Neubau Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-04-ROH
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 14
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Postanschrift: Hauptstr. 14
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Kellinghusen
— Baustelleneinrichtung;
— Werkplanung, Betonüberwachung, Betonierabschnitte;
— Stahlbetonarbeiten;
— Grundleitungen;
— Mauerwerksarbeiten;
— Schlämmputz.
25548 Kellinghusen
Gebäude:
Der 4-geschossige Baukörper ist als eine Neuinterpretation des klassischen Kreuzbaus konzipiert. Von einem zentralen Treppenhaus entwickeln sich 4 unterschiedliche Flügel mit klar definierten Funktionsbereichen in alle Himmelsrichtungen. Der
Neubau ist so auf dem Grundstück platziert, dass 2 Flügel das westliche Ende des Sportplatzes umschließen. Nach Osten öffnen sich zwei Flügel dem verleibenden Schulwald.
EG:
Foyer, zentrales Treppenhaus, Aula/Mensa, Fachklassen plus NR, Musikbereich mit Bühne, Küche und Mensa. Lehrerbereich sowie Werkunterrichtsbereich.
1. und 2. OG:
Klassentrakte in Klassenclustern mit 3-4 Unterrichtsräumen,
Flurflächen als Lernzonen durch Kompartmentlösung. Zentrales Treppenhaus sowie 2 weitere innere Treppenhäuser.
3. OG:
Fachklassen wie Physik, Chemie, Geisteswissenschaften, Informatik sowie sozialpädagogischer Bereich.
Über das große Foyer mit dem zentralen Treppenhaus sind die Aula/Mensa zu erreichen. Diese Flächen sind Herzstück des Gebäudes und dienen als Treffpunkt und Veranstaltungsort. Den Nutzungen passend zugeordnet befinden sich dahinter die entsprechenden Fachklassen und Nebenräume, Musikbereich im Anschluss an die Bühne und Küche hinter der Mensa. Der Lehrerbereich befindet in räumlicher Nähe zum Foyer, ebenso wie der Werkunterrichtsbereich. Das Prinzip von autarken
Funktionsbereichen, die in direkter Nachbarschaft und Anbindung an das Hauptgeschehen stehen, wird hier ablesbar.
Im ersten und zweiten Obergeschoss befinden sich die Klassentrakte. Hier werden in den Gebäudeflügeln einzelne Abschnitte/ Kompartments ausgebildet, welche kleine autarke Klassen-Cluster von 3 bis 4 Unterrichtsräumen entstehen lassen. Da die Verkehrsflächen in diesem Bereich im baurechtlichen Sinne als nicht notwendige Flure definiert sind, können sie als freie Lernzonen für individuellen Unterricht oder als zusätzlicher Arbeits- und Aufenthaltsraum genutzt werden.
Zwei Treppenhäuser im Ost- und Westflügel stellen sicher, dass die Bereiche, zusätzlich zum Foyer, über die Vertikale verknüpft sind. Vier außenliegende Treppenanlagen an den Köpfen der Gebäudeflügel stellen die notwendigen baulichen 2. Rettungswege sicher.
Im dritten Obergeschoss sind – dem Prinzip der Bildung von Funktionsbereichen folgend – der Fachklassentrakt für Physik/Chemie und Geisteswissenschaften/Informatik untergebracht, ebenso der sozialpädagogische Bereich.
BGF und BRI:
BGF nach DIN 277/Neubau:
— BGF (R): 11 684,54 m2;
— BGF (S): 619,23 m2.
BRI nach DIN 277/Neubau:
— BRI (R): 46 401,22 m3;
— BRI (S): 2 266,90 m3.
(R): Regelfall, vollständig umschlossen
(S): Sonderfall, konstruktiv mit dem Bauwerk verbunden, jedoch
Nicht vollständig umschlossen
Baustelleneinrichtung:
— Hebezeug und Kranfundament;
— Gerüste, Arbeitsbühnen und Hilfskonstruktionen;
— Absturzsicherungen und Durchsturzsicherungen;
— provisorische Treppenanlagen.
Werkplanung, Betonüberwachung, Betonierabschnitte:
— Werkplanung FT-Treppen;
— Werkplanung Sichtbeton SB3;
— Betonüberwachung;
— Betonierabschnitte.
Stahlbetonarbeiten:
— Gründung;
— Stb.-Wände;
— Bauwerk Lüftungsturm TGA;
— Abdichtung und Dämmung;
— Stb.-Decken;
— Treppen und Podeste;
— Betonstahl und Stahlbauteile;
— Durchbrüche und Kernbohrungen;
— Fundamente Außenfluchttreppen;
— Stb.-Arbeiten sonstiges, wie z.B. Leerrohre und Aussparungen.
Grundleitungen:
— SW-Rohrleitungen in Sohle;
— RW-Rohrleitungen in Sohle;
— RW-Rohrleitungen unter der Sohle.
Mauerwerksarbeiten:
— MW in d= 17,5 bis 30 cm;
— Anschlussfugen EI 30 und EI 90;
— Abdichtung Bitumenbahn als Schutz vor Wassereintritt.
Schlämmputz:
— Schlämmputz im KG inkl. Vorbehandlung der Flächen;
— Verfüllen von Schlitzen.
Aufgrund von Schlechtwettertagen und Baufortschritt oder unvorhersehbaren Umständen kann sich die Vertragslaufzeit verlängern. Die angegebenen Laufzeiten sind voraussichtliche Laufzeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Es ist ein durchschnittlicher Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen nachzuweisen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen, sie werden jedoch gemäß § 14 VOB/A unverzüglich in Textform über das Submissionsergebnis informiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3. genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D439829491 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de