5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 15894300 Zubereitete Mahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: MZG-Versorgungs-GmbH Peter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.02.2024. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate, sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer Partei in Schriftform gekündigt wurde.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup# Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das MZG Vertragsbedingungen verwenden, - durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten, - die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und - die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktezahl von 40 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem doppelten des niedrigsten Angebotspreises. Alle Angebotspreise darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation.
Fester Wert (insgesamt): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Speiseangebot (Unterkriterium 1)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er die Vorgaben der Auftraggeberin im Bereich Speisenangebot umsetzen wird. Hierzu legt der Bieter exemplarische Speisepläne für acht Wochen vor, in der die Menülinien übersichtlich dargestellt und die Speisen eindeutig gekennzeichnet sind. Der Ausweis von Nährstoffen und Allergenen ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 2 zur Menübestellung (Unterkriterium 2)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirtschaftliche Speiseversorgung mit hohem Patientenkomfort. Der Bieter erläutert hierzu das von ihm vorgesehene Verfahren der Menübestellung und benennt dabei eine Uhrzeit, bis zu der die Bestellungen am Vortag jeweils vorliegen müssen, um eine pünktliche Anlieferung zu gewährleisten. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 3 zur Logistik (Unterkriterium 3)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass eine hohe Leistungsqualität in der logistischen Abwicklung erreicht wird. In einem Logistikkonzept müssen Bieter daher die vorgesehenen Logistikabläufe darstellen. Hierzu müssen die wesentlichen Abläufe dargestellt werden, anhand derer der Auftraggeber nachvollziehen kann, wie eine fristgerechte und fehlerfreie Bereitstellung der Mittagsmahlzeiten von der Anlieferung bis zur Rückführung der Tabletts mit dem Schmutzgeschirr und Besteck, den Großgebinde-Behältern und den Speiseresten für die Mittagsmahlzeiten gewährleistet wird. Die Rückführung des Schmutzgeschirrs und der Speisereste erfolgt dabei mit der Anlieferung am Folgetag. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 4 zum Hygiene- und Qualitätsmanagement (Unterkriterium 4)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die gute Hygienepraxis soll die einwandfreie Qualität von Lebensmitteln sicherstellen. Ein umfassendes Hygiene- und Qualitätsmanagement unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ist daher Pflicht. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er diesen Vorgaben der Auftraggeberin im Bereich Speisenangebot mit dem Ziel einer optimalen Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit dauerhaft umsetzen wird. In diesem Zusammenhang sind die folgenden Themenkomplexe zu behandeln: - Basishygiene im Sinne einer "guten Herstellungspraxis", - HACCP-Konzept, - Mikrobiologische Untersuchungen und Kontrollen, - Schulungskonzept für Mitarbeiter*Innen / Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktions-, Lager-, Geräte- und Individualhygiene, - Lieferantenauswahl und -management, - Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Lebensmittel sowie vorhandene Zertifizierungen des QM-Systems. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept 5 zum Umgang mit Havarien (Unterkriterium 5)
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er die Vorgaben der Auftraggeberin im Havariefall verlässlich sicherstellen wird. Mögliche Szenarien sind zum Beispiel Personalausfall im Küchenbereich und/oder steigende Patientenzahlen. Bestandteil der Angaben des Bieters ist auch der Nachweis über die Versorgungssicherheit der Auftraggeberin bei Produktions- bzw. Betriebsausfall des Auftragnehmers. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Probeessen
Beschreibung: Die ausschreibende Stelle organisiert unter den als geeignet eingestuften Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot eingereicht haben, ein sog. Probeessen. In folgender Weise: Zeitraum: Der geplante Zeitraum ist für den 08. bis 12. Januar 2024 vorgesehen. Hierzu ergeht zehn Tage vorher eine gesonderte Einladung an die Bieter. Die Vergabestelle behält sich eine Terminverschiebung insoweit ausdrücklich vor. Teilnehmer: An dem Probeessen nehmen vier Vertreter der Vergabestelle teil, die sodann die Qualität der Mittagsverpflegung bewerten. Vertreter des Bieters nehmen an dem Probeessen nicht teil. Anforderungen an das Probeessen: Das Probeessen ist am Tag des Probeessens in zehn Portionen bis 06.00 Uhr anzuliefern. Bei dem Probeessen bestehend aus der Hauptkomponente, handelt es sich um ein solches, das an demselben Tag auch einem anderen Kunden in Deutschland im Rahmen einer Großbestellung zur Verfügung gestellt wird. Der Bieter hat mit der Anlieferung den Namen des Kunden zu benennen. Vergütung Für die Lieferung des Probeessen erhält der Bieter eine pauschale Vergütung in der Höhe von 50 Euro. Bewertungsmaßstab: Geprüft und bewertet wird bei der Testverkostung die Qualität das zur Test-Verkostung durch den Bieter anzubietende Hauptgericht anhand der folgenden Maßstäbe: - Hauptkomponente (maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 10) - Optik (2,5 Punkte) - Geschmack (2,5 Punkte) - Geruch (2,5 Punkte) - Konsistenz (2,5 Punkte) Die Testverkoster verkosten das für das Probeessen anzubietende Gericht des Bieters und bewerten dieses jeweils anhand der vier gleich gewichteten sensorischen Kriterien: Optik, Geruch, Geschmack und Konsistenz. Die Testverkoster verständigen sich nach Diskussion untereinander pro verkosteten Gericht eines Bieters auf eine einheitliche Bewertung jedes der vorgenannten sensorischen Kriterien gemäß der nachstehend aufgeführten Noten-Skala. Sofern und soweit keine Einstimmigkeit hinsichtlich der Benotung pro sensorisches Kriterium erzielt wird, wird der arithmetische Mittelwert aus der Summe der von den einzelnen Testverkostern vergebenen Punkte pro sensorisches Kriterium gebildet; dabei wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Der Bewertung liegt die folgende Notengebung zugrunde: Note 0 - in keiner Weise genügend Note 1 - überwiegend nicht genügend Note 2 - mit leichten Einschränkungen genügend Note 3 - genügend Note 4 - überwiegend übertroffen Note 5 - in vollem Umfang übertroffen Nimmt ein Bieter an dem Probeessen nicht teil, weil er auf die Anlieferung des Probeessens verzichtet, wird sein Angebot ausgeschlossen. Ebenso wird sein Angebot ausgeschlossen, wenn ein Bieter das Probeessen nach vorausgegangener Aufforderung des Auftraggebers nicht rechtzeitig anliefert.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MZG-Versorgungs GmbH