Deutschland – Kugelsichere Westen – PolBln 158_24 EU Ballistische Schutzwesten

229995-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Kugelsichere Westen – PolBln 158_24 EU Ballistische Schutzwesten
OJ S 77/2024 18/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Polizei Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: PolBln 158_24 EU Ballistische Schutzwesten
Beschreibung: Lieferung von 400 Stück ballistischer Schutzwesten gemäß der Leistungsbeschreibung
Kennung des Verfahrens: fa55a575-56cf-4567-8502-e98cbde6ec84
Interne Kennung: PolBln 158_24 EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35815100 Kugelsichere Westen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10965
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 319 327,73 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen: Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose Preisblatt Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen: • Beschuss- uns Stichschutzprotokolle, siehe Bln-LB Schutzweste Nr. 3; 5.2; • Die Schutzpakete (ballistischer Schutz) der Schutzwesten sind zweiteilig aus einem unverwechsel¬baren Vorder- und Rückenteil auszuführen. Beide Westenteile müssen der Schutzklasse 1 (SK 1) der integrierte Schlag-/Stichschutz der Stichschutzklasse mind. K2/D2//W4 gemäß der TR Schutz¬wes¬ten und Prüfrichtlinien der VPAM entsprechen. Details zum Beschuss und den einzuhaltenden Werten sind in der TR Schutzwesten unter der Ziffer 2 i.V.m. Ziffer 4.4, Anlage 1 und der VPAM BSW 2006 aufgeführt. Die Einhaltung der Forderung der Beschusssicherheit und Stichhemmung ist gemäß der TR Schutzwesten durch entsprechende Protokolle einer zugelassenen Prüfstelle nachzuweisen. Im Angebot sind Angaben über die hydrophobe Ausrüstung der Schutzpakete zu machen. Die Prüfung der hydrophoben Ausrüstung hat nach DIN EN 29865 (Beregnung nach Bundesmann, geforderter Mindestwert: Feuchtigkeitsaufnahme unter 4%, Benotung 5) zu erfolgen. Die Bescheinigung des Ausrüsters des Gewebes über die Einhaltung der o.a. Forderung ist dem Angebot beizufügen. Falls eine hydrophobe Ausrüstung aus technischen Gründen nicht erforderlich ist (weil z.B. das verwendete Material nicht zur Wasseraufnahme neigt), so ist kein Nachweis erforderlich. Die fehlende Notwendigkeit der hydrophoben Ausrüstung ist jedoch ausführlich zu begründen. • Erklärungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit, siehe Bln-LB Schutzweste Nr. 12 Der Bieter hat nachzuweisen (für zugelieferte Produkte) bzw. zu erklären (für in seiner Einflusssphäre durchgeführte Arbeiten), dass durch die in den angebotenen Schutzwesten verwendeten Materialien nach derzeitigem Stand der Technik und Wissenschaft keine gesundheitlichen Schäden beim Träger der Westen hervorgerufen werden und insbesondere alle in diesem Hinblick relevanten gesetzlich oder aufgrund von Verordnungen vorgeschriebenen Forderungen eingehalten werden. In der Anlage 2 zu dieser Bln-LB ist aufgeführt, auf welche Substanzen sich diese Nachweise bzw. die Erklärungen erstrecken müssen und welche Grenzwerte gültig sind. Der Nachweis ist für alle in der Schutzweste verarbeiteten Materialien, Komponenten und Substanzen, die der Bieter zukauft, zu führen. Unter „Nachweis“ ist hier eine vom jeweiligen Lieferanten des zugekauften Produktes (Vorlieferant) ausgestellte Erklärung zu verstehen, dass alle in Anlage 2 zur Bln-LB Schutzwesten genannten Forderungen eingehalten werden. Entsprechendes gilt auch für Arbeiten, die im Auftrag des Bieters aber außerhalb dessen Einflusssphäre durchgeführt werden. Auf die Anlage 2 zur Bln-LB Schutzwesten ist in den Nachweisen Bezug zu nehmen. Als Nachweis wird auch ein entsprechendes Gutachten oder Testat einer unabhängigen und fachlich und technisch für die Erstellung des Gutachtens/des Testats geeigneten Stelle oder Einrichtung akzeptiert. Für die vom Bieter selbst durchgeführten Verarbeitungsprozesse und -schritte sowie die fertige Schutzweste ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit mit einer Erklärung des Bieters (Eigenerklärung) zu bestätigen. Der Bieter hat also zu erklären, dass bei den Schutzwesten auch nach Durchführung der in seiner Einflusssphäre erfolgten Arbeiten keine gesundheitsgefährdenden der in der Anlage 2 zu dieser LB aufgeführten Substanzen in einer höheren Konzentration, als dort genannt, auftreten. Auf die Anlage 2 zur Bln-LB Schutzwesten ist in dieser Eigenerklärung Bezug zu nehmen. Anstatt der Eigenerklärung des Bieters wird auch ein entsprechendes Gutachten oder Testat einer unabhängigen und fachlich und technisch für die Erstellung des Gutachtens/ des Testats geeigneten Stelle akzeptiert. • Anforderungen an Gewebe der Schutzwestenhülle, siehe Anlage 1 zur Bln-LB Schutzweste Die vorgeschriebenen Grenzwerte bezüglich der Humanökologie (siehe Anlage 2 Bln-LB) sind unbedingt einzuhalten und durch Vorlage des Zertifikates nach Öko-Tex Standard 100 zu belegen. Mustergestellung zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung oder alternativ für die vorgesehene Nutzer- /Qualitätsbewertung gemäß der vorgegebenen Bewertungsmatrix: Hinweis: Das Fehlen geforderter Muster führt zum Ausschluss im Vergabeverfahren! Bis zum Angebotsschluss sind folgende Muster einzureichen: Art und Menge:1 Satz Schutzweste (Größe L) gem. Bln-LB Schutzweste Nr. 2 Ort: Polizei Berlin, Direktion Zentraler Service, Dir ZS TL B 11, Haus 42, Friesenstr. 16/ Einf. Golßener Str. 3, 10965 Berlin Die Bereitstellung von Mustern erfolgt kostenlos Soweit erforderlich: Wirt-235 Unteraufträge_Eignungsleihe; Wirt-238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument " Teilnahmebedingungen"
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: PolBln 158_24 EU Ballistische Schutzwesten
Beschreibung: Lieferung von 400 Stück ballistischer Schutzwesten gemäß der Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35815100 Kugelsichere Westen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10965
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 16/08/2024
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 319 327,73 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Qualität und Kosten werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Qualität (Qualitätspunkte) und Preis (Euro) errechnet.

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Qualität und Kosten werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Qualität (Qualitätspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die Erprobung und technische Bewertung anhand der mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Muster.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/05/2024 06:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/05/2024 06:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Polizei Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300531000-09
Registrierungsnummer: 11-1300531001-06
Registrierungsnummer: 11-1300531002-03
Registrierungsnummer: 11-1300531004-94
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: eVergabeservice
Telefon: +49 30 4664 0
Fax: +49 30 4664 83 79 55 99
Profil des Erwerbers: https://www.berlin.de/polizei/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Polizei Berlin - eVergabeservice
Registrierungsnummer: 11-1300531000-09
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: eVergabeservice
Telefon: +49 30 4664 0
Fax: +49 30 4664 83 79 55 99
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 30 9013 8316
Fax: +49 30 9013 7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 37776511-7da1-49f0-916b-b074db01a11e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2024 13:40:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 229995-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 77/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/04/2024