2x IT-vernetzter 4K Endoskopie Turm für den OP Fachbereich Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 099-308704

62993-2024 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Homburg: Ausrüstung für Endoskopie und Endochirurgie
OJ S 22/2024 31/01/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
Postanschrift: Kirrberger Strasse
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fr. Dietrich
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2x IT-vernetzter 4K Endoskopie Turm für den OP Fachbereich Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 099-308704
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33168000 Ausrüstung für Endoskopie und Endochirurgie
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung, Installation und betriebsbereite Übergabe von 2x IT-vernetzter 4K Endoskopie Turm für den OP Fachbereich Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der HNO OP benötigt 2mal einen flexibel einsetzbaren Endoskopie Turm, an dem sowohl flexible als auch starre Endoskope eingesetzt werden können. Die Hals-Nasen-Ohren Heilkunde nutzt viele verschiedene Operationstechniken, die jeweils auf die anatomischen Anforderungen verschiedener Patienten ausgerichtet sind. Im Bereich der Nasenhaupthöhlen oder bei Stenosen der Atemwege sind starre Endoskope nötig. Flexible Endoskope dagegen werden bei Laryngoskopien oder Rhinoskopien eingesetzt. Diese lassen sich wiederum anhand unterschiedlicher Eigenschaften unterscheiden (Länge, Dicke, Durchmesser des Arbeitskanals, Blickwinkel, etc.). Um das komplette Leistungsspektrum eines Universitätsklinikums abzudecken, benötigen wir Videogastroskope, schlanke Videogastroskope und Bronchoskope. Dabei müssen die Gastroskope und Bronchoskope vom gleichen Hersteller sein. Ansonsten wäre es nötig, dass auch entsprechende Prozessoren und Lichtquellen angeschafft werden, was eine monetäre Mehrbelastung sowie einen erhöhten Aufwand aufgrund unterschiedlicher Bedienphilosophien für das Personal bedeutet. Auch die Kompatibilität spielt hier eine wichtige Rolle. Die Hersteller müssten uns bescheinigen, dass eine solche Kombination überhaupt erlaubt ist und müssten zudem auch noch entsprechende Risikobewertungen durchführen lassen. Diese sind mit einem sehr hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Der Monitor muss mindestens 31“ groß sein und die Möglichkeit bieten Bilder aus mehreren Quellen nebeneinander oder als Bild-in-Bild anzuzeigen. Dies ermöglicht simultane Eingriffe, wie beispielsweise das parallele Arbeiten mit Endoskop und Stirnleuchte.
Eine der wichtigsten Anforderungen ist die 4K Bildgebung, welche ein realistischeres, detailreicheres Bild mit größerer Tiefenwahrnehmung erzeugt. Dadurch werden intraoperative Blutungen reduziert, das Gewebe wird differenzierter wahrgenommen, Blutgefäße und Nervenbahnen werden besser erkannt und Verletzungen werden damit vorgebeugt. Das Erkennen von empfindlichen Strukturen, selbst unter schwierigen Bedingungen, ist hier ein entscheidender Faktor. Insbesondere bei Nasennebenhöhlen-Operationen gelingt somit eine wesentlich bessere Unterscheidung zwischen erkranktem und gesundem Gewebe. Durch die 4K Technologie kann die OP-Sicherheit und die Qualität immens gesteigert werden, weswegen sie für uns als Universitätsklinik unabdingbar ist.
Filter spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, um Blutungsquellen oder maligne Areale zu identifizieren und tieferliegende Gefäße darzustellen. Fluoreszenzbasierte Filter ermöglichen die Darstellung der feinen Gefäße der Schleimhautmorphologie und sind daher ein wichtiger Bestandteil in der Hals-Nasen-Ohren Heilkunde. Durch die Verwendung von fluoreszierenden Substanzen können Gewebe mit hoher Präzision und Genauigkeit untersucht und behandelt werden, was zu einer insgesamt sichereren und effektiveren Behandlung führt und damit die Patientensicherheit erheblich steigert.
Ein weiterer Nebeneffekt ist, dass durch die verbesserte Bildqualität der Chirurg seine Augen weniger anstrengen muss. Dies bedeutet weniger Ermüdungserscheinungen und Stress für die Operateure und daraus resultierend auch eine bessere Versorgung für die Patienten.
Als Universitätsklinikum des Saarlandes ist neben der Patientenversorgung, der Lehrauftrag ein weiterer wichtiger Aspekt. Bei der Ausbildung junger Ärzte bauen wir auf den Einsatz neuester Technologie. Eine penible Darstellung der einzelnen Schritte einer OP mit Hilfe einer 4K Technologie ist somit Grundvoraussetzung um der Lehre zukünftiger Ärzte gerecht zu werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Alleinstellungsmerkmal / Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Gemäß § 14, VgV, Abs. (4), Ziffer 2 b.) kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Im Supplement zum Amtsblatt des Europäischen Union NR. 2023/S 099-308704 wurde der Bedarf der Ersatzbeschaffung der IT-vernetzten 4K- Endoskopie Türme im Klinikum bekannt gemacht. Interessierte Bieter konnten Ihr Interesse zur Teilnahme am Markterkundungsverfahren anmelden. Den interessebekundenden Unternehmen wurde ein Fragekatalog mit wesentlichen und entscheidenden Leistungsmerkmalen übermittelt, um zu eruieren, inwieweit Bieter die notwendigen Leistungen erbringen können. Nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens wurde festgestellt, dass lediglich ein Unternehmen in der Lage ist, die speziellen Anforderungen zu erfüllen. Die beteiligten, nicht für den Vertragsabschluss in Frage kommenden Unternehmen wurden bereits in der direkten Kommunikation informiert und erläutert, mit welchem Hintergrund ein Vertragsverhältnis nicht eingegangen werden kann.
Olympus bietet einen kompletten 4K-Turm an, sowohl für den flexiblen, als auch den starren Bereich. Bei Olympus gibt es sogar schon Endoskope, wie das angebotene BF-H1100, welches als Ausgangssignalformat 4K mittels upscaling erreichen kann. Gerade im Kopf-Hals Bereich ist eine besonders gute Bildqualität aufgrund der limitierten Freiheitsgraden zwischen Gefäßen, Nerven und Atemwegen notwendig. Durch das realistischere Bild ermüden zudem die Augen der Operateure weniger. Durch die 4K- Bildgebung können intraoperative Blutungen reduziert werden. Blutungen bedeuten im schlimmsten Fall eine Verlängerung der OP Dauer und eine längere Genesungszeit für den Patienten.
Des Weiteren ist die Kompatibilität mit den Systemen der Inneren Medizin gegeben, was Konzile ermöglicht und auch Ausfallzeiten so gering wie möglich hält, da Geräte auch untereinander ausgeliehen werden können. Es ist keine zusätzliche Einweisung in neue Prozessoren oder Endoskope für die Ärzte der Inneren nötig, da diese schon besteht.
Auch die Aufbereitung ist bereits bekannt und etabliert.
Die geforderten Funktionalitäten für den HNO OP Turm kann nur Olympus vollumfänglich erfüllen.
Sie stellt ein technisches Alleinstellungsmerkmal nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV dar und kann von keinem anderen Bieter in vollem Umfange erbracht werden.
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Unter Berücksichtigung aller zwingend notwendigen Anforderungen, kann die Leistung nur von Olympus erbracht werden. Somit steht fest, dass es für den geforderten Einsatzzweck keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, denn alle aufgestellten Anforderungen sind zwingend erforderlich.
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 099-308704

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
15/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Olympus Deutschland GmbH
Postanschrift: Wendenstrasse 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Diese freiwillige ex-ante-Bekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung (vgl. Abschnitt V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung des Universitätsklinikums des Saarlandes, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gemäß Abschnitt V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen. Vielmehr erfolgt der Vertragsabschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Bekanntmachung.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder Strasse 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder Strasse 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder Strasse 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/01/2024