1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Biberach
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 281 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
Verfahrensart: Wettbewerbliches Ausschreibungverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A)Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. §8a Abs. 2 PBefG.: Mit dieser Vorabbekanntmachung wird die 3-Monats-Frist für einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ausgelöst. Genehmigungsbehörde für die Linienverkehrsgenehmigung ist das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen. B)Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Gem. §8a Abs. 2 PBefG werden mit der Vorabbekanntmachung der beabsichtigten Direktvergabe Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem Vergabeverfahren (ÖDA) verbundene Anforderungen sind im "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs.2 i.V.m. §13 Abs. 2a PBefG zur Verkehrslinie 281" angegeben. Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlage steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.biberach.de/de/aktuelles/ausschreibungen/beabsichtigte-ausschreibungen Nach der Rechtsprechung gehört die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit, in dem, dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Diese Vorabbekanntmachung enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a PBefG, welche ausschlaggebend für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Anträge sind bzw. zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, Artikel 5 Absatz 4 i. V. m. § 8a PBefG -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vorabbekanntmachung zur Verkehrslinie 281 nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 über eine beabsichtigte Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007.
Beschreibung: Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV und beabsichtigt, als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007, die Verkehrslinie 281 in Form einer Direktvergabe für öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 31.05.2026 (Synchronisationszeitpunkt Linienbündel Nr. 2 – Raum Riedlingen) und damit mithin für 15 Monate zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen und die Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, mit welchem aufgrund der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Aufgabenträger geschlossen wird (Nettovertrag). Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrags des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING), aus der Allgemeinen Vorschrift des Landkreis Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Unternehmen zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die Linie 281 kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse in Höhe von 111.988 € und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von 24.209,71 €.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 113 405 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Landkreis Biberach
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Biberach
Registrierungsnummer: DE 144894782
Abteilung: Verkehrsamt
Postanschrift: Landratsamt Biberach Rollinstraße 9
Stadt: Biberach
Postleitzahl: 88400
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Peter Hirsch, Jonathan Lieb
Telefon: +497351526333
Fax: +497351525 332
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5993ef41-cafd-4139-8027-f2596ab12bb9 - 02
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/04/2024 11:55:31 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 210864-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 71/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2024