Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen Wohnungsneubau Wendstraße

163420-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen Wohnungsneubau Wendstraße
OJ S 56/2024 19/03/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen Wohnungsneubau Wendstraße
Beschreibung: Die Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG wurde von der Stadt Heiligenhafen als Beitrag zur Behebung der örtlichen Wohnraumknappheit initiiert. An ihr sind keine privatwirtschaftlichen Unternehmen beteiligt. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten für Beschäftigte von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus auf dem Grundstück Wendstr. 14a in Heiligenhafen.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d451397288
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung Gebäude und Innenräume
Beschreibung: Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur), Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 10.1 zur HOAI (Fassung 2021). Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die Angabe zur Laufzeit ist daher nur eine grobe Schätzung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heiligenhafen, Holstein
Postleitzahl: 23774
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 25 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in 2 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 358 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Höhe des Honorars
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung hinsichtlich Methodik/Bearbeitungskonzept
Beschreibung: Zu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) u. der benannten Leistungsmerkmale
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
Beschreibung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Qualifikation des betrauten Leitungspersonals
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters u. Stellvertreters (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Beschreibung: Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der (personellen) Verfügbarkeit für das Projekt
Beschreibung: Zeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter, örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Freianlagenplanung
Beschreibung: Objektplanung Freianlagen: Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 11.1 zur HOAI (Fassung 2021). Stufenweise Beauftragung
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die Angabe zur Dauer ist daher nur eine grobe Schätzung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heiligenhafen, Holstein
Postleitzahl: 23774
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 25 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in 2 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 36 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Höhe des Honorars
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung hinsichtlich Methodik/Bearbeitungskonzept
Beschreibung: Zu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) u. der benannten Leistungsmerkmale
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
Beschreibung: Zu erwartende Qualität der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Qualifikation des betrauten Leitungspersonals
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters u. Stellvertreters (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Beschreibung: Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der (personellen) Verfügbarkeit für das Projekt
Beschreibung: Zeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter, örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Beschreibung: HLS-Planung: Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI (Fassung 2021) für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen), Stufenweise Beauftragung
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die Angabe zur Dauer ist daher nur eine grobe Schätzung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heiligenhafen, Holstein
Postleitzahl: 23774
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 25 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in 2 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 137 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Höhe des Honorars
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung hinsichtlich Methodik/Bearbeitungskonzept
Beschreibung: Zu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) u. der benannten Leistungsmerkmale
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
Beschreibung: Zu erwartende Qualität der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Qualifikation des betrauten Leitungspersonals.
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters u. Stellvertreters (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Beschreibung: Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der (personellen) Verfügbarkeit für das Projekt
Beschreibung: Zeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter, örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Beschreibung: Elektroplanung: Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 (Fassung 2021) für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 6 (Förderanlagen). Stufenweise Beauftragung.
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die Angabe zur Dauer ist daher nur eine grobe Schätzung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heiligenhafen, Holstein
Postleitzahl: 23774
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 25 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in 2 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 82 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Höhe des Honorars
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund Methodik/Bearbeitungskonzept
Beschreibung: Zu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) u. der benannten Leistungsmerkmale.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
Beschreibung: Zu erwartende Qualität der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Qualifikation des betrauten Leitungspersonals
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters u. Stellvertreters (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten.
Beschreibung: Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der (personellen) Verfügbarkeit für das Projekt.
Beschreibung: Zeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter, örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Tragwerksplanung
Beschreibung: Tragwerksplanung: die Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 zur HOAI (Fassung 2021). Stufenweise Beauftragung.
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die Angabe zur Dauer ist daher nur eine grobe Schätzung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heiligenhafen, Holstein
Postleitzahl: 23774
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 25 Monat
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die Aufteilung erfolgt pro Los in 2 Stufen. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der LPH 1-4 des jeweiligen Loses von der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung. Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der LPH 5-9 von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragstexten. Zudem gelten die dort geregelten Leistungsänderungsvorbehalte.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 113 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Höhe des Honorars
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistungen aufgrund Methodik/Bearibeitungskonzept.
Beschreibung: Zu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der methodischen/konzeptionellen Herangehensweise an die Lösung der Aufgabe anhand des Bearbeitungskonzepts (eingehend auf Besonderheiten der Aufgabe) u. der benannten Leistungsmerkmale.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
Beschreibung: Zu erwartende Qualität der konkreten Projektorganisation und praktischen Projektabwicklung, Kontinuität und Intensität der Projektbearbeitung, insbesondere: Einsatzplanung, Kompensation von Ausfällen im Team, Häufigkeit der Vor-Ort-Präsenz, Terminziele und Zeitplanung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der Qualifikation des betrauten Leitungspersonals.
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters u. Stellvertreters (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der konkreten Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten.
Beschreibung: Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zu erwartende Qualität der Leistung aufgrund der (personellen) Verfügbarkeit für das Projekt
Beschreibung: Zeitliche und örtliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt, zeitlich nach dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, bezogen auf Projektleiter und Stellvertreter, örtlich nach regelmäßiger Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort zur Baustelle.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 627 072,41 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Leiter des Bieters: Architekten Rolf Kuhfeldt Helge Michelau PartGmbB
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Leiter des Bieters: wrage herzog + partner INGENIEURE
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Leiter des Bieters: neuwerk Architekten + Ingenieure GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Leiter des Bieters: B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: HR AG Lübeck HRA 9801 HL
Abteilung: Geschäftsführung, c/o Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co KG
Postanschrift: Am Jachthafen 4a  
Stadt: Heiligenhafen, Holstein
Postleitzahl: 23774
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Joachim Gabriel
Telefon: +49 (4362) 50340
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: 04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Architekten Rolf Kuhfeldt Helge Michelau PartGmbB
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: HR AG Kiel PR 390 KI
Postanschrift: Am Burgfeld 1  
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23568
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 45138880-0
Fax: +49 45138880-20
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: wrage herzog + partner INGENIEURE
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: USt-ID DE123456789
Postanschrift: Grambeker Weg 157  
Stadt: Mölln
Postleitzahl: 23879
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4542848601
Fax: +49 4542848602
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: neuwerk Architekten + Ingenieure GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: HR AG Kiel HRB 19180 KI
Postanschrift: Holzkoppelweg 5  
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24118
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: info@neuwerk.sh
Telefon: +49 4313990180
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: HR AG Frankfurt a.M. HRB 54831
Postanschrift: Westhafenplatz 1  
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 692400070
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7cb04b1d-e539-40de-b186-b2ca9b0ea590 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/03/2024 19:33:11 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 163420-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/03/2024

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