Deutschland - Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen - Ärztlicher Dienst

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Ärztlicher Dienst
Beschreibung: Vergabe von medizinischen Dienstleistungen gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 32 SGB III "Ärztlicher Dienst"
Kennung des Verfahrens: a192f35d-c110-4e9a-8396-0b8de888f2e4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85140000Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1NRH66PW Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Ärztlicher Dienst Los Nr. 1
Beschreibung: 1080 Gutachten. Räumlichkeiten für Los 1 werden im JobCenter Essen im Standort West kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85140000Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00
Enddatum: 2025-01-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# 1080 Guthaben
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: m Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Räumlichkeiten und Ausstattung Der Ort der Leistungserbringung ist ausschließlich innerhalb der Stadt Essen. Lage und Zugang Das JobCenter Essen stellt für die Erbringung der Leistungen der Lose Nr. 1, 2, 3 und 5 Räumlichkeiten (Untersuchungsräume/Besprechungsraum) mit entsprechender Ausstattung im JobCenter Essen, Standort West, Altendorfer Straße 97 - 101, 45143 Essen kostenfrei zur Verfügung. Die Ausstattung beinhaltet: - Handwaschbecken mit entsprechender Armatur, Seifenspender und Papierhandtücher - Paravent - Untersuchungsliege (Schwerlastliege) - Papierabdecktücher für Schwerlastliegen - Schreibtisch, Stühle, Kleiderhaken - Desinfektionsspender zusätzlich zum Seifenspender - Je Raum einen Erste-Hilfe-Koffer - Je Raum eine Waage mit Größenmessung - Je Raum: o Ishihara - Farbtest Tafel o Titmus - Sehtest Tafel o OCULUS - Sehprobentafel Die administrativen Arbeiten bei den Losen Nr. 1, 2, 3 und 5 sind nicht in den angegebenen Räumen durchzuführen. Für die Erbringung der Leistungen des Loses Nr. 4 sind vom Auftragnehmer eigene Praxisräume zur Verfügung zu stellen. Diese müssen mindestens die oben genannten Ausstattungsmerkmale aufweisen. Für die Wartezeiten der zu Begutachtenden sind entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten bereit zu stellen. Außerhalb der beauftragten Dienstleistung können die Räumlichkeiten für andere Zwecke genutzt werden; eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung haben. Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Die Räumlichkeiten sind spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber verbindlich zu benennen. Ein Wechsel der Räumlichkeiten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Die Arbeitsplätze der eingesetzten Mediziner, auch zur Erstellung der Gutachten, müssen über technische Einrichtungen zum Schutz vor Missbrauch, Veränderung, Vernichtung, unbefugter Weiterleitung, unbefugter Kenntnisnahme etc. von Daten verfügen (Virenscanner, Firewall). Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung sind einzuhalten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Im Vordruck D.2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das eigene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat. Die Vergabestelle kann einen Bieter/ eine Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird bei Vorliegen eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen Ausschluss angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen aus bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk des JobCenter Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden. Der Bieter muss versichern, dass er allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist. Der Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhalten. Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber. Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den Bieter zu treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen. Bzgl. einer Registerabfrage im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende Angaben zu machen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2 und D.3 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge und entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Leistung ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung sind folgende Anforderungen zu erfüllen: - Abgeschlossenes Medizinstudium - nachgewiesene mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der medizinischen Begutachtung, speziell im Bereich SGB II oder SGB III - Bereitschaft und Fähigkeit, Kunden mit komplexen psychosozialen Problemlagen zu begutachten - Kenntnisse und Erfahrungen zum Themenbereich Arbeitslosigkeit und Gesundheit - Fähigkeit zur Erstellung verständlicher und aussagekräftiger Gutachten Bei Los 5 ist folgende zusätzliche Qualifikation nötig: - Abgeschlossenes Medizinstudium mit nachgewiesener Zusatzausbildung Arbeitsmedizin oder Sozialmedizin Der Personaleinsatz muss qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen Wissensstand verfügt. Zur Wahrung der in B.1.5 genannten Fristen ist eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall im gegenseitigen Einvernehmen der Zuschlagskandidaten untereinander sicherzustellen. Nachweis des Personals Der Nachweis des Personals (Vordruck F.1.1) über die erforderlichen Qualifikationen hat mit der Angebotsabgabe zu erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ggf. den Einsatz einer Medizinerin/eines Mediziners abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen oder sie/er nach seinen Feststellungen nicht für die Gutachtenerstellung/Erbringung der Dienstleistung geeignet ist. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen der formalen Voraussetzungen. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Beginn der beauftragten Dienstleistung vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb auch für andere Auftraggeber und Bedarfsträger tätig zu sein. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Dienstleistung angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-27+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Wird nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-27+01:0010:05:00+01:00
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-27+01:0010:05:00+01:00
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine besonderen Bedingungen vorhanden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - JobCenter Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - JobCenter Essen
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Ärztlicher Dienst Los Nr. 2
Beschreibung: 280 Gutachten. Räumlichkeiten für Los 2 werden im JobCenter Essen im Standort West kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85140000Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00
Enddatum: 2025-01-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# 280 Guthaben
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: m Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Räumlichkeiten und Ausstattung Der Ort der Leistungserbringung ist ausschließlich innerhalb der Stadt Essen. Lage und Zugang Das JobCenter Essen stellt für die Erbringung der Leistungen der Lose Nr. 1, 2, 3 und 5 Räumlichkeiten (Untersuchungsräume/Besprechungsraum) mit entsprechender Ausstattung im JobCenter Essen, Standort West, Altendorfer Straße 97 - 101, 45143 Essen kostenfrei zur Verfügung. Die Ausstattung beinhaltet: - Handwaschbecken mit entsprechender Armatur, Seifenspender und Papierhandtücher - Paravent - Untersuchungsliege (Schwerlastliege) - Papierabdecktücher für Schwerlastliegen - Schreibtisch, Stühle, Kleiderhaken - Desinfektionsspender zusätzlich zum Seifenspender - Je Raum einen Erste-Hilfe-Koffer - Je Raum eine Waage mit Größenmessung - Je Raum: o Ishihara - Farbtest Tafel o Titmus - Sehtest Tafel o OCULUS - Sehprobentafel Die administrativen Arbeiten bei den Losen Nr. 1, 2, 3 und 5 sind nicht in den angegebenen Räumen durchzuführen. Für die Erbringung der Leistungen des Loses Nr. 4 sind vom Auftragnehmer eigene Praxisräume zur Verfügung zu stellen. Diese müssen mindestens die oben genannten Ausstattungsmerkmale aufweisen. Für die Wartezeiten der zu Begutachtenden sind entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten bereit zu stellen. Außerhalb der beauftragten Dienstleistung können die Räumlichkeiten für andere Zwecke genutzt werden; eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung haben. Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Die Räumlichkeiten sind spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber verbindlich zu benennen. Ein Wechsel der Räumlichkeiten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Die Arbeitsplätze der eingesetzten Mediziner, auch zur Erstellung der Gutachten, müssen über technische Einrichtungen zum Schutz vor Missbrauch, Veränderung, Vernichtung, unbefugter Weiterleitung, unbefugter Kenntnisnahme etc. von Daten verfügen (Virenscanner, Firewall). Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung sind einzuhalten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Im Vordruck D.2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das eigene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat. Die Vergabestelle kann einen Bieter/ eine Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird bei Vorliegen eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen Ausschluss angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen aus bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk des JobCenter Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden. Der Bieter muss versichern, dass er allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist. Der Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhalten. Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber. Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den Bieter zu treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen. Bzgl. einer Registerabfrage im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende Angaben zu machen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2 und D.3 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge und entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Leistung ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung sind folgende Anforderungen zu erfüllen: - Abgeschlossenes Medizinstudium - nachgewiesene mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der medizinischen Begutachtung, speziell im Bereich SGB II oder SGB III - Bereitschaft und Fähigkeit, Kunden mit komplexen psychosozialen Problemlagen zu begutachten - Kenntnisse und Erfahrungen zum Themenbereich Arbeitslosigkeit und Gesundheit - Fähigkeit zur Erstellung verständlicher und aussagekräftiger Gutachten Bei Los 5 ist folgende zusätzliche Qualifikation nötig: - Abgeschlossenes Medizinstudium mit nachgewiesener Zusatzausbildung Arbeitsmedizin oder Sozialmedizin Der Personaleinsatz muss qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen Wissensstand verfügt. Zur Wahrung der in B.1.5 genannten Fristen ist eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall im gegenseitigen Einvernehmen der Zuschlagskandidaten untereinander sicherzustellen. Nachweis des Personals Der Nachweis des Personals (Vordruck F.1.1) über die erforderlichen Qualifikationen hat mit der Angebotsabgabe zu erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ggf. den Einsatz einer Medizinerin/eines Mediziners abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen oder sie/er nach seinen Feststellungen nicht für die Gutachtenerstellung/Erbringung der Dienstleistung geeignet ist. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen der formalen Voraussetzungen. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Beginn der beauftragten Dienstleistung vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb auch für andere Auftraggeber und Bedarfsträger tätig zu sein. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Dienstleistung angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-27+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Wird nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-27+01:0010:05:00+01:00
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-27+01:0010:05:00+01:00
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine besonderen Bedingungen vorhanden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - JobCenter Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - JobCenter Essen
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Ärztlicher Dienst Los Nr. 3
Beschreibung: Kapazität insgesamt 400 Gutachten. Räumlichkeiten für Lost Nr. 3 werden vom JobCenter Essen im Standort West kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85140000Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00
Enddatum: 2025-01-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# 400 Gutachten
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: m Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Räumlichkeiten und Ausstattung Der Ort der Leistungserbringung ist ausschließlich innerhalb der Stadt Essen. Lage und Zugang Das JobCenter Essen stellt für die Erbringung der Leistungen der Lose Nr. 1, 2, 3 und 5 Räumlichkeiten (Untersuchungsräume/Besprechungsraum) mit entsprechender Ausstattung im JobCenter Essen, Standort West, Altendorfer Straße 97 - 101, 45143 Essen kostenfrei zur Verfügung. Die Ausstattung beinhaltet: - Handwaschbecken mit entsprechender Armatur, Seifenspender und Papierhandtücher - Paravent - Untersuchungsliege (Schwerlastliege) - Papierabdecktücher für Schwerlastliegen - Schreibtisch, Stühle, Kleiderhaken - Desinfektionsspender zusätzlich zum Seifenspender - Je Raum einen Erste-Hilfe-Koffer - Je Raum eine Waage mit Größenmessung - Je Raum: o Ishihara - Farbtest Tafel o Titmus - Sehtest Tafel o OCULUS - Sehprobentafel Die administrativen Arbeiten bei den Losen Nr. 1, 2, 3 und 5 sind nicht in den angegebenen Räumen durchzuführen. Für die Erbringung der Leistungen des Loses Nr. 4 sind vom Auftragnehmer eigene Praxisräume zur Verfügung zu stellen. Diese müssen mindestens die oben genannten Ausstattungsmerkmale aufweisen. Für die Wartezeiten der zu Begutachtenden sind entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten bereit zu stellen. Außerhalb der beauftragten Dienstleistung können die Räumlichkeiten für andere Zwecke genutzt werden; eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung haben. Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Die Räumlichkeiten sind spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber verbindlich zu benennen. Ein Wechsel der Räumlichkeiten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Die Arbeitsplätze der eingesetzten Mediziner, auch zur Erstellung der Gutachten, müssen über technische Einrichtungen zum Schutz vor Missbrauch, Veränderung, Vernichtung, unbefugter Weiterleitung, unbefugter Kenntnisnahme etc. von Daten verfügen (Virenscanner, Firewall). Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung sind einzuhalten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Im Vordruck D.2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das eigene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat. Die Vergabestelle kann einen Bieter/ eine Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird bei Vorliegen eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen Ausschluss angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen aus bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk des JobCenter Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden. Der Bieter muss versichern, dass er allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist. Der Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhalten. Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber. Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den Bieter zu treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen. Bzgl. einer Registerabfrage im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende Angaben zu machen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2 und D.3 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge und entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Leistung ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung sind folgende Anforderungen zu erfüllen: - Abgeschlossenes Medizinstudium - nachgewiesene mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der medizinischen Begutachtung, speziell im Bereich SGB II oder SGB III - Bereitschaft und Fähigkeit, Kunden mit komplexen psychosozialen Problemlagen zu begutachten - Kenntnisse und Erfahrungen zum Themenbereich Arbeitslosigkeit und Gesundheit - Fähigkeit zur Erstellung verständlicher und aussagekräftiger Gutachten Bei Los 5 ist folgende zusätzliche Qualifikation nötig: - Abgeschlossenes Medizinstudium mit nachgewiesener Zusatzausbildung Arbeitsmedizin oder Sozialmedizin Der Personaleinsatz muss qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen Wissensstand verfügt. Zur Wahrung der in B.1.5 genannten Fristen ist eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall im gegenseitigen Einvernehmen der Zuschlagskandidaten untereinander sicherzustellen. Nachweis des Personals Der Nachweis des Personals (Vordruck F.1.1) über die erforderlichen Qualifikationen hat mit der Angebotsabgabe zu erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ggf. den Einsatz einer Medizinerin/eines Mediziners abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen oder sie/er nach seinen Feststellungen nicht für die Gutachtenerstellung/Erbringung der Dienstleistung geeignet ist. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen der formalen Voraussetzungen. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Beginn der beauftragten Dienstleistung vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb auch für andere Auftraggeber und Bedarfsträger tätig zu sein. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Dienstleistung angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-27+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Wird nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-27+01:0010:05:00+01:00
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-27+01:0010:05:00+01:00
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine besonderen Bedingungen vorhanden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - JobCenter Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - JobCenter Essen
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Ärztlicher Dienst Los Nr. 4
Beschreibung: 1080 Gutachten. Für das Los Nr. 4 müssen Räumlichkeiten in einer eigenen Praxis zur Verfügung gestellt werden.
Interne Kennung: 4
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85140000Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00
Enddatum: 2025-01-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# 1080 Gutachten. Für das Los Nr. 4 müssen Räumlichkeiten in einer eigenen Praxis zur Verfügung gestellt werden.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: m Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Räumlichkeiten und Ausstattung Der Ort der Leistungserbringung ist ausschließlich innerhalb der Stadt Essen. Lage und Zugang Das JobCenter Essen stellt für die Erbringung der Leistungen der Lose Nr. 1, 2, 3 und 5 Räumlichkeiten (Untersuchungsräume/Besprechungsraum) mit entsprechender Ausstattung im JobCenter Essen, Standort West, Altendorfer Straße 97 - 101, 45143 Essen kostenfrei zur Verfügung. Die Ausstattung beinhaltet: - Handwaschbecken mit entsprechender Armatur, Seifenspender und Papierhandtücher - Paravent - Untersuchungsliege (Schwerlastliege) - Papierabdecktücher für Schwerlastliegen - Schreibtisch, Stühle, Kleiderhaken - Desinfektionsspender zusätzlich zum Seifenspender - Je Raum einen Erste-Hilfe-Koffer - Je Raum eine Waage mit Größenmessung - Je Raum: o Ishihara - Farbtest Tafel o Titmus - Sehtest Tafel o OCULUS - Sehprobentafel Die administrativen Arbeiten bei den Losen Nr. 1, 2, 3 und 5 sind nicht in den angegebenen Räumen durchzuführen. Für die Erbringung der Leistungen des Loses Nr. 4 sind vom Auftragnehmer eigene Praxisräume zur Verfügung zu stellen. Diese müssen mindestens die oben genannten Ausstattungsmerkmale aufweisen. Für die Wartezeiten der zu Begutachtenden sind entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten bereit zu stellen. Außerhalb der beauftragten Dienstleistung können die Räumlichkeiten für andere Zwecke genutzt werden; eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung haben. Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Die Räumlichkeiten sind spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber verbindlich zu benennen. Ein Wechsel der Räumlichkeiten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Die Arbeitsplätze der eingesetzten Mediziner, auch zur Erstellung der Gutachten, müssen über technische Einrichtungen zum Schutz vor Missbrauch, Veränderung, Vernichtung, unbefugter Weiterleitung, unbefugter Kenntnisnahme etc. von Daten verfügen (Virenscanner, Firewall). Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung sind einzuhalten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Im Vordruck D.2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das eigene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat. Die Vergabestelle kann einen Bieter/ eine Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird bei Vorliegen eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen Ausschluss angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen aus bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk des JobCenter Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden. Der Bieter muss versichern, dass er allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist. Der Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhalten. Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber. Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den Bieter zu treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen. Bzgl. einer Registerabfrage im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende Angaben zu machen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2 und D.3 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge und entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Leistung ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung sind folgende Anforderungen zu erfüllen: - Abgeschlossenes Medizinstudium - nachgewiesene mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der medizinischen Begutachtung, speziell im Bereich SGB II oder SGB III - Bereitschaft und Fähigkeit, Kunden mit komplexen psychosozialen Problemlagen zu begutachten - Kenntnisse und Erfahrungen zum Themenbereich Arbeitslosigkeit und Gesundheit - Fähigkeit zur Erstellung verständlicher und aussagekräftiger Gutachten Bei Los 5 ist folgende zusätzliche Qualifikation nötig: - Abgeschlossenes Medizinstudium mit nachgewiesener Zusatzausbildung Arbeitsmedizin oder Sozialmedizin Der Personaleinsatz muss qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen Wissensstand verfügt. Zur Wahrung der in B.1.5 genannten Fristen ist eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall im gegenseitigen Einvernehmen der Zuschlagskandidaten untereinander sicherzustellen. Nachweis des Personals Der Nachweis des Personals (Vordruck F.1.1) über die erforderlichen Qualifikationen hat mit der Angebotsabgabe zu erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ggf. den Einsatz einer Medizinerin/eines Mediziners abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen oder sie/er nach seinen Feststellungen nicht für die Gutachtenerstellung/Erbringung der Dienstleistung geeignet ist. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen der formalen Voraussetzungen. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Beginn der beauftragten Dienstleistung vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb auch für andere Auftraggeber und Bedarfsträger tätig zu sein. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Dienstleistung angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-27+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Wird nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-27+01:0010:05:00+01:00
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-27+01:0010:05:00+01:00
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine besonderen Bedingungen vorhanden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - JobCenter Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - JobCenter Essen
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Ärztlicher Dienst Los Nr. 5
Beschreibung: Kapazität insgesamt 560 Gutachten. Räumlichkeiten für Lost Nr. 5 werden vom JobCenter Essen im Standort West kostenfrei zur Verfügung gestell
Interne Kennung: 5
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85140000Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00
Enddatum: 2025-01-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# 560 Gutachten.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: m Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Räumlichkeiten und Ausstattung Der Ort der Leistungserbringung ist ausschließlich innerhalb der Stadt Essen. Lage und Zugang Das JobCenter Essen stellt für die Erbringung der Leistungen der Lose Nr. 1, 2, 3 und 5 Räumlichkeiten (Untersuchungsräume/Besprechungsraum) mit entsprechender Ausstattung im JobCenter Essen, Standort West, Altendorfer Straße 97 - 101, 45143 Essen kostenfrei zur Verfügung. Die Ausstattung beinhaltet: - Handwaschbecken mit entsprechender Armatur, Seifenspender und Papierhandtücher - Paravent - Untersuchungsliege (Schwerlastliege) - Papierabdecktücher für Schwerlastliegen - Schreibtisch, Stühle, Kleiderhaken - Desinfektionsspender zusätzlich zum Seifenspender - Je Raum einen Erste-Hilfe-Koffer - Je Raum eine Waage mit Größenmessung - Je Raum: o Ishihara - Farbtest Tafel o Titmus - Sehtest Tafel o OCULUS - Sehprobentafel Die administrativen Arbeiten bei den Losen Nr. 1, 2, 3 und 5 sind nicht in den angegebenen Räumen durchzuführen. Für die Erbringung der Leistungen des Loses Nr. 4 sind vom Auftragnehmer eigene Praxisräume zur Verfügung zu stellen. Diese müssen mindestens die oben genannten Ausstattungsmerkmale aufweisen. Für die Wartezeiten der zu Begutachtenden sind entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten bereit zu stellen. Außerhalb der beauftragten Dienstleistung können die Räumlichkeiten für andere Zwecke genutzt werden; eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung haben. Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Die Räumlichkeiten sind spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber verbindlich zu benennen. Ein Wechsel der Räumlichkeiten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Die Arbeitsplätze der eingesetzten Mediziner, auch zur Erstellung der Gutachten, müssen über technische Einrichtungen zum Schutz vor Missbrauch, Veränderung, Vernichtung, unbefugter Weiterleitung, unbefugter Kenntnisnahme etc. von Daten verfügen (Virenscanner, Firewall). Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung sind einzuhalten.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Im Vordruck D.2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das eigene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat. Die Vergabestelle kann einen Bieter/ eine Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird bei Vorliegen eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen Ausschluss angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen aus bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk des JobCenter Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden. Der Bieter muss versichern, dass er allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist. Der Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhalten. Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber. Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den Bieter zu treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen. Bzgl. einer Registerabfrage im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende Angaben zu machen. Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2 und D.3 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge und entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Leistung ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung sind folgende Anforderungen zu erfüllen: - Abgeschlossenes Medizinstudium - nachgewiesene mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der medizinischen Begutachtung, speziell im Bereich SGB II oder SGB III - Bereitschaft und Fähigkeit, Kunden mit komplexen psychosozialen Problemlagen zu begutachten - Kenntnisse und Erfahrungen zum Themenbereich Arbeitslosigkeit und Gesundheit - Fähigkeit zur Erstellung verständlicher und aussagekräftiger Gutachten Bei Los 5 ist folgende zusätzliche Qualifikation nötig: - Abgeschlossenes Medizinstudium mit nachgewiesener Zusatzausbildung Arbeitsmedizin oder Sozialmedizin Der Personaleinsatz muss qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen Wissensstand verfügt. Zur Wahrung der in B.1.5 genannten Fristen ist eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall im gegenseitigen Einvernehmen der Zuschlagskandidaten untereinander sicherzustellen. Nachweis des Personals Der Nachweis des Personals (Vordruck F.1.1) über die erforderlichen Qualifikationen hat mit der Angebotsabgabe zu erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ggf. den Einsatz einer Medizinerin/eines Mediziners abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen oder sie/er nach seinen Feststellungen nicht für die Gutachtenerstellung/Erbringung der Dienstleistung geeignet ist. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen der formalen Voraussetzungen. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Beginn der beauftragten Dienstleistung vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb auch für andere Auftraggeber und Bedarfsträger tätig zu sein. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Dienstleistung angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-27+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Wird nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-27+01:0010:05:00+01:00
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-27+01:0010:05:00+01:00
Ort: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine besonderen Bedingungen vorhanden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - JobCenter Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - JobCenter Essen
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt(DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e92c38ed-543e-4a89-9ad3-123da2395185- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-23+01:0015:14:16+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00049486-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 17/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-24Z

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Hürth
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Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
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Monschau
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