Deutschland – Computerbezogene Geräte – Rahmenvereinbarung Multimediatechnik II

253889-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Computerbezogene Geräte – Rahmenvereinbarung Multimediatechnik II
OJ S 84/2024 29/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Multimediatechnik II
Beschreibung: Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Projektoren inklusive Leinwänden, Dokumentenkameras, Interaktiven Displays und Zubehörartikeln sowie dazugehörigen Dienstleistungen (nachfolgend Multimediatechnik genannt) im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Die konkret zu beschaffenden Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der folgenden Leistungsbeschreibung, Teil B - Preisblatt und Teil B - Kriterienkatalog sowie den dazugehörigen Anlagen.
Kennung des Verfahrens: a565b9d6-14f6-464f-a4bd-4eecc60bd984
Interne Kennung: Z.23-0007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30230000 Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen, 30231320 Tastbildschirme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz  
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1JQTN0S8 Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Projektoren
Beschreibung: Lieferung von Projektoren in sechs verschiedenen Leistungsklassen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30230000 Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen, 30231320 Tastbildschirme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional kann durch die Auftragnehmer ein Randsortiment in Form einer Nebenpreisliste angeboten und in das Kaufhaus des Landes bzw. in der PL-Cloud eingestellt werden, welches kleinteilige Randbedarfe um die ausgeschriebenen Produkte oder Ersatzteile aus Vorserienmodellen abbildet. Die Nebenpreisliste ist bei Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage Teil B - Nebenpreisliste beizufügen und dient als Grundlage für eigene Vergaben der Bedarfsträger. Vertragsverlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz  
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 158 523,28 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Umweltmanagement-System nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Tariftreueerklärung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 10.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 10.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 3.000.000 EUR b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre - Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre - Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch "Teil A - Anlage Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Bieter (Unternehmen oder Bietergemeinschaft) kann die Ausführung von Teilen bzw. Teilleistungen des Auftrags auf eine dritte Person oder dritte Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) übertragen. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Hauptauftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags; der Einsatz von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten "Teil A - Anlage Unterauftragnehmer" anzuführen. Sofern anbietende Unternehmen Unterauftragnehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall keine Ausschlussgründe vorliegen und die tatsächlich erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen. Neben der Teil A - Anlage Eigenerklärungen ist daher eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Unterauftragnehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ZBL - Hersteller - Produktinformationen (mit dem Angebot vorzulegen): Hersteller - Produktinformationen/technische Datenblätter je angebotenem Artikel (Hieraus muss eine Überprüfung der Einhaltung der A-Kriterien sowie die Nachvollziehbarkeit der B-Kriterien gewährleistet sein.)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen. e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV). b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, - zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen: - Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung) - Gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Umweltmanagement-Systems (Dritterklärung, Bescheinigung) Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 119 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Angebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet das folgende verantwortliche Personal zu benennen: - Zentraler Serviceansprechpartner Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Dokumentenkameras
Beschreibung: Lieferung von Dokumentenkameras.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30230000 Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen, 30231320 Tastbildschirme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional kann durch die Auftragnehmer ein Randsortiment in Form einer Nebenpreisliste angeboten und in das Kaufhaus des Landes bzw. in der PL-Cloud eingestellt werden, welches kleinteilige Randbedarfe um die ausgeschriebenen Produkte oder Ersatzteile aus Vorserienmodellen abbildet. Die Nebenpreisliste ist bei Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage Teil B - Nebenpreisliste beizufügen und dient als Grundlage für eigene Vergaben der Bedarfsträger. Vertragsverlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz  
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 54 147,60 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Umweltmanagement-System nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Tariftreueerklärung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 10.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 10.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 3.000.000 EUR b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre - Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre - Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch "Teil A - Anlage Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Bieter (Unternehmen oder Bietergemeinschaft) kann die Ausführung von Teilen bzw. Teilleistungen des Auftrags auf eine dritte Person oder dritte Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) übertragen. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Hauptauftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags; der Einsatz von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten "Teil A - Anlage Unterauftragnehmer" anzuführen. Sofern anbietende Unternehmen Unterauftragnehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall keine Ausschlussgründe vorliegen und die tatsächlich erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen. Neben der Teil A - Anlage Eigenerklärungen ist daher eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Unterauftragnehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ZBL - Hersteller - Produktinformationen (mit dem Angebot vorzulegen): Hersteller - Produktinformationen/technische Datenblätter je angebotenem Artikel (Hieraus muss eine Überprüfung der Einhaltung der A-Kriterien sowie die Nachvollziehbarkeit der B-Kriterien gewährleistet sein.)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen. e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV). b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, - zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen: - Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung) - Gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Umweltmanagement-Systems (Dritterklärung, Bescheinigung) Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 119 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Angebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet das folgende verantwortliche Personal zu benennen: - Zentraler Serviceansprechpartner Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Interaktive Displays des Herstellers Smart
Beschreibung: Lieferung von Interaktiven Displays in zwei verschiedenen Größen (75 und 86 Zoll) des Herstellers Smart.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30230000 Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen, 30231320 Tastbildschirme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional kann durch die Auftragnehmer ein Randsortiment in Form einer Nebenpreisliste angeboten und in das Kaufhaus des Landes bzw. in der PL-Cloud eingestellt werden, welches kleinteilige Randbedarfe um die ausgeschriebenen Produkte oder Ersatzteile aus Vorserienmodellen abbildet. Die Nebenpreisliste ist bei Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage Teil B - Nebenpreisliste beizufügen und dient als Grundlage für eigene Vergaben der Bedarfsträger. Vertragsverlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz  
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 235 224,46 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Umweltmanagement-System nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Tariftreueerklärung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 10.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 10.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 3.000.000 EUR b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre - Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre - Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch "Teil A - Anlage Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Bieter (Unternehmen oder Bietergemeinschaft) kann die Ausführung von Teilen bzw. Teilleistungen des Auftrags auf eine dritte Person oder dritte Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) übertragen. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Hauptauftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags; der Einsatz von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten "Teil A - Anlage Unterauftragnehmer" anzuführen. Sofern anbietende Unternehmen Unterauftragnehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall keine Ausschlussgründe vorliegen und die tatsächlich erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen. Neben der Teil A - Anlage Eigenerklärungen ist daher eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Unterauftragnehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ZBL - Hersteller - Produktinformationen (mit dem Angebot vorzulegen): Hersteller - Produktinformationen/technische Datenblätter je angebotenem Artikel (Hieraus muss eine Überprüfung der Einhaltung der A-Kriterien sowie die Nachvollziehbarkeit der B-Kriterien gewährleistet sein.)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen. e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV). b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, - zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen: - Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung) - Gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Umweltmanagement-Systems (Dritterklärung, Bescheinigung) Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 119 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Angebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet das folgende verantwortliche Personal zu benennen: - Zentraler Serviceansprechpartner Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Interaktive Displays des Herstellers Promethean
Beschreibung: Lieferung von Interaktiven Displays in zwei verschiedenen Größen (75 und 86 Zoll) des Herstellers Promethean.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30230000 Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen, 30231320 Tastbildschirme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional kann durch die Auftragnehmer ein Randsortiment in Form einer Nebenpreisliste angeboten und in das Kaufhaus des Landes bzw. in der PL-Cloud eingestellt werden, welches kleinteilige Randbedarfe um die ausgeschriebenen Produkte oder Ersatzteile aus Vorserienmodellen abbildet. Die Nebenpreisliste ist bei Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage Teil B - Nebenpreisliste beizufügen und dient als Grundlage für eigene Vergaben der Bedarfsträger. Vertragsverlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz  
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 041 872,49 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Umweltmanagement-System nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Tariftreueerklärung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 10.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 10.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 3.000.000 EUR b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre - Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre - Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch "Teil A - Anlage Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Bieter (Unternehmen oder Bietergemeinschaft) kann die Ausführung von Teilen bzw. Teilleistungen des Auftrags auf eine dritte Person oder dritte Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) übertragen. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Hauptauftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags; der Einsatz von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten "Teil A - Anlage Unterauftragnehmer" anzuführen. Sofern anbietende Unternehmen Unterauftragnehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall keine Ausschlussgründe vorliegen und die tatsächlich erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen. Neben der Teil A - Anlage Eigenerklärungen ist daher eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Unterauftragnehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ZBL - Hersteller - Produktinformationen (mit dem Angebot vorzulegen): Hersteller - Produktinformationen/technische Datenblätter je angebotenem Artikel (Hieraus muss eine Überprüfung der Einhaltung der A-Kriterien sowie die Nachvollziehbarkeit der B-Kriterien gewährleistet sein.)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen. e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV). b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, - zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen: - Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung) - Gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Umweltmanagement-Systems (Dritterklärung, Bescheinigung) Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 119 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Angebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet das folgende verantwortliche Personal zu benennen: - Zentraler Serviceansprechpartner Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Interaktive Displays des Herstellers Heineking
Beschreibung: Lieferung von Interaktiven Displays in zwei verschiedenen Größen (75 und 86 Zoll) des Herstellers Heineking.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30230000 Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen, 30231320 Tastbildschirme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional kann durch die Auftragnehmer ein Randsortiment in Form einer Nebenpreisliste angeboten und in das Kaufhaus des Landes bzw. in der PL-Cloud eingestellt werden, welches kleinteilige Randbedarfe um die ausgeschriebenen Produkte oder Ersatzteile aus Vorserienmodellen abbildet. Die Nebenpreisliste ist bei Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage Teil B - Nebenpreisliste beizufügen und dient als Grundlage für eigene Vergaben der Bedarfsträger. Vertragsverlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz  
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 007 643,52 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Umweltmanagement-System nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Tariftreueerklärung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 10.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 10.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 3.000.000 EUR b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre - Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre - Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch "Teil A - Anlage Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Bieter (Unternehmen oder Bietergemeinschaft) kann die Ausführung von Teilen bzw. Teilleistungen des Auftrags auf eine dritte Person oder dritte Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) übertragen. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Hauptauftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags; der Einsatz von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten "Teil A - Anlage Unterauftragnehmer" anzuführen. Sofern anbietende Unternehmen Unterauftragnehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall keine Ausschlussgründe vorliegen und die tatsächlich erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen. Neben der Teil A - Anlage Eigenerklärungen ist daher eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Unterauftragnehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ZBL - Hersteller - Produktinformationen (mit dem Angebot vorzulegen): Hersteller - Produktinformationen/technische Datenblätter je angebotenem Artikel (Hieraus muss eine Überprüfung der Einhaltung der A-Kriterien sowie die Nachvollziehbarkeit der B-Kriterien gewährleistet sein.)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen. e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV). b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, - zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen: - Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung) - Gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Umweltmanagement-Systems (Dritterklärung, Bescheinigung) Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 119 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Angebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet das folgende verantwortliche Personal zu benennen: - Zentraler Serviceansprechpartner Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Interaktive Displays Herstellerneutral
Beschreibung: Lieferung von Interaktiven Displays in zwei verschiedenen Größen (75 und 86 Zoll) herstellerneutral.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30230000 Computerbezogene Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30231000 Computerbildschirme und Konsolen, 30231320 Tastbildschirme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional kann durch die Auftragnehmer ein Randsortiment in Form einer Nebenpreisliste angeboten und in das Kaufhaus des Landes bzw. in der PL-Cloud eingestellt werden, welches kleinteilige Randbedarfe um die ausgeschriebenen Produkte oder Ersatzteile aus Vorserienmodellen abbildet. Die Nebenpreisliste ist bei Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage Teil B - Nebenpreisliste beizufügen und dient als Grundlage für eigene Vergaben der Bedarfsträger. Vertragsverlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz  
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 095 140,53 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Umweltmanagement-System nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Tariftreueerklärung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 10.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 10.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 3.000.000 EUR b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre - Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre - Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch "Teil A - Anlage Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Bieter (Unternehmen oder Bietergemeinschaft) kann die Ausführung von Teilen bzw. Teilleistungen des Auftrags auf eine dritte Person oder dritte Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) übertragen. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Hauptauftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags; der Einsatz von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten "Teil A - Anlage Unterauftragnehmer" anzuführen. Sofern anbietende Unternehmen Unterauftragnehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall keine Ausschlussgründe vorliegen und die tatsächlich erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen. Neben der Teil A - Anlage Eigenerklärungen ist daher eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Unterauftragnehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ZBL - Hersteller - Produktinformationen (mit dem Angebot vorzulegen): Hersteller - Produktinformationen/technische Datenblätter je angebotenem Artikel (Hieraus muss eine Überprüfung der Einhaltung der A-Kriterien sowie die Nachvollziehbarkeit der B-Kriterien gewährleistet sein.)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen. e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV). b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, - zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen: - Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung) - Gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Umweltmanagement-Systems (Dritterklärung, Bescheinigung) Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 119 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Mit Angebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet das folgende verantwortliche Personal zu benennen: - Zentraler Serviceansprechpartner Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:026130291777
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de
Telefon: +49 26130291777
Fax: +49 261291411500
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:026130291777
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de
Telefon: +49 26130291777
Fax: +49 261291411500
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummer: t:065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3  
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 65194940
Fax: +49 6519494179
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummer: t:065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3  
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 65194940
Fax: +49 6519494179
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:026130291777
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de
Telefon: +49 26130291777
Fax: +49 261291411500
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 315af230-c2ee-42fc-a73a-c8efb8e9da61 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2024 17:10:18 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 253889-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 84/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/04/2024

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