern nach Zuschlagserteilung mit, ob alle Rechnungen entweder als monatliche Sammelrechnungen oder als Einzelrechnungen (je Bestellung) auszustellen und an die von den Auftraggebern noch zu benennenden verschiedenen Anschriften zu versenden sind. Weiterhin wird auf Ziffer 13.3 des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Los 4-Technische Gase in Gasflaschen - Detmold und Minden
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Interne Kennung: 4
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 24100000Gase
Zusätzliche Einstufung(cpv): 24110000Technische Gase
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle BonnGodesberger Allee 136
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle Bad HonnefLohfelder Straße 100
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis(DEA2C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle DuisburgWuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle EssenWallneyer Straße 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle HertenGartenstraße 27
Stadt: Herten
Postleitzahl: 45699
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle LippstadtLipperoder Straße 8
Stadt: Lippstadt
Postleitzahl: 59555
Land, Gliederung (NUTS): Soest(DEA5B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle MindenBüntestraße 1
Stadt: Minden
Postleitzahl: 32427
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke(DEA46)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit für das Los 4 beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zunächst zum 31.03.2026. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2028. Dieses entspricht maximal 2 Vertragsverlängerungen. Ergänzend wird auf Ziffer 3.2 (Höchstmengen) des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen. Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich zu kündigen. Die Kündigung kann insgesamt oder nur für ein einzelnes Los erfolgen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Begründung. Für die bis zum Vertragsende abgeschlossenen Abrufaufträge behält die jeweilige Rahmenvereinbarung - bis zur Auslieferung der bestellten Produkte - ihre Gültigkeit. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach dem BGB wird hiervon nicht berührt. Für die Möglichkeiten zur Kündigung wird weiterhin auf das Formular 512_EU verwiesen
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Vergabe für die Belieferung von "Technischen Gasen in Gas-Flaschen" (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen die Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) / Auftraggeber in diesem Los: a) Detmold: CVUA-OWL; b) Minden: LANUV NRW
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: 1) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! 2) d) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! d) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU) e) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU); Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Nachweis, dass der Bieter über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gasgemischen gemäß ISO 17025 verfügt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Die Auftraggeber teilen den Auftragnehmern nach Zuschlagserteilung mit, ob alle Rechnungen entweder als monatliche Sammelrechnungen oder als Einzelrechnungen (je Bestellung) auszustellen und an die von den Auftraggebern noch zu benennenden verschiedenen Anschriften zu versenden sind. Weiterhin wird auf Ziffer 13.3 des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Los 5 - Tankanlagen
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Interne Kennung: 5
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 24100000Gase
Zusätzliche Einstufung(cpv): 24110000Technische Gase
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle BonnGodesberger Allee 136
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle Bad HonnefLohfelder Straße 100
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis(DEA2C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle DuisburgWuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle EssenWallneyer Straße 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle HertenGartenstraße 27
Stadt: Herten
Postleitzahl: 45699
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle LippstadtLipperoder Straße 8
Stadt: Lippstadt
Postleitzahl: 59555
Land, Gliederung (NUTS): Soest(DEA5B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle MindenBüntestraße 1
Stadt: Minden
Postleitzahl: 32427
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke(DEA46)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Los 5: Vergabe für die Belieferung von Technischen Gasen in Tankanlagen (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird). Auftraggeber in diesem Los: a) Bad Honnef: LANUV NRW; b) Bonn: LANUV NRW; c) Detmold: CVUA-OWL; d) Duisburg: LANUV NRW; e) Düsseldorf: LKA NRW; f) Dortmund: MPA NRW; g) Essen: LANUV NRW; h) Herten: LANUV NRW; i) Krefeld: GD NRW und CVUA RRW; j) Minden: LANUV NRW
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: 1) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! 2) d) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! d) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU) e) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU); Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Nachweis, dass der Bieter über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gasgemischen gemäß ISO 17025 verfügt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Die Auftraggeber teilen den Auftragnehmern nach Zuschlagserteilung mit, ob alle Rechnungen entweder als monatliche Sammelrechnungen oder als Einzelrechnungen (je Bestellung) auszustellen und an die von den Auftraggebern noch zu benennenden verschiedenen Anschriften zu versenden sind. Weiterhin wird auf Ziffer 13.3 des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0007
Titel: Los 6 - Prüfgase
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Interne Kennung: 6
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 24100000Gase
Zusätzliche Einstufung(cpv): 24110000Technische Gase
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle BonnGodesberger Allee 136
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle Bad HonnefLohfelder Straße 100
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis(DEA2C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle DuisburgWuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle EssenWallneyer Straße 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle HertenGartenstraße 27
Stadt: Herten
Postleitzahl: 45699
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle LippstadtLipperoder Straße 8
Stadt: Lippstadt
Postleitzahl: 59555
Land, Gliederung (NUTS): Soest(DEA5B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle MindenBüntestraße 1
Stadt: Minden
Postleitzahl: 32427
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke(DEA46)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit für das Los 6 beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zunächst zum 31.03.2026. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2028. Dieses entspricht maximal 2 Vertragsverlängerungen. Ergänzend wird auf Ziffer 3.2 (Höchstmengen) des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen. Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich zu kündigen. Die Kündigung kann insgesamt oder nur für ein einzelnes Los erfolgen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Begründung. Für die bis zum Vertragsende abgeschlossenen Abrufaufträge behält die jeweilige Rahmenvereinbarung - bis zur Auslieferung der bestellten Produkte - ihre Gültigkeit. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach dem BGB wird hiervon nicht berührt. Für die Möglichkeiten zur Kündigung wird weiterhin auf das Formular 512_EU verwiesen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Vergabe für die Belieferung von "Prüfgasen" in Gas-Flaschen (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) / Auftraggeber in diesem Los: a) Hünxe: Bezirksregierung Düsseldorf - Außenstelle Hünxe; b) Detmold: CVUA-OWL; c) Essen: LANUV NRW; d) Erwitte: MPA NRW - Dienststelle Brandprüfzentrum Erwitte
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: 1) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! 2) d) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! d) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU) e) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU); Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Nachweis, dass der Bieter über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gasgemischen gemäß ISO 17025 verfügt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Die Auftraggeber teilen den Auftragnehmern nach Zuschlagserteilung mit, ob alle Rechnungen entweder als monatliche Sammelrechnungen oder als Einzelrechnungen (je Bestellung) auszustellen und an die von den Auftraggebern noch zu benennenden verschiedenen Anschriften zu versenden sind. Weiterhin wird auf Ziffer 13.3 des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
5.1 Los: LOT-0008
Titel: Los 7 - Helium
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von 1.1) Technischen Gasen in Gas-Flaschen (Lose 1-4) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.2) Technischen Gasen in Tankanlagen (Los 5) (Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird) 1.3) Prüfgasen in Gas-Flaschen (Los 6) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) 1.4) Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Hierzu wird je Los eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben. Das geschätzte Mengenvolumen für die einzelnen Lose wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben und ist den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 bis 7 zu entnehmen. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Interne Kennung: 7
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 24100000Gase
Zusätzliche Einstufung(cpv): 24110000Technische Gase
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle BonnGodesberger Allee 136
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle Bad HonnefLohfelder Straße 100
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis(DEA2C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle DuisburgWuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle EssenWallneyer Straße 6
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45133
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle HertenGartenstraße 27
Stadt: Herten
Postleitzahl: 45699
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle LippstadtLipperoder Straße 8
Stadt: Lippstadt
Postleitzahl: 59555
Land, Gliederung (NUTS): Soest(DEA5B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: LANUV NRW, Dienststelle MindenBüntestraße 1
Stadt: Minden
Postleitzahl: 32427
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke(DEA46)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 7
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit für das Los 7 beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zunächst zum 30. September 2024 . Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 6 Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2028. Dieses entspricht maximal 7 Vertragsverlängerungen. Ergänzend wird auf Ziffer 3.2 (Höchstmengen) im Dokument "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen. Beide Seiten haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum nächsten Vertragsenddatum schriftlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Begründung. Für die bis zum Vertragsende abgeschlossenen Abrufaufträge behält die jeweilige Rahmenvereinbarung - bis zur Auslieferung der bestellten Produkte - ihre Gültigkeit. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach dem BGB wird hiervon nicht berührt. Für die Möglichkeiten zur Kündigung wird weiterhin auf das Formular 512_EU verwiesen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Vergabe für die Belieferung von Helium in Gas-Flaschen, Dewar-Gefäßen und Kryo-Behälter (Los 7) (Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt.) Auftraggeber in diesem Los: a) Bonn: LANUV NRW; b) Bad Honnef: LANUV NRW; c) Detmold: CVUA OWL; d) Dortmund: MPA NRW ; e) Duisburg: LANUV NRW; f) Düsseldorf: LKA NRW; g) Essen: LANUV NRW; h) Herten: LANUV NRW; i) Krefeld: GD NRW und CVUA RRW; k) Lippstadt: LANUV NRW; l) Minden: LANUV NRW
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: 1) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit. Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! 2) d) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen b) Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 50001 "Energiemanagement" (Kopie ist ausreichend) oder gleichwertig. c) Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt. Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen. Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! d) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU) e) Soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU); Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) / b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf: Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Nachweis, dass der Bieter über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gasgemischen gemäß ISO 17025 verfügt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Die Auftraggeber teilen den Auftragnehmern nach Zuschlagserteilung mit, ob alle Rechnungen entweder als monatliche Sammelrechnungen oder als Einzelrechnungen (je Bestellung) auszustellen und an die von den Auftraggebern noch zu benennenden verschiedenen Anschriften zu versenden sind. Weiterhin wird auf Ziffer 13.3 des Dokuments "Ausschreibungsbestimmungen" verwiesen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 0
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
8. Organisationen
8.1 ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Düsseldorf - Außenstelle Hünxe
Registrierungsnummer: +49 0211 475-0
Postanschrift: Postfach 300865
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40408
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt(DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat 22 - Kampfmittelbeseitigung -
Telefon: +49 211 475-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA NRW)
Registrierungsnummer: +49 2 31 - 45 02-0
Postanschrift: Marsbruchstraße 186
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44287
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt(DEA52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: info@mpanrw.de
Telefon: +49 2 31 - 45 02-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe(CVUA-OWL)
Registrierungsnummer: +49 5231-911-9
Postanschrift: Westerfeldstraße 1
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32758
Land, Gliederung (NUTS): Lippe(DEA45)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 5231-911-9
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW)
Registrierungsnummer: +49 21 51-8 49-0
Postanschrift: Deutscher Ring 100
Stadt: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Land, Gliederung (NUTS): Krefeld, Kreisfreie Stadt(DEA14)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 21 51-8 49-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer: +49 2151 897-0
Postanschrift: De-Greiff-Straße 195
Stadt: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land, Gliederung (NUTS): Krefeld, Kreisfreie Stadt(DEA14)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 2151 897-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer: +49 211 3101-1000
Postanschrift: Gurlittstraße 55
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40223
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt(DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: info@lia.nrw.de
Telefon: +49 211 3101-1000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt NRW
Registrierungsnummer: +49 211-939-0
Postanschrift: Völklinger Straße 49
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt(DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 211-939-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen(DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6ba9de70-03b7-4d82-bf5f-258165127298- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-19+01:0019:15:50+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00045926-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 16/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-23Z

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