Deutschland – Hausmüllbeseitigung – Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim

60358-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Hausmüllbeseitigung – Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
OJ S 21/2024 30/01/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Beschreibung: Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim Anstalt öffentlichen Rechts (ALP AöR) schreibt die Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus.
Kennung des Verfahrens: 3bddb6d4-b0a6-406d-8214-2668f84ceb9a
Interne Kennung: 2024 RA LuP
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513100 Hausmüllbeseitigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste, 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Ludwigslust-Parchim  
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regelung für die Übernahmestelle(n): Für die vom Auftragnehmer zu betreibende Übernahmestelle (maximal zwei Standorte zulässig) gilt folgende Vorgabe: Die einfache mittlere gewichtete Transportentfernung für die Fahrzeuge der Abfalleinsammlung des von der ALP AöR beauftragten Dritten aus dem Sammelgebiet zu dem verbindlichen angebotenen Standort der Übernahmestelle(n) des Bieters darf 50 km nicht überschreiten. Regelung für die Behandlungsanlage(n): Für die vom Auftragnehmer verbindlich zu benennende(n) Behandlungsanlage(n) gelten folgende Vorgaben: Die Entfernung von der Stadt Neustadt-Glewe zu dem verbindlichen angebotenen Standort der Behandlungsanlage(n) darf 150 km nicht überschreiten. Für Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHHEJ
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Beschreibung: Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen: (a) Übernahme des gegenständlichen Restabfalls, (b) ggf. Transport des Restabfalls zu der/den Behandlungsanlage(n) (falls der Übernahmestandort nicht der Standort der Behandlungsanlage ist) und (c) die Behandlung der gegenständlichen Abfälle inkl. Verwertung/Beseitigung aller Behandlungsreste/ Outputfraktionen. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Behandlungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Behandlung des Restabfalls aus dem Altkreis Parchim ist ab dem 01.06.2025 leistungsgegenständlich. Ab dem 01.07.2030 ist zusätzlich die Behandlung des Restabfalls aus dem Altkreis Ludwigslust leistungsgegenständlich. Die Prognosemenge für beide Teilgebiete (Altkreise) beträgt ca. 23.000 Mg/a, die Prognosemenge nur für das Gebiet des Altkreises Parchim ca. 9.900 Mg/a.
Interne Kennung: 2024 RA LuP
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513100 Hausmüllbeseitigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste, 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Ludwigslust-Parchim  
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regelung für die Übernahmestelle(n): Für die vom Auftragnehmer zu betreibende Übernahmestelle (maximal zwei Standorte zulässig) gilt folgende Vorgabe: Die einfache mittlere gewichtete Transportentfernung für die Fahrzeuge der Abfalleinsammlung des von der ALP AöR beauftragten Dritten aus dem Sammelgebiet zu dem verbindlichen angebotenen Standort der Übernahmestelle(n) des Bieters darf 50 km nicht überschreiten. Regelung für die Behandlungsanlage(n): Für die vom Auftragnehmer verbindlich zu benennende(n) Behandlungsanlage(n) gelten folgende Vorgaben: Die Entfernung von der Stadt Neustadt-Glewe zu dem verbindlichen angebotenen Standort der Behandlungsanlage(n) darf 150 km nicht überschreiten. Für Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2035
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Leistungen sind im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 30.06.2035 (10 Jahre und ein Monat feste Laufzeit) zu erbringen (feste Grundvertragslaufzeit). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 31.12.2038 (weitere 3 Jahre und 6 Monate - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2033 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.12.2041 (weitere 3 Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 30.06.2037 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Energieeffizienz der vorgesehenen Behandlungsanlage(n) wird über den R1-Wert im Rahmen eines Bonus in der Auswertung berücksichtigt. Weiter wird die mit Sammelfahrzeugen zurückzulegende Entfernung zu der/den vom Bieter anzubietenden Übernahmestelle(n) im Rahmen eines Transportkostenmalus in der Auswertung berücksichtigt. Für detaillierte Regelungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verbindliche Zusagen der Bieter für die Vergütung der operativ eingesetzten Mitarbeiter der vertragsgegenständlichen Behandlungsanlage(n) werden im Rahmen eines in den Vergabeunterlagen näher definierten Lohn-Bonus in der Angebotsauswertung berücksichtigt. Für detaillierte Regelungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: 1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Hinsichtlich dem Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung ist auch eine "Know-How"-Leihe zulässig. Es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, diese Leistungen erbringt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen), - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung, - aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär).

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Verwerten von Bio- und Grünabfall) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen). Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Vorliegen von Referenz(en) über die Behandlung von 10.000 Mg Restabfall in derselben Behandlungsanlage in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: Benennung der Referenz(en) mindestens mit Angabe des Leistungsinhalts, des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebiets, der jährlich behandelten Menge und des Auftragswertes
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Entscheidungsbarwert
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste wertbare Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das (wertbare) Angebot mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich - anhand der angebotenen Entgelte unter Berücksichtigung der Prognosemengen pro Jahr, - unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln, - unter Berücksichtigung des Transportkostenmalus für die Entfernung des/der Übernahmestellen-Standorte(s), - unter Berücksichtigung eines Bonus für eine verbindlich zugesagte Energieffizienz der Behandlungsanlage(n), sowie - unter Berücksichtigung eines Lohn-Bonus für die verbindlich zugesagte Vergütung der operativ tätigen Mitarbeiter der auftragsgegenständlichen Behandlungsanlagen. Weitergehende Informationen sind dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Leitfaden zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHHEJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHHEJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/02/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 96 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist - mit Ausnahme von Preisangaben im Sinne von § 56 Abs. 3 S. 2 VgV - ausgeschlossen. +++ PLATZHALTER: Hier wären noch die Ausführungen zum neuen Landesgesetz einzufügen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/02/2024 12:01:00 (UTC+1)
Eröffnungsdatum: 26/02/2024 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Bürgschaft: Vom Auftragnehmer wird eine Bürgschaft gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb: Es wird eine Efb-Zertifizierung gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (3) Haftpflichtversicherung: Es wird das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
Registrierungsnummer: DE346617038
Postanschrift: Lindenstraße 30  
Stadt: Ludwigslust
Postleitzahl: 19288
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Telefon: 038717227000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: ECONUM Unternehmensberatung GmbH
Registrierungsnummer: t:0404696630
Postanschrift: Dammtorstraße 35  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 0404696630
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: t:038558815164
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14  
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: 038558815164
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 91ca39c2-5bd4-402e-ba16-a150406ab890-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Es wird ergänzend auf eine Übergangsregelung hingewiesen, welche bislang nur in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.1.4 aufgeführt war. Zudem wurde der Begriff "Sammelgebiet" mit einem Verweis auf die Messpunkte präzisiert.
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Der Abschnitt "Zusätzliche Informationen" unter Pos. 2.1.2 der Bekanntmachung wird wie folgt ergänzt: "Zusätzliche Informationen: Regelung für die Übernahmestelle(n): Für die vom Auftragnehmer zu betreibende Übernahmestelle (maximal zwei Standorte zulässig) gilt folgende Vorgabe: Die einfache mittlere gewichtete Transportentfernung für die Fahrzeuge der Abfalleinsammlung des von der ALP AöR beauftragten Dritten aus dem Sammelgebiet (Messpunkte in den Altkreisen Parchim und Ludwigslust gemäß Vergabeunterlagen) zu dem verbindlichen angebotenen Standort der Übernahmestelle(n) des Bieters darf 50 km nicht überschreiten. Nur für den Zeitraum bis zum 01.01.2030 gilt folgende Übergangsregelung: Im Zeitraum bis zum 01.01.2030, sind alternativ zu vorstehender Anforderung ebenfalls Übernahmestandorte zulässig, welche die Maximalentfernung von 50 km bezogen auf die Messpunkte des Altkreises Parchim (also ohne Berücksichtigung der Messpunkte des Altkreises Ludwigslust) einhalten. Für Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Regelung für die Behandlungsanlage(n): Für die vom Auftragnehmer verbindlich zu benennende(n) Behandlungsanlage(n) gelten folgende Vorgaben: Die Entfernung von der Stadt Neustadt-Glewe zu dem verbindlichen angebotenen Standort der Behandlungsanlage(n) darf 150 km nicht überschreiten. Für Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen."
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1bc29d1f-9e6b-464e-b341-e6438d72f33e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/01/2024 19:44:44 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 60358-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 21/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/01/2024