Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (AGr 1-6) für den Neubau eines Ausstellungs- und Besucherzentrums Nationalpark Hunsrück-Hochwald und Keltenpark Otzenhausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trierer Straße 5
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66620
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (AGr 1-6) für den Neubau eines Ausstellungs- und Besucherzentrums Nationalpark Hunsrück-Hochwald und Keltenpark Otzenhausen
Für die Erschließung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald wird in der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen ein sogenanntes Nationalpark-Tor als Ausstellungs- udn Besucherzentrum geplant. Hierfür werden die Leistungen der Technischen Ausrüstung (AGr 1-6) vergeben. Ein Architektenwettbewerb hat bereits stattgefunden. Der Grundriss des Siegerentwurfes ist ein kreuzförmiger Baukörper. Aufgrund des begrenzten Budgets soll im Zuge der technischen Planung zunächst der Fokus auf einfachen Lösungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes liegen sowie die Umsetzung optional auch später nachrüstbarer Maßnahmen für die Bereiche Ausstellung und Gastronomie liegen. Mit zu planen ist die infrastrukturelle Erschließung (Ver- und Entsorgung) des Grundstücks (KG 200).
Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen, Keltenpark
Der Auftraggeber vergibt die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1-6 gemäß § 53 HOAI. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
Leistungsstufe 1:
— Lph 1: Grundlagenermittlung;
— Lph 2: Vorplanung;
— Lph 3: Entwurfsplanung;
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die folgenden Leistungsphasen als zweite Stufe zu vergeben:
Leistungsstufe 2:
— Lph 5: Ausführungsplanung;
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe;
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe;
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation;
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (Leistungsstufe 1 und 2). Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Alle Informationen und verfügbaren Unterlagen sowie die auszufüllenden Formblätter stehen auf subreport zur Verfügung. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen verfügbar, die angefordert werden können. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Technische Gebäudeausrüstung“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Stufenweise Vergabe (Leistungsstufe 1 und 2), siehe II.2.4)
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Munsbach
NUTS-Code: LU00 Luxembourg
Land: Luxemburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.