Errichtung eines Breitbandnetzes der nächsten Generation in der Gemeinde Nümbrecht Referenznummer der Bekanntmachung: 217/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 16
Ort: Nümbrecht
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51588
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuembrecht.de
Postanschrift: Ständehausstr. 10/11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Breitbandnetzes der nächsten Generation in der Gemeinde Nümbrecht
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen Vertragspartner für den Abschluss eines Zuwendungsvertrages im Rahmen der von dem Konzessionsgeber beabsichtigten Verbesserung der Breitband-Infrastruktur in den noch unterversorgten Teilen der Gemeinde Nümbrecht zu ermitteln. Gegenstand der Beschaffung ist daher die Errichtung eines Breitbandnetzes der nächsten Generation in den unterversorgten Teilen der Gemeinde Nümbrecht unter Gewährung eines verlorenen Zuschusses.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Gebiet der Gemeinde Nümbrecht gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse aller im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 1 GBit/s bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Ferner müssen die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur ist durch den Auftragnehmer so auszugestalten, dass diese in der Qualität „FTTB/FTTH“ ausgebaut und erweitert werden kann. Es ist sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht. Des Weiteren gelten die Vorgaben aus dem zugehörigen, vorläufigen Zuwendungsbeschied des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Auszug der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (sofern vorhanden), nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Ausschreibung oder Erklärung gemäß beigefügtem Formular Eignungsnachweise, dass keine Eintragungspflicht besteht.
— Eigenerklärung gemäß beigefügtem Formular Eignungsnachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB; im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses im Rahmen der Veröffentlichungspflicht des Unternehmens für das Jahr 2019, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2018, sofern das Unternehmen seit dieser Zeit besteht.
— Eigenerklärung gemäß beigefügtem Formular Eignungsnachweise über die Investitionen und den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens seit Bestehen des Unternehmens und Mitteilung sowie ggf. entsprechendem Beleg (z. B. Finanzierungspläne) von Annahmen zum erwarteten Umsatz in den nächsten Geschäftsjahren.
Der Umsatz aus vergleichbaren Leistungen innerhalb der vergangenen 3 Jahre muss eine hinreichend wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters erkennen lassen. Dies wird angenommen, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 Jahren durchschnittlich 10 Mio. EUR jährlich betragen hat. Auf Anforderung des Konzessionsgebers ist dies durch Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderung nicht, ist die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Telekommunikationsausbau mit Nachweis von FTTB-Leistungen; sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens, gemäß beigefügtem Formular Eignungsnachweise.
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität, wie z. B. Eigenüberwachungsmaßnahmen gemäß beigefügtem Formular Eignungsnachweise.
Mindestens ein Referenzprojekt, welches den Ausbau von mindestens 1 000 Haushalten mit einem NGA-Netz enthält; das Referenzprojekt muss sich in der Ausbauphase oder einer späteren Phase des Verfahrens befinden. Der Anschluss aller 1 000 Haushalte muss noch nicht abgeschlossen, aber schon begonnen sein. Auch Anschlüsse „Homes Passed“ werden gewertet. Auf Anforderung des Konzessionsgebers ist dies durch Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderung nicht, ist die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist aufzuzeigen (vgl. Formular Eignungsnachweise). Die geforderten Eigenerklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied vorzulegen. Hinsichtlich der Eignung ist es erforderlich, dass jedes Mitglied die Eignung für seinen vorgesehenen Leistungsbereich nachweist und die Bewerbergemeinschaft insgesamt alle Eignungskriterien erfüllt und alle Erklärungen und Nachweise erbringt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.