Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – ERP Beratungsleistung

190528-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – ERP Beratungsleistung
OJ S 64/2024 29/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Technische Hochschule Köln
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ERP Beratungsleistung
Beschreibung: Rahmenvertrag für IT-Beratungs-/Dienstleistungen für mind. 2 und max. 4 Jahre
Kennung des Verfahrens: dae77074-7e0b-4fcd-8d88-46b1988dca94
Interne Kennung: 101906
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Technische Hochschule Köln - Campus Deutz Betzdorfer Str. 2 
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 064 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 064 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDXN3
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ERP Beratungsleistung
Beschreibung: Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen zu Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Prozessbereich ERP, sowie operative Betriebsunterstützung an den SAP-Systemen der TH Köln
Interne Kennung: 101906
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Position: monatliche Servicepauschale für die Leistungsart
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Technische Hochschule Köln - Campus Deutz Betzdorfer Str. 2 
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um weitere 2 Jahre verlängert werden. Die Schätzung des Wertes ist auf 4 Jahre berechnet
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Das Bewertungsvorgehen erfolgt bei dieser Vergabe zweistufig. In der ersten Stufe werden die Angebote nach Preis und Leistung (mit Ausnahme des Leistungsmerkmals "Präsentation") ausgewertet. In der 2. Stufe lädt die TH Köln nur die maximal 5 Unternehmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten zu einer digitalen Bieterpräsentation ein. Diese findet voraussichtlich in der KW22 oder KW23 2024 statt. Bitte halten Sie sich in diesem Zeitraum entsprechende Zeitfenster frei.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzliste
Beschreibung: Eintragung im Dokument -Referenzliste-: - Mind. 1 Referenz muss angegeben werden. Bei der Referenz muss es sich um vergleichbare Beratungsleistung und erfolgreich vergebene Projekte in den Jahren 2021-2023 zur ausgeschriebenen Leistung handeln. - Mindestens eine Referenz muss ein Projekt an einer Hochschule darstellen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Eintragung im Dokument -Unternehmensdaten-: - Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags, - Erklärung über die Gesamtmitarbeiterzahl sowie die Mitarbeiterzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unternehmensdaten
Beschreibung: Eintragung im Dokument -Unternehmensdaten-: - Angabe aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. - Industriehaftpflicht: Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung, - Nachweis bzw.Zertifikat über ein zertifiziertes Informationssicherheit- und Qualitätsmanagementsystem (vgl. ISO/IEC 27001, ISO 9001), - eine EU-DSG-VO Konformität sowohl für das Unternehmen als auch für die Dienstleistung, - Kontakt über deutschsprachige/r Ansprechpartner.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 5

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 1. Stufe der Angebotsauswertung
Beschreibung: In der ersten Stufe werden die Angebote nach Preis und Leistung (mit Ausnahme des Leistungsmerkmals "Präsentation") ausgewertet. In der 2. Stufe lädt die TH Köln nur die maximal 5 Unternehmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten, zu einer digitalen Bieterpräsentation ein. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, welches in der Gesamtwertung nach Abschluss der 2. Wertungsstufe den 1. Rang (höchste Punktzahl) erreicht.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Zuverlässigkeit
Beschreibung: Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preisblatt
Beschreibung: Zuschlagskriterien sind zu gleichen Teilen der Angebotspreis für die ausgeschriebene Leistung gemäß Preisblatt, sowie die Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Anforderungen aus dem Anforderungskatalog und auf die Bewertung der Bieterpräsentation. Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 eingesetzt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anforderungskatalog und Bieterpräsentation
Beschreibung: Zuschlagskriterien sind zu gleichen Teilen der Angebotspreis für die ausgeschriebene Leistung gemäß Preisblatt, sowie die Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Anforderungen aus dem Anforderungskatalog und auf die Bewertung der Bieterpräsentation. Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 eingesetzt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die gesamte Kommunikation findet ausschließlich über das Vergabeportal des Landes NRW statt. Siehe untenstehende URL.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 16 $name_timeperiod.WEEKS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bietendenunterlagen ohne preisliche Relevanz können nach Ermessen der Vergabestelle innerhalb einer zu setzenden Frist nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Ort: Köln, Vergabestelle TH Köln, Öffnung der Angebote im 4-Augenprinzip
Zusätzliche Informationen: Bietende sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Der Zeitraum der Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. 2. Fester Ansprechpartner für Ausführungsarbeiten beim AN 3. Dokumentationen müssen deutschsprachig sein. Verkehrssprache bei Leistungserbringung ist deutsch.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsbedingungen während der Vertragslaufzeit sind im EVB-IT Vertrag und in den Vertragsbedingungen NRW Formblatt 512_EU geregelt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Laufzeit ist für max. 4 Jahre für diese Rahmevereinbarung angesetzt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Köln
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technische Hochschule Köln
Registrierungsnummer: 05315-06006-90
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50968
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2218275-3679
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f38cd2f3-0c6a-412a-a2df-7f5d12c89894-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Aufgrund diverser Anfragen zur Verlängerung der Angebotsfrist wird ein letztes Mal die Angebotsfrist verlängert.
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wurde vom 05.04.2024 (12:00 Uhr) auf die neue Angebotsfrist am 12.04.2024 um 12:00 Uhr verlängert. Die Bindefrist (31.07.2024) und das geplante Zeitfenster für die möglichen Bieterpräsentationen (KW22/23 2024) bleiben, wie zuletzt geändert, bestehen.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 28/03/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: df7904ec-404f-4ea4-8540-a81a7888d137 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/2024 12:58:33 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 190528-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 64/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/03/2024

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Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
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Harsewinkel
Hattingen
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Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
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Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
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Isselburg
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