Deutschland – Akkumulatoren und Batterien – Akku- bzw. Batterietausch bei der mobilen BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof

230259-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Akkumulatoren und Batterien – Akku- bzw. Batterietausch bei der mobilen BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof
OJ S 77/2024 18/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Akku- bzw. Batterietausch bei der mobilen BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof
Beschreibung: Der Austausch der verwendeten Akkus/Batterien der BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof durch ein qualifiziertes Serviceunternehmen ist Inhalt der vorliegenden Ausschreibung. Der Akkutausch soll im Kalenderjahr 2024 durchgeführt werden.
Kennung des Verfahrens: 13748f7d-8596-4e6a-91f4-027959fc862b
Interne Kennung: 24-L-Ver-0002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31400000 Akkumulatoren und Batterien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§ 123 GWB https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__123.html § 124 GWBhttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__124.html sowie die Ausschlussgründe, auf die in § 124 Abs. 2 GWB verwiesen wird. Bezüglich dieser Ausschlussgründe sind von den Bewerbern Eigenerklärungen abzugeben, siehe Eignungskriterien in Ziff. 5.1.9 dieser Bekanntmachung.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Akku- bzw. Batterietausch bei der mobilen BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof
Beschreibung: Der Austausch der verwendeten Akkus/Batterien der BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof durch ein qualifiziertes Serviceunternehmen ist Inhalt der vorliegenden Ausschreibung. Der Akkutausch soll im Kalenderjahr 2024 durchgeführt werden.
Interne Kennung: 24-L-Ver-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31400000 Akkumulatoren und Batterien
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister
Beschreibung: 1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein); 2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung; 3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Eigenerklärung Eignung; 4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG, LkSG und AufenthG – siehe Eigenerklärung Eignung; 5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. siehe Eigenerklärung Eignung; 6. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland siehe Eigenerklärung Russland; 7. ggf. Eigenerklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB siehe Eigenerklärung Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 siehe Eigenerklärung Eignung
Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 siehe Eigenerklärung Eignung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2023, 2022 und 2021 siehe Eigenerklärung Eignung
Beschreibung: Achtung! Als Mindestanforderung muss im Mittel der Jahre 2023, 2022 und 2021 mindestens 5 Beschäftigte nachgewiesen werden. Falls noch keine aktuellen Daten für das Jahr 2023 vorliegen, bitten wir um Eintragung von vorläufigen Zahlen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung ZÜ1 siehe Eigenerklärung Eignung
Beschreibung: Bei Nichtvorliegen der Sicherheitsüberprüfung ZÜ1 des Polizeipräsidenten Berlin: Ich/Wir erkläre/n, dass ich mich/wir uns im Auftragsfall verpflichte/n eine Sicherheitsüberprüfung ZÜ1 des Polizeipräsidenten Berlin unverzüglich und unaufgefordert zu beantragen. Ich/Wir werde/n das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen, sobald dieses vorliegt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Fachunternehmererklärung Elektrohandwerk siehe Eigenerklärung Eignung
Beschreibung: Achtung! Als Mindestanforderung muss eine Fachunternehmererklärung Elektrohandwerk vorgelegt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/05/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Zulässigkeit von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/05/2024 14:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations und Wartepflicht „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“ § 135 GWB Unwirksamkeit. „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“ § 160 GWB Einleitung, Antrag. „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Registrierungsnummer: ORG-0001
Postanschrift: Columbiadamm 10  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 2000 374-500
Internetadresse: https://www.thf-berlin.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Tempelhof Projekt GmbH
Registrierungsnummer: ORG-0002
Postanschrift: Columbiadamm 10  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 2000 374-500
Internetadresse: https://www.thf-berlin.de
Rollen dieser Organisation
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: ORG-0003
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d5824a0c-a675-4c1d-8440-c21ad47ed2f0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 230259-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 77/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/04/2024