Deutschland – Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) – EU-I/T 15/2023 Rahmenvereinbarung Blockspeicher für den SWR und weitere Bezugsberechtigte

249794-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) – EU-I/T 15/2023 Rahmenvereinbarung Blockspeicher für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
OJ S 83/2024 26/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen - Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: EU-I/T 15/2023 Rahmenvereinbarung Blockspeicher für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung: Der SWR betreibt in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart flashbasierte Blockspeichersysteme. Diese Speichersysteme dienen zu zwei Dritteln der Bereitstellung von schnellem und hochverfügbarem Speicher für virtuelle Server im Produktionsumfeld und zu einem Drittel der Bereitstellung von Speicher für Datenbank-Systeme und Verwaltungsanwendungen. Aus Gründen der Datensicherheit und Verfügbarkeit sind die Speichersysteme redundant aufgebaut und in räumlich getrennten Rechenzentren untergebracht. Im ersten Schritt sollen neue All-Flash-Blockspeicher mit einer Gesamtkapazität von rund 1,25 PiByte als Primärsysteme installiert werden. Im nächsten Schritt können die alten Backup-Systeme ausrangiert und durch die bisherigen Primärsysteme ersetzt werden. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, bedarfsorientiert Blockspeicher und sonstige Funktionskomponenten abzurufen. Es handelt sich um die Lieferung von Hard- und Software und um werkvertragliche Leistungen. Der Bedarf an Funktionskomponenten im Blockspeicher-Umfeld gliedert sich in die nachfolgend definierten Bereiche: Lieferleistungen - Enterprise Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen + Controller-Anzahl 4 + AllFlash (NVMe) + Nutzbare Kapazität 800 TiB - Midrange Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen + Controller-Anzahl 2 + AllFlash (NVMe) und oder Hybrid + Nutzbare Kapazität 400 TiB -> Sonstige Blockspeicherkomponenten aus der Preisliste -> Lieferung der Funktionskomponenten an verschiedene Standorte des Auftraggebers (SWR) und der Bezugsberechtigten Werksleistungen - Implementation in den Rechenzentren - Inbetriebnahme der Funktionskomponenten als Gesamtsystem - Dokumentation des Gesamtsystems - Abnahme Service - PrePaid-Hersteller-Wartung für 5 Jahre Standard Optionale Leistungen: - EntryLevel Blockspeicher Systeme - Schulungsmaßnahmen - PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 72 Monate - PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 84 Monate Die Abnahmemengen werden in EUR netto angegeben und beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von sechs Jahren und sind wie folgt: - Mindestabnahmemenge: 2.500.000 € - geplante Abnahmemenge: 8.100.000 € - optionale Höchstmenge: 16.900.000 € Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 72 Monate abgeschlossen. An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.2.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen: - Südwestrundfunk (SWR) - Bayerischen Rundfunk (BR) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) - Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) - Zentraler Beitragsservice (zBS) Für Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA) findet ein gemeinschaftlicher Einkauf unter der Federführung einer Rundfunkanstalt statt. Bei einer Gemeinschaftseinrichtung können folgende Rundfunkanstalten beteiligt sein: - Bayerischer Rundfunk - Hessischer Rundfunk - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Südwestrundfunk - Westdeutscher Rundfunk - ZDF - Deutsche Welle - Deutschlandradio Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tabelle 2 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 4c3d7fa9-9fb5-4507-8cf4-136a768a25e7
Interne Kennung: EU-I/T 15/2023
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren läuft in zwei Phasen ab. Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der in dieser Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 122 GWB i. V. m. §§ 44 – 46 VgV festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlage). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag nur für einen Gesamtauftrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von der Auftraggeberin in dieser Beschreibung geforderten, Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Die Vergabestelle plant, alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Phase 2 – Angebotsphase Die in der Angebotsphase 1 eingegangenen Angebote werden nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 gewertet. Die Auftraggeberin verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den nach der „Einfachen Richtwertmethode“ besten drei Unternehmen, die ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben und bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird. In der Verhandlung muss in jedem Fall ein Vertreter des Herstellers anwesend sein. Falls Leistungsbeschreibungen aufgrund der Verhandlungsrunde im Nachgang modifiziert werden müssen, werden diese an alle Unternehmen, die an der Verhandlungsrunde teilgenommen haben, versendet. Die Unternehmen werden auf dieser Grundlage zur Abgabe eines finalen Angebots („best and final offer“) aufgefordert. Nach Wertung dieser Angebote erhält das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis den Zuschlag. Der Auftraggeber behält sich vor, von der geplanten Vorgehensweise abzuweichen und bei Bedarf weitere Verhandlungen zu führen oder bereits auf Grundlage der indikativen Angebote den Zuschlag auf das in dieser Phase wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30234000 Speichermedien
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Neckarstraße 230  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte: Es befinden sich an allen Standorten des SWR sowie an den Standorten der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten Speichersysteme. NUTS-Code: DE11 Stuttgart NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt Hauptorte der Ausführung: SWR-Standorte Stuttgart, Baden-Baden und Mainz sowie die Standorte der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten.
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Bredow-Straße  
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte: Es befinden sich an allen Standorten des SWR sowie an den Standorten der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten Speichersysteme. NUTS-Code: DE11 Stuttgart NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt Hauptorte der Ausführung: SWR-Standorte Stuttgart, Baden-Baden und Mainz sowie die Standorte der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten.
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Fort Gonsenheim 139  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte: Es befinden sich an allen Standorten des SWR sowie an den Standorten der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten Speichersysteme. NUTS-Code: DE11 Stuttgart NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt Hauptorte der Ausführung: SWR-Standorte Stuttgart, Baden-Baden und Mainz sowie die Standorte der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 900 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 16 900 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Es erfolgt keine Vergabe bzw. Beschaffung in Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedsstaaten.
2.1.6.
Ausschlussgründe:
KorruptionWeitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind der Anlage 06 - "Bieterauskunft mit Eigenerklärung" der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: EU-I/T 15/2023 Rahmenvereinbarung Blockspeicher für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung: Der SWR betreibt in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart flashbasierte Blockspeichersysteme. Diese Speichersysteme dienen zu zwei Dritteln der Bereitstellung von schnellem und hochverfügbarem Speicher für virtuelle Server im Produktionsumfeld und zu einem Drittel der Bereitstellung von Speicher für Datenbank-Systeme und Verwaltungsanwendungen. Aus Gründen der Datensicherheit und Verfügbarkeit sind die Speichersysteme redundant aufgebaut und in räumlich getrennten Rechenzentren untergebracht. Im ersten Schritt sollen neue All-Flash-Blockspeicher mit einer Gesamtkapazität von rund 1,25 PiByte als Primärsysteme installiert werden. Im nächsten Schritt können die alten Backup-Systeme ausrangiert und durch die bisherigen Primärsysteme ersetzt werden. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, bedarfsorientiert Blockspeicher und sonstige Funktionskomponenten abzurufen. Es handelt sich um die Lieferung von Hard- und Software und um werkvertragliche Leistungen. Der Bedarf an Funktionskomponenten im Blockspeicher-Umfeld gliedert sich in die nachfolgend definierten Bereiche: Lieferleistungen Enterprise Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen - Controller-Anzahl 4 - AllFlash (NVMe) - Nutzbare Kapazität 800 TiB Midrange Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen - Controller-Anzahl 2 - AllFlash (NVMe) und oder Hybrid - Nutzbare Kapazität 400 TiB -> Sonstige Blockspeicherkomponenten aus der Preisliste -> Lieferung der Funktionskomponenten an verschiedene Standorte des Auftraggebers (SWR) und der Bezugsberechtigten Werksleistungen - Implementation in den Rechenzentren - Inbetriebnahme der Funktionskomponenten als Gesamtsystem - Dokumentation des Gesamtsystems - Abnahme Service - PrePaid-Hersteller-Wartung für 5 Jahre Standard Optionale Leistungen: - EntryLevel Blockspeicher Systeme - Schulungsmaßnahmen - PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 72 Monate - PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 84 Monate Die Abnahmemengen werden in EUR netto angegeben und beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von sechs Jahren und sind wie folgt: - Mindestabnahmemenge: 2.500.000 € - geplante Abnahmemenge: 8.100.000 € - optionale Höchstmenge: 16.900.000 € Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 72 Monate abgeschlossen. An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.2.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen: - Südwestrundfunk (SWR) - Bayerischen Rundfunk (BR) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) - Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) - Zentraler Beitragsservice (zBS) Für Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA) findet ein gemeinschaftlicher Einkauf unter der Federführung einer Rundfunkanstalt statt. Bei einer Gemeinschaftseinrichtung können folgende Rundfunkanstalten beteiligt sein: - Bayerischer Rundfunk - Hessischer Rundfunk - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Südwestrundfunk - Westdeutscher Rundfunk - ZDF - Deutsche Welle - Deutschlandradio Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tabelle 2 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: EU-I/T 15/2023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30234000 Speichermedien
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 72 Monate abgeschlossen. Wegen der betriebsüblichen Nutzungsdauer, bzw. Standzeit der Geräte ist eine erneute Ausschreibung nach vier Jahren unwirtschaftlich. Optionale Leistungen: + EntryLevel Blockspeicher Systeme + Schulungsmaßnahmen + PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 72 Monate + PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 84 Monate
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Neckarstraße 230  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte: Es befinden sich an allen Standorten des SWR sowie an den Standorten der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten Speichersysteme. NUTS-Code: DE11 Stuttgart NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt Hauptorte der Ausführung: SWR-Standorte Stuttgart, Baden-Baden und Mainz sowie die Standorte der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Bredow-Straße  
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte: Es befinden sich an allen Standorten des SWR sowie an den Standorten der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten Speichersysteme. NUTS-Code: DE11 Stuttgart NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt Hauptorte der Ausführung: SWR-Standorte Stuttgart, Baden-Baden und Mainz sowie die Standorte der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Fort Gonsenheim 139  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte: Es befinden sich an allen Standorten des SWR sowie an den Standorten der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten Speichersysteme. NUTS-Code: DE11 Stuttgart NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt Hauptorte der Ausführung: SWR-Standorte Stuttgart, Baden-Baden und Mainz sowie die Standorte der bezugsberechtigten Rundfunkanstalten.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 900 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 16 900 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung -Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) - gem. Dokument 0. Teilnahmewettbewerb, Kapitel 3.1 ff. Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Abgabe des Teilnahmeantrags die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind. Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: A1.1 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 - "Eigenerklärung" der Verfahrens- und Vertragsunterlagen) mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt beizulegen (A1.1). Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: A2.1 - Eintrag im Beruf- oder Handelsregister
Beschreibung: A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein (A2.1). Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung A3.2 - Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis.
Beschreibung: A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: - Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis - Für Vermögensschäden bis zu 1.000.000 € je Schadensereignis - Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. A3.2 - Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis. Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem das sich bewerbende Unternehmen angemeldet ist. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein (A3.2). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“ Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4.1 - Der Nachweis von jeweils zwei Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen fünf Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor. A4.2 - Nachweis das der angebotene Hersteller über strategische Partnerschaften mit folgenden Herstellern in der Informationstechnik verfügt.
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.1 - Der Nachweis von jeweils zwei Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen fünf Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor (A4.1): Hierzu sind jeweils zwei Anlagen 10a und 10b – "Referenztemplates" der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vollständig ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizulegen. Die eingereichten Referenzen werden nach neun festgelegten Kriterien / Punkten vgl. Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Dokument 0.1 Teilnahmewettbewerb im Kapitel 4.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der beiden dargestellten Tabellen bewertet. Hierbei gilt (Mindestanforderung sieben erfüllte Kriterien): -> bis sechs (6) Kriterien gilt die Referenz als nicht vergleichbar und damit das Kriterium nicht erfüllt -> ab sieben (7) Kriterien gilt die Referenzen als Vergleichbar und damit das Kriterium erfüllt. WICHTIG: Die vier Referenztemplates müssen getrennt nach Leistungserbringer und Hersteller ausgefüllt und eingereicht werden. Es kann sich um denselben Referenzgeber handeln. A4.2 - Nachweis, dass der angebotene Hersteller über strategische Partnerschaften mit folgenden Herstellern in der Informationstechnik verfügt (A4.2): o Brocade o Microsoft o Veeam o VMware Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4.3 - Eigenerklärung, dass über den angebotenen Hersteller keine US- bzw. EU-Embargos verhängt wurden, oder ein entsprechender Prozess läuft. A4.4 - Nachweise eines aktuellen zertifizierten Qualitätsmanagements des Bewerbers mindestens nach DIN EN ISO 9001:2015.
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.3 - Eigenerklärung, dass über den angebotenen Hersteller keine US- bzw. EU- Embargos verhängt wurden, oder ein entsprechender Prozess läuft (A4.3). A4.4 - Nachweise eines aktuellen zertifizierten Qualitätsmanagements des Bewerbers mindestens nach DIN EN ISO 9001:2015 (A4.4). Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4.5 - Nachweis, dass der angebotene Hersteller einem der nachfolgend aufgeführten Herstellern entspricht (Quelle: Gartner Magic Quadrant for Primary Storage September 2023 „Leaders
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.5 - Nachweis, dass der angebotene Hersteller einem der nachfolgend aufgeführten Herstellern entspricht (Quelle: Gartner Magic Quadrant for Primary Storage September 2023 „Leaders“) (A4.5).: o DELL Technologies o Hitachi Vantara o HPE o Huawei o IBM o Infinidat o NetApp o Pure Storage Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Hinweise zur Einreichung der Unterlage im Falle einer Bewerbergemeinschaft und bei Einschaltung von Unterauftragnehmer oder Eignungsleihe
Beschreibung: Wichtige Hinweise für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer: Sich bewerbende Unternehmen müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Unternehmen sein, welche die geforderten Leistungen erbringen können. Die Bewerber müssen ihre Eignung durch Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen nachweisen. Die Bewerber müssen entsprechend bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.2 des Dokuments 0. Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.2 des Dokuments 0. Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.5.2 des Dokuments 0. Teilnahmewettbewerb vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), Anlage 09 - Eigenerklärung Russland Sanktionen -VO-2022-833“ der Verfahrens- und Vertragsunterlagen, muss vom Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Teilnahmeantrag die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 - Haftungserklärung“ der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Hinweis vgl. Dokument 0. Teilnahmewettbewerb, Kapitel 3.5.2: Die geforderte Wartung durch den Hersteller oder OEM setzt voraus, dass der Bieter den Hersteller oder OEM als Nachunternehmer im Sinne dieser Vorschrift einsetzt, wenn er nicht selbst der Hersteller oder OEM ist. Sollten Migrations- bzw. Inbetriebnahmeleistungen (teilweise) durch den Hersteller oder OEM erfolgen, setzt auch dies voraus, dass der Bieter den Hersteller oder OEM als Nachunternehmer im Sinne dieser Vorschrift einsetzt, wenn er nicht selbst der Hersteller oder OEM ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die in der Angebotsphase 1 eingegangenen Angebote werden nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 gewertet. Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den nach der „Einfachen Richtwertmethode“ besten drei Unternehmen, die ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben und bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird. In der Verhandlung muss in jedem Fall ein Vertreter des Herstellers anwesend sein. Falls Leistungsbeschreibungen aufgrund der Verhandlungsrunde im Nachgang modifiziert werden müssen, werden diese an alle Unternehmen, die an der Verhandlungsrunde teilgenommen haben, versendet. Die Unternehmen werden auf dieser Grundlage zur Abgabe eines finalen Angebots („best and final offer“) aufgefordert. Nach Wertung dieser Angebote erhält das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis den Zuschlag.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Auftraggeber behält sich vor, von der geplanten Vorgehensweise abzuweichen und bei Bedarf weitere Verhandlungen zu führen oder bereits auf Grundlage der indikativen Angebote den Zuschlag auf das in dieser Phase wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2024 
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.swr.de/ausschreibungen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/06/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen, bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen. Hinweis gem. Dokument 0. Teilnahmewettbewerb, Kapitel 3.4.4: Die Vergabestelle behält sich vor, von den sich bewerbenden Unternehmen die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV zu fordern. Werden auf Anforderung durch die Vergabestelle die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Elektronischer Rechnungsversand: E-Mail-Adresse: Rechnungseingang-SWR@swr.de Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link www.swr.de/ausschreibungen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Zusätzlich erfasste Erwerber: Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind gem. Verfahrens- und Vertragsunterlagen Kapitel 3.2.3 die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen: - Südwestrundfunk (SWR) - Bayerischen Rundfunk (BR) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) - Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) - Zentraler Beitragsservice (zBS) Für Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA) findet ein gemeinschaftlicher Einkauf unter der Federführung einer Rundfunkanstalt statt. Der Auftraggeber der ausschreibungsgegenständlichen Rahmenvereinbarung wird die Bezugsberechtigten Rundfunkanstalten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers allen Bezugsberechtigten zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller aus dieser Ausschreibung resultierenden vertraglichen Regelungen. Bei einer Gemeinschaftseinrichtung können folgende Rundfunkanstalten beteiligt sein: - Bayerischer Rundfunk - Hessischer Rundfunk - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Südwestrundfunk - Westdeutscher Rundfunk - ZDF - Deutsche Welle - Deutschlandradio
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die Angebote bearbeitet: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.swr.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9db0d993-9980-445e-9c01-07496d270d58 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 249794-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 83/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/04/2024

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Donzdorf
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Dornstadt
Dornstetten
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Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
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Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
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Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
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Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Schwörstadt
Seckach
Seebach
Seelbach
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Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
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Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
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Sontheim an der Brenz
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Spiegelberg
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Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
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Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Sulz am Neckar
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Süßen
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Tengen
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Tübingen
Tuningen
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Ummendorf (bei Biberach)
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Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
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Wolpertswende
Wört
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Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
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Zell im Wiesental
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