Deutschland – Teile für Maschinen für allgemeine Zwecke – Verkleidung MFB07

265033-2024 - Ergebnis
Deutschland – Teile für Maschinen für allgemeine Zwecke – Verkleidung MFB07
OJ S 87/2024 03/05/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verkleidung MFB07
Beschreibung: Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beschaffung von verschiedenen Bauteilen, mechanischen sowie elektrischen Kaufteilen, in unterschiedlicher Stückzahl zu beauftragen.
Kennung des Verfahrens: f402905a-a15c-4a7d-924e-571c3a9a5ad8
Interne Kennung: ECA-2024-021
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42950000 Teile für Maschinen für allgemeine Zwecke
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Maurer Electronics GmbH Hollerithallee 20A 
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30419
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWHNVS Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Bauteile Metall (in Summe 144 verschiedene Bauteile)
Beschreibung: Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beschaffung von verschiedenen Bauteilen, mechanischen sowie elektrischen Kaufteilen in unterschiedlicher Stückzahl zu beauftragen. Da der Leistungsumfang zu den benötigten Teilen unterschiedlich ist, wurden getrennt nach Art der Bauteile und Artikel drei Fachlose gebildet. Angebote können nur für ein Los oder für mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Folgende Losaufteilung ist Gegenstand dieser Ausschreibung: Los 1 - Bauteile Metall (in Summe 144 verschiedene Bauteile) Los 2 - Bauteile Kunststoff (in Summe 76 verschiedene Bauteile) Los 3 - Kaufteile (47 verschiedene mechanische und 9 verschiedene elektrische Kaufteile) In den Losen 1 und 2 geht es um die Herstellung von Bauteilen aus verschiedenen Werkstoffen gemäß der beigestellten Zeichnungsvorgaben und Lieferung an den Auftraggeber. Im Los 3 geht es um die Beschaffung von mechanischen und elektrischen Kaufteilen gemäß den Vorgaben bezüglich Hersteller und Artikel-Nr., welche danach an den Auftraggeber zu liefern sind.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42950000 Teile für Maschinen für allgemeine Zwecke
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Los 1: Lagerungskosten inkl. Versicherung für Einlagerung der Bauteile bis zum Abruf durch den AG (Lagerzeitraum max. 12 KW nach Fertigstellung) Los 2: Lagerungskosten inkl. Versicherung für Einlagerung der Bauteile bis zum Abruf durch den AG (Lagerzeitraum max. 12 KW nach Fertigstellung)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Maurer Electronics GmbH Hollerithallee 20A 
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30419
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis gemäß Preisblatt
Beschreibung: Wertungspreis gemäß Preisblatt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesdruckerei GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Bauteile Kunststoff (in Summe 76 verschiedene Bauteile)
Beschreibung: Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beschaffung von verschiedenen Bauteilen, mechanischen sowie elektrischen Kaufteilen in unterschiedlicher Stückzahl zu beauftragen. Da der Leistungsumfang zu den benötigten Teilen unterschiedlich ist, wurden getrennt nach Art der Bauteile und Artikel drei Fachlose gebildet. Angebote können nur für ein Los oder für mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Folgende Losaufteilung ist Gegenstand dieser Ausschreibung: Los 1 - Bauteile Metall (in Summe 144 verschiedene Bauteile) Los 2 - Bauteile Kunststoff (in Summe 76 verschiedene Bauteile) Los 3 - Kaufteile (47 verschiedene mechanische und 9 verschiedene elektrische Kaufteile) In den Losen 1 und 2 geht es um die Herstellung von Bauteilen aus verschiedenen Werkstoffen gemäß der beigestellten Zeichnungsvorgaben und Lieferung an den Auftraggeber. Im Los 3 geht es um die Beschaffung von mechanischen und elektrischen Kaufteilen gemäß den Vorgaben bezüglich Hersteller und Artikel-Nr., welche danach an den Auftraggeber zu liefern sind.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42950000 Teile für Maschinen für allgemeine Zwecke
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Los 1: Lagerungskosten inkl. Versicherung für Einlagerung der Bauteile bis zum Abruf durch den AG (Lagerzeitraum max. 12 KW nach Fertigstellung) Los 2: Lagerungskosten inkl. Versicherung für Einlagerung der Bauteile bis zum Abruf durch den AG (Lagerzeitraum max. 12 KW nach Fertigstellung)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Maurer Electronics GmbH Hollerithallee 20A 
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30419
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis gemäß Preisblatt
Beschreibung: Wertungspreis gemäß Preisblatt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesdruckerei GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Kaufteile (47 verschiedene mechanische und 9 verschiedene elektrische Kaufteile)
Beschreibung: Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beschaffung von verschiedenen Bauteilen, mechanischen sowie elektrischen Kaufteilen in unterschiedlicher Stückzahl zu beauftragen. Da der Leistungsumfang zu den benötigten Teilen unterschiedlich ist, wurden getrennt nach Art der Bauteile und Artikel drei Fachlose gebildet. Angebote können nur für ein Los oder für mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Folgende Losaufteilung ist Gegenstand dieser Ausschreibung: Los 1 - Bauteile Metall (in Summe 144 verschiedene Bauteile) Los 2 - Bauteile Kunststoff (in Summe 76 verschiedene Bauteile) Los 3 - Kaufteile (47 verschiedene mechanische und 9 verschiedene elektrische Kaufteile) In den Losen 1 und 2 geht es um die Herstellung von Bauteilen aus verschiedenen Werkstoffen gemäß der beigestellten Zeichnungsvorgaben und Lieferung an den Auftraggeber. Im Los 3 geht es um die Beschaffung von mechanischen und elektrischen Kaufteilen gemäß den Vorgaben bezüglich Hersteller und Artikel-Nr., welche danach an den Auftraggeber zu liefern sind.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42950000 Teile für Maschinen für allgemeine Zwecke
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Los 1: Lagerungskosten inkl. Versicherung für Einlagerung der Bauteile bis zum Abruf durch den AG (Lagerzeitraum max. 12 KW nach Fertigstellung) Los 2: Lagerungskosten inkl. Versicherung für Einlagerung der Bauteile bis zum Abruf durch den AG (Lagerzeitraum max. 12 KW nach Fertigstellung)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Maurer Electronics GmbH Hollerithallee 20A 
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30419
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis gemäß Preisblatt
Beschreibung: Wertungspreis gemäß Preisblatt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesdruckerei GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: P&S Maschinenbau
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 24/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: P&S Maschinenbau
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/05/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 01/05/2034
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 24/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Registrierungsnummer: 992-80152-82
Postanschrift: Kommandantenstraße 18  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Telefon: +49 302598-0
Fax: +49 302598-6074
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: P&S Maschinenbau
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE179166692
Postanschrift: Am Taschinger Berg 8  
Stadt: Cham
Postleitzahl: 93413
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
Telefon: 09971392723
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: P&S Maschinenbau
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE179166692
Postanschrift: Am Taschinger Berg 8  
Stadt: Cham
Postleitzahl: 93413
Land, Gliederung (NUTS): Cham (DE235)
Land: Deutschland
Telefon: 09971392723
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 83efa895-38bc-4c72-ad0b-ade7fa7b2404 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/05/2024 14:40:29 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 265033-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 87/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/05/2024