Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Transport von Bioabfall aus dem Zweckverbandsgebiet Celle ab 21.10.2024

166993-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Transport von Bioabfall aus dem Zweckverbandsgebiet Celle ab 21.10.2024
OJ S 57/2024 20/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme und Transport von Bioabfall aus dem Zweckverbandsgebiet Celle ab 21.10.2024
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme von jährlich ca. 6.000 Mg bis 7.500 Mg Bioabfall (AVV 20 02 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle auf der vom Auftragnehmer benannten Umschlaganlage und der anschließende Transport zur Bioabfallvergärungsanlage der Bioabfallverwertung Heidekreis GmbH (BVH) im Gewerbegebiet Benefeld ab dem 21.10.2024. Die Leistungen sollen vom 21.10.2024 bis zum 31.12.2031 erbracht werden.
Kennung des Verfahrens: d3de996a-0b73-4925-8fe7-6ccb6a8d8789
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVon der Wertung ausgeschlossen werden Angebote i.S.v. § 57 Abs. 1 VgV. Hiernach werden Angebote von Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere Angebote, für die einer der in § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 6 VgV aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. Die Vergabestelle schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung ei-ner Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachge-kommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steu-ern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen. Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Übernahme und Transport von Bioabfall aus dem Zweckverbandsgebiet Celle ab 21.10.2024
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme von jährlich ca. 6.000 Mg bis 7.500 Mg Bi-oabfall (AVV 20 02 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle (im Folgenden: Zweckverbandsgebiet Celle) auf der vom Auftragnehmer benannten Umschlagan-lage und der anschließende Transport zur Bioabfallvergärungsanlage der Bioabfall-verwertung Heidekreis GmbH (BVH) im Gewerbegebiet Benefeld ab dem 21.10.2024. Die Leistungen sollen vom 21.10.2024 bis zum 31.12.2031 erbracht werden.
Interne Kennung: E38987332
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E38987332
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E38987332
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sehen Sie hierzu in den Vergabeunterlagen auf Seite 19 ff. (Nr. 7.10 ff.)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: VergabekammerNiedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Registrierungsnummer: 030-0000000033-51
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109  
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29227
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Allgemeine Verwaltung und Einkauf
E-Mail: info@zacelle.de
Telefon: +4951417502420
Internetadresse: https://www.zacelle.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: VergabekammerNiedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: db719211-138d-4fff-a00e-3727b42400eb-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Beschreibung: Aufgrund von Bieterfragen und die damit einhergehenden Korrekturen wurde die Frist zur Abgabe von Angeboten auf den 04.04.2024 12:00 Uhr verlängert.
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 2.1.2 Erfüllungsort und 5.1.2 Erfüllungsort: Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Übernahme des Bioabfalls erfolgt beim Auftragnehmer an der von ihm im Angebot angegebenen Umschlaganlage. Der Transport erfolgt an die Vergärungsanlage der Bioabfallverwertung Heidekreis GmbH, Bayershofer Weg 22, 29699 Walsrode, OT Benefeld.
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 2.1.6 Ausschlussgründe: 1. Bildung krimineller Vereinigungen, 2. Bildung terroristischer Vereinigungen, 3.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, 4.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung zu 1. : [ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) ] --- Beschreibung zu 2.: [ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) ] --- Beschreibung zu 3.: [ § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) ] --- Beschreibung zu 4.: [ § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche) ] ---
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 2.1.6 Ausschlussgründe: 5. Betrug oder Subventionsbetrug, 6. Betrug oder Subventionsbetrug, 7. Bestechlichkeit, 8. Vorteilsgewährung und Bestechung, 9. Bestechlichkeit, 10. Vorteilsgewährung und Bestechung. Beschreibung zu 5.: [ § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden ] --- Beschreibung zu 6.: [ § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden ] --- Beschreibung zu 7.: [ § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 299a und 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) StGB ] --- Beschreibung zu 8.: [ § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) ] --- Beschreibung zu 9.: [ § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 333 (Vorteilsgewährung) und 334 (Bestechung) StGB, jeweils auch iVm § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) ] --- Beschreibung zu 10.: [ § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) ] ---
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 2.1.6 Ausschlussgründe: 11. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, 12. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, 13. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, 14. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, 15. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, 16. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, 17. Insolvenz. Beschreibung zu 11.: [ § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ] --- Beschreibung zu12.: [ § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. ] --- Beschreibung zu 13.: [ § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern oder Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. ] --- Beschreibung zu 14.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ] --- Beschreibung zu 15.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ] --- Beschreibung zu 16.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ] --- Beschreibung zu 17.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] ---
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 2.1.6 Ausschlussgründe: 18. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, 19. Zahlungsunfähigkeit, 20. Einstellung der beruflichen Tätigkeit, 21. Schwere Verfehlung, 22. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, 23. Interessenkonflikt, 24. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung. Beschreibung zu 18.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] --- Beschreibung zu 19.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] --- Beschreibung zu 20.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] --- Beschreibung zu 21.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. ] --- Beschreibung zu 22.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ] --- Beschreibung zu 23.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (vgl. auch § 6 VgV). ] --- Beschreibung zu 24.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ] ---
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 2.1.6 Ausschlussgründe: 25. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, 26. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, 27. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, 28. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, 29. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, 30. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen,31. Interessenkonflikt. Beschreibung zu 25.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ] --- Beschreibung zu 26.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. ] --- Beschreibung zu 27.: [ § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ] --- Beschreibung zu 28.: [ § 21 Abs. 1 Satz 1 AEntG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11 oder Abs. 2 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. ] --- Beschreibung zu 29.: [ § 19 Abs. 1 Satz 1 MiLoG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11 oder Abs. 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. ] --- Beschreibung zu 30.: [ § 4 Abs. 1 NTVergG: Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland 1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 MiLoG mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG und 2. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des AEntGbundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. § 4 Abs. 2 NTVergG: Fehlt bei Angebotsabgabe die Erklärung nach Absatz 1 und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. ] --- Beschreibung zu 31.: [ Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) ] ---
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 5.1.9 Eignungskriterien: Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Übersicht und Angaben zum Bieter, Beschreibung: Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses./ Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Umsätze, Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze hinsichtlich solcher Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Formular vorhanden./ Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Gesamtkonzept der Leistungserbringung, Beschreibung: Darstellung des Gesamtkonzepts der Leistungserbringung inkl. Angaben zur technischen Ausrüstung und technischen Leitung des Unternehmens./ Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Vorgesehene Umschlaganlage, Beschreibung: Beschreibung der vorgesehenen Umschlaganlage mit Angaben zu Name/Bezeichnung, zu Lage und Standort (genaue Anschrift), zum Namen des Betreibers, zur Ausstattung/Einrichtung und zu den (für die Abfälle des Auftraggebers vorgesehenen) Kapazitäten in Mg/a. Auf gesonderte Aufforderung ist ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Umschlaganlage einzureichen, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus und der Genehmigungszeitraum hervorgehen./ Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Vorgesehene Umschlaganlage, Beschreibung: Nachweis der Entfernung der Fahrtstrecke vom Betriebshof des Auftraggebers (Braunschweiger Heerstraße 109, 29227 Celle) zur zu benennenden Umschlaganlage. Dafür ist das Routenplanungsprogramm IMPARGO unter https://apps.impargo.de/planner zu verwenden. Als Einstellung wird „schnellste Route" („Routing Modus Standard“), der Fahrzeugtyp LKW mit „zulässiges Gesamtgewicht kleiner-gleich 40 t“ sowie „Anzahl Achsen 5+“ vorgegeben. Für die Verwendungen des Routenplaner-Programms ist eine kostenlose Registrierung notwendig. Zur Anwendung kommt der kostenlose „Planner“ im „Basic-Plan“./ Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Referenzen, Beschreibung: Referenzangaben zu Leistungen, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Bezeichnung des Auftrags, Beschreibung des Leistungsumfanges inkl. Ausführungszeitraum, Auftragssumme (netto). Formular vorhanden. Auf gesonderte Aufforderung sind Auftraggeberbestätigungen zu den angegebenen Referenzen vorzulegen.
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 5.1.9 Eignungskriterien: Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Versicherungsschutz, Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den ausgeschriebenen Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn abzuschließen (Formular vorhanden), alternativ der Nachweis einer solchen Versicherung. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Nachweis einer solchen Versicherung ist dem Auftraggeber auf Aufforderung, spätestens zum Leistungsbeginn nachzuweisen./ Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, Beschreibung: Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für das Befördern und Lagern von Bioabfällen. Alternativ kann dem Angebot bei entsprechender Begründung ein gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -stellen beigefügt werden. Formular vorhanden./ Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung, Bezeichnung: Gewerberechtliche Voraussetzungen, Beschreibung: Eigenerklärung zur Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung./ Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Ausreichende Kapazitäten, Beschreibung: Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung Leistungen zu verfügen./ Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung, Bezeichnung: Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beschreibung: Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Auf gesonderte Aufforderung sind entsprechende Zahlungsnachweise einzureichen./ Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Unteraufträge, Beschreibung: Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Auf gesonderte Aufforderung sind die Unterauftragnehmer zu benennen./ Kriterium: Art: Sonstiges, Bezeichnung: Bietergemeinschaft, Beschreibung: Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular vorhanden)./ Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung, Bezeichnung: Berufsgenossenschaft, Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzulegen./ Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Versicherungsschutz, Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden./ Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Handels- und Gewerberegisterauszüge, Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und ein aktueller Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO vorzulegen./ Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Bezeichnung: Bilanzen, Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung sind Bilanzen oder Bilanzauszüge vorzulegen./ Kriterium: Art: Sonstiges, Bezeichnung: Unteraufträge, Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung sind die vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer vorzulegen./
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 5.1.10 Zuschlagskriterien: Kriterium: Art: Preis, Bezeichnung: Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt., Beschreibung: Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages von sieben Jahren, zwei Monaten und elf Tagen (7,197 Jahre). Die Gesamtkosten bemessen sich sowohl nach dem vom Auftragnehmer angebotenen Preis als auch nach der Entfernung der benannten Umschlaganlage zum Betriebshof des Auftraggebers (sog. Malus).
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 5.1.12 Bindungen der Auftragsvergabe: Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen./ Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 5.1.15 Techniken: Rahmenvereinbarung: Entfällt
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-10-21+02:00 Enddatum: 2031-12-31+01:00 Dauer: 87 MONTH Dauer: 87 MONTH
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f93216a9-25a8-41a7-b911-0470cb4eb0a7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2024 14:33:27 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 166993-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 57/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2024

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