Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Verwertung von Outputprodukten aus der MBA Cröbern

93303-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Verwertung von Outputprodukten aus der MBA Cröbern
OJ S 32/2024 14/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verwertung von Outputprodukten aus der MBA Cröbern
Beschreibung: Verwertung von Outputprodukten aus der MBA Cröbern
Kennung des Verfahrens: 018c5807-900d-4e75-bd30-b1fd26b33ad0
Interne Kennung: 2023-12-1-MBA
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Die Abfälle sind an der MBA Cröbern, Am Westufer 3, 04463 Großpösna, zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten Ausschreibungsdienst evergabe.de zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die über das evergabe-Portal abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das evergabe-Portal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: trifft nicht zu
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründesiehe Vergabeunterlagen; zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), Mindestlohngesetz (MiLoG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verwertung von heizwertreichem Material
Beschreibung: Transport und Verwertung von ca. 15.000 bis 25.000 Mg/a an heizwertreichem Material (< 300 mm, AVV 191210/ 191212), beginnend ab dem 01.07.2025. Die Abfälle sind an der MBA Cröbern zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen. Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 5 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2030) und optionale Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2035).
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat bei beiden Laufzeitalternativen die Option, die Laufzeit zwei Mal um je ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Die Abfälle sind an der MBA Cröbern, Am Westufer 3, 04463 Großpösna, zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeitalternative B (10 Jahre) zu bezuschlagen, wenn der Bieter für das betreffende Los bereits für Alternative A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und Alternative B für dasselbe Los im Sinne der Regelungen in Teil E der Vergabeunterlagen wirtschaftlicher ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, - Angaben zur Rechtsform des Bieters, - aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen, - Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen, - Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe; die zu Leistungsbeginn geforderte Höhe ist in Teil F der Vergabeunterlagen (Entsorgungsvertrag) benannt; - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr). - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210/ 191212); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre); Mindestanforderung an die Referenzen: - vergleichbare Leistung: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212); - Mindestvertragsdauer: drei Monate; - Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 6.000 Mg /a an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung enthalten. - Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen. c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. - Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle auf Verlangen sind vorzulegen: - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen zur Verwertung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 28/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 113 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Verwertung von heizwertreichem Material
Beschreibung: Transport und Verwertung von ca. 15.000 bis 25.000 Mg/a an heizwertreichem Material (< 300 mm, AVV 191210/ 191212), beginnend ab dem 01.07.2025. Die Abfälle sind an der MBA Cröbern zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen. Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 5 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2030) und optionale Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2035).
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat bei beiden Laufzeitalternativen die Option, die Laufzeit zwei Mal um je ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Die Abfälle sind an der MBA Cröbern, Am Westufer 3, 04463 Großpösna, zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeitalternative B (10 Jahre) zu bezuschlagen, wenn der Bieter für das betreffende Los bereits für Alternative A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und Alternative B für dasselbe Los im Sinne der Regelungen in Teil E der Vergabeunterlagen wirtschaftlicher ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, - Angaben zur Rechtsform des Bieters, - aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen, - Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen, - Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe; die zu Leistungsbeginn geforderte Höhe ist in Teil F der Vergabeunterlagen (Entsorgungsvertrag) benannt; - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr). - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210/ 191212); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre); Mindestanforderung an die Referenzen: - vergleichbare Leistung: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212); - Mindestvertragsdauer: drei Monate; - Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 6.000 Mg /a an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung enthalten. - Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen. c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. - Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle auf Verlangen sind vorzulegen: - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen zur Verwertung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 28/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 113 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Verwertung von heizwertreichem Material
Beschreibung: Transport und Verwertung von ca. 15.000 bis 25.000 Mg/a an heizwertreichem Material (< 300 mm, AVV 191210/ 191212), beginnend ab dem 01.07.2025. Die Abfälle sind an der MBA Cröbern zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen. Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 5 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2030) und optionale Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2035).
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat bei beiden Laufzeitalternativen die Option, die Laufzeit zwei Mal um je ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Die Abfälle sind an der MBA Cröbern, Am Westufer 3, 04463 Großpösna, zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeitalternative B (10 Jahre) zu bezuschlagen, wenn der Bieter für das betreffende Los bereits für Alternative A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und Alternative B für dasselbe Los im Sinne der Regelungen in Teil E der Vergabeunterlagen wirtschaftlicher ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, - Angaben zur Rechtsform des Bieters, - aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen, - Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen, - Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe; die zu Leistungsbeginn geforderte Höhe ist in Teil F der Vergabeunterlagen (Entsorgungsvertrag) benannt; - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr). - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210/ 191212); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre); Mindestanforderung an die Referenzen: - vergleichbare Leistung: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212); - Mindestvertragsdauer: drei Monate; - Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 6.000 Mg /a an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung enthalten. - Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen. c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. - Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle auf Verlangen sind vorzulegen: - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen zur Verwertung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 28/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 113 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Verwertung von brennbaren Abfällen
Beschreibung: Transport und Verwertung von ca. 5.000 bis 12.000 Mg/a an brennbaren Abfällen (u.a. und vergleichbar > 300 mm und grob vorbehandelter Sperrmüll, AVV 191210/191212). Die Abfälle sind an der MBA Cröbern zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen. Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben: Alternative A: Laufzeit 5 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2030) und optionale Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d. h. 01.07.2025 bis 30.06.2035).
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat bei beiden Laufzeitalternativen die Option, die Laufzeit zwei Mal um je ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Die Abfälle sind an der MBA Cröbern, Am Westufer 3, 04463 Großpösna, zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeitalternative B (10 Jahre) zu bezuschlagen, wenn der Bieter für das betreffende Los bereits für Alternative A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und Alternative B für dasselbe Los im Sinne der Regelungen in Teil E der Vergabeunterlagen wirtschaftlicher ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, - Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, - Angaben zur Rechtsform des Bieters, - aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen, - Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, - Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen, - Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe; die zu Leistungsbeginn geforderte Höhe ist in Teil F der Vergabeunterlagen (Entsorgungsvertrag) benannt; - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr). - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210/ 191212); - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre); Mindestanforderung an die Referenzen: - vergleichbare Leistung: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder Sperrmüll (AVV 200307) oder brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212); - Mindestvertragsdauer: drei Monate; - Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 2.500 Mg/a an gemischten Siedlungsabfällen, Sperrmüll, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung enthalten. - Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung: a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Beschreibung des Energieflusskonzeptes der Entsorgungsanlage in Bezug zum vertragsgegenständlichen Abfall, es sind insbesondere die erzeugten und verwerteten Energieanteile für Strom, Fernwärme und Prozessdampf darzustellen sowie die für die Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebes eigenverwerteten Energiemengen und fremdbezogenen Energiemengen. c) Beschreibung des Energievermarktungskonzeptes der Abfallverwertungsanlage. Es ist die geplante Vermarktungsstruktur der verschiedenen Energieströme, die aus den angelieferten Abfällen erzeugt werden, darzustellen. - Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle auf Verlangen sind vorzulegen: - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen zur Verwertung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 28/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 113 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: USt-ID DE141675744
Postanschrift: Am Westufer 3  
Stadt: Großpösna
Postleitzahl: 04463
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 34299530
Internetadresse: http://www.wev-sachsen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Postfach 10 13 64  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 018c5813-6ef9-4de6-821f-c2610a5c9b91-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Beschreibung: Auf Grund der erfolgten Anpassungen der Vergabeunterlagen wird die Angebotsfrist verlängert bis zum 28.02.2024, 10:00 Uhr.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
Abschnittskennung: LOT-0003
Abschnittskennung: LOT-0004
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018d8ea4-d014-4bfc-9654-caea982447d5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/02/2024 15:38:04 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 93303-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 32/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/02/2024

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