Mittagsverpflegung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV B 2020-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Bahnhof 7
Ort: Bönen
NUTS-Code: DEA5C
Postleitzahl: 59199
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.boenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung
Mittagsverpflegung für die 2 Offenen Ganztagsgrundschulen sowie für die Übermittagbetreuung an der Hellweggrundschule für die Schuljahre 2020/2021 bis 2021/2022 (ab 1.8.2020) mit einer Verlängerungsoption für die Schuljahre 2022/2023 sowie 2023/2024.
Gemeinde Bönen 59199 Bönen Hellweggrundschule Bönen, Weetfelder Str. 1, 59199 Bönen
Goethegrundschule, Wolfgang-Fräger-Str. 1, 59199 Bönen
Mittagsverpflegung in den 2 Offenen Ganztagsgrundschulen der Goethe- und Hellweggrundschule sowie für die Übermittagsbetreuung an der Hellweggrundschule.
Zurzeit besuchen
— 110 Kinder die OGS der Hellwegschule,
— 100 Kinder die OGS der Goetheschule und
— 26 Kinder die Übermittagbetreuung an der Hellwegschule.
Im Schuljahr 2018/ 2019 wurden an den 2 Offenen Ganztagsgrundschulen und in der Übermittagbetreuung an der Hellwegschule zusammen im Monat durchschnittlich 3 277 Essen ausgeteilt.
Pro Woche sind grundsätzlich fünf Verpflegungstage vorgesehen. Auch während der Ferien und an Brückentagen ist die Verpflegung in den Offenen Grundschulen sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung
Postanschrift: Bahnhofstr. 15
Ort: Bönen
NUTS-Code: DEA5C
Postleitzahl: 59199
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYUYVUK.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de