Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach, Carl-Lerp-Straße 2, 99869 Nessetal OT Goldbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2200_HB_B_GS_Goldbach_L12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: 18.-März-Straße 50
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach, Carl-Lerp-Straße 2, 99869 Nessetal OT Goldbach
Los 12 – Aufzugs- und Förderanlagen.
Hauptort der Ausführung:
Staatliche Grundschule Goldbach
Carl-Lerp-Straße 2
99869 Nessetal OT Goldbach
Liefern und montieren eines Personenaufzuges mit einer Nutzlast von 630 kg, 3 Haltestellen, Förderhöhe 6,64 m, behindertengerecht, maschinenraumlos.
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 12
Postanschrift: Neue Straße 9-11
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund von Beeinträchtigungen von berechtigten Unternehmensinteressen wird auf die Veröffentlichung des Auftragswertes verzichtet.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per E-Mail oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: 18.-März-Straße 50
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de