Ausstattung der Big Band der Bundeswehr Referenznummer der Bekanntmachung: Q/U2DF/R1788
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE
Postleitzahl: 56078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung der Big Band der Bundeswehr
Abschluss eines Rahmenvertrages Ausstattung der Big Band der Bundeswehr mit Bühnentechnik, Audio-, Multimedia-, und Lichttechnik über 4 Jahre von 2021-2025.
Deutschlandweit und vereinzelt auch europaweit
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag „Ausstattung der Big Band der Bundeswehr", für den Zeitraum ab 1.4.2021-31.3.2025, mit optionalen Verlängerungsmöglichkeiten bis 31.3.2026 zu schließen.
Aus diesem können nach Bedarf bis zu 60 Veranstaltungen pro Jahr, deutschlandweit und teilweise auch europaweit abgerufen werden. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zu Abrufen besteht nicht. Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Kurzfristige Terminänderungen müssen möglich sein.
Es finden Veranstaltungen an teilweise aufeinanderfolgenden Tagen in bis zu 300 km voneinander entfernten Veranstaltungsorten mit gleicher Technik statt.
Es sollen Open-Air-Veranstaltungen mit einer Trailerbühne, sowie Indoor-Veranstaltungen mit mehreren verschiedenen Aufbauvarianten stattfinden.
Im Einzelnen handelt es sich um Bereitstellung, Transport, Organisation und Durchführung des Auf-/Abbaus und des Betriebes folgender Gewerke:
— Bühnentechnik (Open-Air-Trailer-Bühne) von mind. 176 m2 Bühnenfläche;
— Audiotechnik (Line-Array-Beschallungssysteme für bis zu 9 000 Personen, inkl. Digitalkonsolen, digitales Audio-Netzwerk und Monitoring);
— Lichttechnik (kopfbewegte Scheinwerfer);
— Multimediatechnik (LED Wall, Kamerazüge, Regie);
— Riggingtechnik (für Audio-, Licht- und Multimediatechnik).
Zeitlicher Ablauf einer Open-Air-Veranstaltung:
— Die Bühne muss innerhalb von 4 Stunden vollständig betriebsbereit sein.
— Alle weitere Technik muss innerhalb von 3 Stunden vollständig betriebsbereit sein.
— Nach Showende muss der Abbau innerhalb von max. 5 Stunden abgeschlossen und der Veranstaltungsort geräumt sein.
Zeitlicher Ablauf einer Indoor-Veranstaltung:
— Die Technik muss innerhalb von 3 Stunden vollständig betriebsbereit sein.
— Nach Showende muss der Abbau innerhalb von max. 2 Stunden abgeschlossen und der Veranstaltungsort geräumt sein.
Es wird großes Augenmerk auf den optischen und technischen Zustand der Komponenten gelegt. Optische Mängel, Verschleißerscheinungen sind umgehend zu beheben (z. B. Nachlackieren) bzw. Komponenten auf Wunsch auszutauschen (z.B. Planen, Lautsprecher).
Zeitliche Verzögerungen, Materialausfall während der Show, optische Mängel usw. führen unmittelbar zu Rechnungskürzungen.
Für die Unterbringung und Verpflegung des Personals ist der Bewerber zuständig.
Verlängerungsmöglichkeit bis zu einem Jahr (Optionen)
1. Zu den in Anlage 1 genannten Leistungen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber 4 Optionen ein.
2. Für die Optionen gelten nachstehende Bedingungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die vereinbarte Leistung anderweitig zu vergeben.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den Optionen um ein einseitiges Angebot des Auftragnehmers handelt. Eine Verpflichtung zur Ausübung der Optionen durch den Auftraggeber besteht nicht. Die Ausübung der jeweiligen Optionen erfolgt durch einfaches Schreiben.
Die Möglichkeiten zur Optionsausübung sind wie folgt festgelegt:
Option 1: 3 Monate vom 1.4.2025-31.6.2025
Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 1 besteht bis zum 31.11.2024.
Option 2: 3 Monate vom 1.7.2025-30.9.2025
Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 2 besteht bis zum 28.2.2025.
Option 3: 3 Monate vom 1.10.2025-31.12.2025
Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 3 besteht bis zum 31.5.2025.
Option 4: 3 Monate vom 1.1.2026-31.3.2026
Die Möglichkeit der Optionsausübung für Option 4 besteht bis zum 31.8.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
a) Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular B-V 047)
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V 034 (VgV)
c) Aktuelle, jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, formlose Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese muss folgende Punkte beinhalten:
1. Kundenverbindung/Kontoführung,
2. Finanzielle Verhältnisse,
3. Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit.
Die Bankerklärung ist im Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft und/oder einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft einzuholen.
d) Angaben zur vollständigen Eigentümerstruktur der Gesellschaft/des Unternehmens,
e) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
f) Formlose Eigenerklärung, dass die gesamte Korrespondenz, Dokumentation und Unterlagen in deutscher Sprache erfolgt.
g) Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer
h) Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Es wird ein Mindestumsatz von 1,2 Mio. EUR (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.
i) Für die Bewerbergemeinschaft gelten dieselben Bedingungen wie für den Bewerber. Der Mindestumsatz bemisst sich insgesamt für die Bewerbergemeinschaft. Es ist ein Mindestumsatz von 1,2 Mio. EUR (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.
j) Von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft wird ein Mindestumsatz von 0,4 Mio. EUR (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.
k) Für Nachunternehmer gelten dieselben Bedingungen wie für den Bewerber mit Ausnahme des Mindestumsatzes. Von jedem Nachunternehmer wird ein Mindestumsatz von 0,4 Mio. EUR (netto) jährlich für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Optionale Vertragsverlängerung um bis zu einem Jahr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit