Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kölner Str. 3
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die an der BKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen.
Deutschland
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/PUK-Briefen für die an der BKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 53 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 11 528 503 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu personalisieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
— 2020: 439 359 eGK G2;
— 2021: 2 981 559 eGK G2;
— 2022: 3 542 067 eGK G2;
— 2023: 2 892 816 eGK G2;
— 2024: 1 672 702 eGK G2.
Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 11 624 673 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:
— 2020: 711 591 PIN-/PUK-Briefe;
— 2021: 3 258 174 PIN-/PUK-Briefe;
— 2022: 3 447 688 PIN-/PUK-Briefe;
— 2023: 2 674 187 PIN-/PUK-Briefe;
— 2024: 1 533 033 PIN-/PUK-Briefe.
Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht.
Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem in Teil C – 1 beigefügten Entwurf eines Leistungsvertrags.
Die an der BKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die BKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die BKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die BKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 1.10.2020. Alle Verträge enden zum 30.9.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die BKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der BKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.
Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3. dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eKG gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Auf der Vorderseite des Umschlags/Päckchen/Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein.
„Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! BKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 28.2.2020, 12.00 Uhr öffnen!“ Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen
Postanschrift: Prinzregentenstraße 159
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3. der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil D – 2 der Vergabeunterlagen).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1. bis III.1.3. aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen.
Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Für das Angebot sind – soweit vorgesehen – die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3. der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de