Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – NEX - Nachtexpressnetz Landkreis Traunstein als linienbezogener Bedarfsverkehr

215307-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – NEX - Nachtexpressnetz Landkreis Traunstein als linienbezogener Bedarfsverkehr
OJ S 72/2024 11/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Traunstein
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: NEX - Nachtexpressnetz Landkreis Traunstein als linienbezogener Bedarfsverkehr
Beschreibung: Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 06.09.2024 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen als Nachtexpress. Als Bediengebiet sind 5 feste Linienwege mit festen Haltestellen festgelegt. Die Verkehrsdurchführung erfolgt als linienbezogener Bedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG.
Kennung des Verfahrens: 91c75c99-8182-4fd5-b791-8c8dc6ed4b08
Vorherige Bekanntmachung: 608544-2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vor-gelegen haben; 5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keine Vereinbarun-gen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Ver-fälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bewerber kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anfor-derungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 14. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: NEX - Nachtexpressnetz Landkreis Traunstein als linienbezogener Bedarfsverkehr
Beschreibung: Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 06.09.2024 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen als Nachtexpress. Als Bediengebiet sind 5 feste Linienwege mit festen Haltestellen festgelegt. Die Verkehrsdurchführung erfolgt als linienbezogener Bedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG.
Interne Kennung: E68766971
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG hat das Recht, den Vertrag um insgesamt bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Frist und die Form der Optionsausübung ist im zu schließenden Verkehrsvertrag (Anlage 3) geregelt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 05/09/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Linienbedarfsverkehrsleistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Darüber hinaus muss der Bieter durch mindestens eine Referenz nachweisen, dass er in den letzten 3 Jahren bereits Verkehrsleistungen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und/oder der Freistellungs-Verordnung erbracht hat.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Dies ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis auf die prognostizierten Leistungen. Das Nähere ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/04/2024 23:45:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E68766971
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E68766971
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Traunstein
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Traunstein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Traunstein
Registrierungsnummer: T: +49 86158659
Postanschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz  
Stadt: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Marko Just
Telefon: +49 86158659
Fax: +49 861589659
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: T: +49 8921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b08c698-cec4-46b2-872a-e8aae673ce8b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/04/2024 08:25:09 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 215307-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/04/2024

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Memmingerberg
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Mindelstetten
Mintraching
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Mitterteich
Mitwitz
Möhrendorf
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Mönchberg
Mönchsdeggingen
Moorenweis
Moos (Niederbayern)
Moosach
Moosburg
Moosinning
Moosthenning
Möttingen
Mühldorf am Inn
Mühlhausen (Oberpfalz)
Münchberg
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Münchsmünster
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Neunkirchen am Sand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
Neuschönau
Neusitz
Neusorg
Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niedernberg
Niederschönenfeld
Niederwerrn
Niederwinkling
Nittenau
Nittendorf
Nordendorf
Nördlingen
Nüdlingen
Nürnberg
Oberammergau
Oberasbach
Oberau
Oberaudorf
Oberaurach
Oberbergkirchen
Oberding
Obergünzburg
Oberhaching
Oberhausen
Oberhausen (bei Neuburg/Donau)
Oberkotzau
Obermeitingen
Obermichelbach
Obernbreit
Obernburg am Main
Oberneuching
Obernzenn
Oberostendorf
Oberpframmern
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Obersöchering
Oberstaufen
Oberstdorf
Obertaufkirchen
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oettingen in Bayern
Offenberg
Ohlstadt
Olching
Ortenburg
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottensoos
Otterfing
Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Palling
Pappenheim
Parkstein
Parkstetten
Parsberg
Partenstein
Passau
Pastetten
Patersdorf
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Pemfling
Pentling
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pilsting
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
Pörnbach
Postbauer-Heng
Postmünster
Pöttmes
Prackenbach
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prien am Chiemsee
Prittriching
Prutting
Puchheim
Pullach im Isartal
Pürgen
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Rammingen
Ramsau bei Berchtesgaden
Randersacker
Rattelsdorf
Rattenberg
Raubling
Regen
Regensburg
Regenstauf
Regnitzlosau
Rehau
Rehling
Reichenbach
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichersbeuern
Reichertshausen
Reichertshofen
Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden
Rieden am Forggensee
Riedenburg
Rieneck
Rimsting
Rödental
Roding
Roggenburg
Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
Röhrmoos
Roßbach
Rosenheim
Roßhaupten
Roßtal
Roth
Röthenbach an der Pegnitz
Rothenbuch
Rothenburg ob der Tauber
Röthlein
Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Rötz
Rückersdorf
Rückholz
Rudelzhausen
Rügland
Ruhmannsfelden
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saal an der Donau
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
Sailauf
Salzweg
Sand am Main
Sandberg
Sankt Englmar
Sankt Wolfgang
Sauerlach
Schäftlarn
Schauenstein
Schechen
Scheidegg
Scheinfeld
Scheßlitz
Scheyern
Schierling
Schillingsfürst
Schirnding
Schleching
Schliersee
Schlüsselfeld
Schmidgaden
Schnaittach
Schnaittenbach
Schneizlreuth
Schnelldorf
Schöllkrippen
Schöllnach
Schönau am Königssee
Schönberg
Schondorf am Ammersee
Schongau
Schönsee
Schönthal
Schonungen
Schopfloch (Mittelfranken)
Schorndorf
Schrobenhausen
Schwabach
Schwabhausen
Schwabmünchen
Schwaig bei Nürnberg
Schwandorf
Schwanfeld
Schwangau
Schwarzach
Schwarzach
Schwarzach (Niederbayern)
Schwarzach am Main
Schwarzenbach
Schwarzenbach am Wald
Schwarzenbach an der Saale
Schwarzenbruck
Schwarzenfeld
Schwebheim
Schweinfurt
Schwindegg
Seebruck
Seefeld
Seeg
Seeon-Seebruck
Seewiesen
Selb
Senden
Sennfeld
Seubersdorf in der Oberpfalz
Siegenburg
Siegsdorf
Sigmarszell
Simbach am Inn
Sinzing
Sommerach
Sommerhausen
Sonnefeld
Sontheim (Schwaben)
Sonthofen
Spalt
Speichersdorf
Spelle
Spiegelau
Stadtbergen
Stadtlauringen
Stadtprozelten
Stadtsteinach
Stallwang
Stammbach
Stammham
Starnberg
Stegaurach
Stein
Steinbach am Wald
Steindorf
Steingaden
Steinhöring
Steinwiesen
Stephanskirchen
Stockheim (Oberfranken)
Stockstadt am Main
Stötten am Auerberg
Straßlach
Straubing
Strullendorf
Sugenheim
Sulzbach am Main
Sulzbach-Rosenberg
Sulzberg
Sünching
Syrgenstein
Tacherting
Tagmersheim
Tann
Tännesberg
Tapfheim
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernheim
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettau
Teublitz
Teuschnitz
Thalmassing
Thalmässing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thüngersheim
Thurmansbang
Thurnau
Thyrnau
Tiefenbach
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Trautskirchen
Trebgast
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
Übersee
Üchtelhausen
Uehlfeld
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterammergau
Unterdießen
Unterföhring
Untergriesbach
Unterhaching
Untermerzbach
Unterpleichfeld
Unterschleißheim
Unterschwaningen
Untersiemau
Untersteinach
Ursberg
Ursensollen
Uttenreuth
Utting am Ammersee
Valley
Vaterstetten
Veitshöchheim
Velburg
Velden
Vestenbergsgreuth
Viechtach
Vierkirchen (Oberbayern)
Vilgertshofen
Vilsbiburg
Vilseck
Vilsheim
Vilshofen
Vogtareuth
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
Vöhringen
Volkach
Waakirchen
Wackersdorf
Waging am See
Waischenfeld
Wald
Waldaschaff
Waldbrunn
Waldbüttelbrunn
Walderbach
Waldershof
Waldkirchen
Waldkraiburg
Waldmünchen
Waldsassen
Waldthurn
Wallenfels
Wallersdorf
Wallerstein
Walsdorf
Waltenhofen
Warmensteinach
Warngau
Wartenberg
Wartmannsroth
Wasserburg (Bodensee)
Wasserburg am Inn
Wegscheid
Wehringen
Weichering
Weichs
Weiden in der Oberpfalz
Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
Weiding
Weihenzell
Weiherhammer
Weil
Weiler-Simmerberg
Weilheim in Oberbayern
Weißenbrunn
Weißenburg
Weisendorf
Weißenhorn
Weißensberg
Weißenstadt
Weismain
Weitnau
Weitramsdorf
Welden
Wemding
Wendelstein
Weng (Isar)
Wenzenbach
Wernberg-Köblitz
Werneck
Wertach
Wertingen
Weßling
Westendorf (Ostallgäu)
Wettstetten
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Wiesau
Wiesenfelden
Wiesent
Wiesenthau
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Wilburgstetten
Wildflecken
Wilhermsdorf
Windach
Windischeschenbach
Windsbach
Winhöring
Winzer
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Wittibreut
Wolframs-Eschenbach
Wolfratshausen
Wolfsegg
Wolnzach
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Wörth
Wörth am Main
Wörth an der Donau
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Würzburg
Zandt
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Zeil am Main
Zeilarn
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Zeitlofs
Zell am Main
Zell im Fichtelgebirge
Zellingen
Ziemetshausen
Zirndorf
Zolling
Zorneding
Zugspitze
Zusmarshausen
Zwiesel