Stadt Garding – Gesundheitszentrum Eiderstedt-Mitte – Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 216/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Welter Straße 1
Ort: Garding
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.irmler.org/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.garding.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garding – Gesundheitszentrum Eiderstedt-Mitte – Gebäudeplanung
Stadt Garding, Gesundheitszentrum Eiderstedt-Mitte
Objektplanungsgrundleistungen im Leistungsbild Gebäude gemäß § 34 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 für die Lph. 1 bis 9
Besondere Leistungen:
1. Bauüberwachung von Abbrucharbeiten;
2. Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung nach Anlage 10.1 HOAI 2013;
3. Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen, einschließlich Kostenbewertung nach Anlage 10.1 HOAI 2013 (vollständiger Abriss und Neubau).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Lph. 1 und 4 gemäß § 34 HOAI 2013 sowie der Besonderen Leistungen.
Die Beauftragung der weiteren Grundleistungen bleibt vorbehalten.
Stadt Garding
Welter Straße 1
25836 Garding
Die Stadt Garding beabsichtigt zur Sicherung der hausärztlichen ambulanten Versorgung und zur Schaffung übergreifender Angebote im Bereich des Gesundheitswesens den Neubau eines Gesundheitszentrums unter möglichen Einbezug von Bestandsgebäuden. Die entsprechenden Grundstücke im historischen Kern der Stadt sind bereits durch die Stadt Garding erworben worden.
Durch die Schaffung des Gesundheitszentrums in der Stadt Garding werden neben der hausärztlichen Versorgung die Dienstleistungen im Bereich – Kinderärztliche Versorgung – Sanitätshaus – Apotheke – ambulante Pflege – Logopädie deutlich verbessert. Die räumliche Vernetzung unterschiedlicher Anbieter im Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege schafft Synergien, fördert die Zusammenarbeit und damit die Qualität der Dienstleistungen für die Bevölkerung. Diese Versorgung kommt auch den in den in der Stadt vorhandenen stationären Pflegeangeboten zugute, die ohne eine hausärztliche Versorgung ihre Einrichtungen nicht ordnungsgemäß betreiben können. Von besonderer Bedeutung ist, dass bei der hohen Zahl älterer Menschen und einer Vielzahl von Einwohnern mit geringer Mobilität das Gesundheitszentrum im Ortskern der Stadt Garding neu geschaffen wird, so dass das Gebäude für viele Einwohner fußläufig erreichbar ist. Die Zentralisierung der Angebote in einem Gesundheitszentrum erspart doppelte Wege und ist daher eine strukturpolitische Maßnahme für die Bevölkerung.
Die Erfahrung in anderen Projekten zeigt, dass sich nach Fertigstellung des Gesundheitszentrums Garding möglicherweise weitere Interessenten aus dem Bereich Gesundheit und Pflege melden, die dann zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls Räume in einem zweiten Bauabschnitt anmieten möchten. Die Stadt Garding muss dann entscheiden, ob sie noch einen weiteren Abschnitt an das vorhandene Gesundheitszentrum anbauen möchte. Das zu schaffende Gebäude sollte daher idealerweise so gestaltet sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung des Gebäudes möglich sein wird.
Es sollen in dem Gesundheitszentrum Arztpraxen mit anderen Gesundheitsdienstleistern (Pflegedienst, Apotheke etc.) gebündelt werden. Die Stadt Garding hat insoweit bereits Vorverträge mit künftigen Mietern geschlossen, die unter anderem Flächenangaben beinhalten (vgl. Anlage 6). Diese Vorverträge sind bei der Objektplanung zu beachten.
Bestand:
Es befinden sich bereits Bestandsgebäude vor Ort. In das Dachgeschoss des Bestandes können Mietwohnungen geplant und geschaffen werden, auch eine andere wirtschaftliche Nutzung des Dachgeschosses des Bestandes oder anderer sonst nicht nutzbarer Räume könnte durch den Gebäudeplaner vorgeschlagen werden.
Der beauftragte Gebäudeplaner hat auch die Möglichkeit eines kompletten Abrisses des Bestandes und vollständigen Neubaus zu untersuchen (Besondere Leistung 3).
Hinweis: Dies ist aber nicht Gegenstand des Lösungsvorschlages auf Stufe 2 dieses Vergabeverfahrens.
Informationen zum Projektablauf:
Die ggf. erforderlichen Abbrucharbeiten sollen Anfang Januar 2021 beginnen. Aus diesem Grund muss die Entwurfsplanung Ende 2020 abgeschlossen sein.
Leistungsbestandteile:
Ausgeschrieben werden
Objektplanungsgrundleistungen im Leistungsbild Gebäude gemäß § 34 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 für die Lph. 1 bis 9
Besondere Leistungen:
1. Bauüberwachung von Abbrucharbeiten,
2. Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung nach Anlage 10.1 HOAI 2013,
3. Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen, einschließlich Kostenbewertung nach Anlage 10.1 HOAI 2013 (vollständiger Abriss und Neubau).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Lph. 1 und 4 gemäß § 34 HOAI 2013 sowie der Besonderen Leistungen.
Die Beauftragung der weiteren Grundleistungen bleibt vorbehalten.
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Planungsleistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt:
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung);
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Maßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der nachfolgenden Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden. Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der nachstehenden Matrix findet der Bewertungsmaßstab der Ziffer 4.2.2 dieser Ausschreibungsunterlage entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden die 5 bestbewerteten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, wobei diese hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens mit einer Gesamtpunktzahl von 400 und deren Referenzen jeweils mindestens mit „Vergleichbarkeit/50 Punkte“ bewertet worden sein müssen.
Sofern auf Grund gleicher Eignung mehr als 5 Bewerber die ersten 5 Plätze beanspruchen, kommt - bis zur vollständigen Belegung der Platzzahlen 1 bis 5 - bei den Bewerbern mit gleicher Punktzahl bzgl. Platz 3 hinsichtlich der noch zu belegenden Plätze das Losverfahren zur Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der beruflichen Qualifikation (§ 75 VgV);
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin:
—— Auszug aus dem Berufsregister (oder jeweils gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts-oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes).
1. Umsatz der vergangen 3 Jahre (2017-2019) (gemittelt),
2. Umsatz der vergangen 3 Jahre (2017-2019) für vergleichbare Planungsleistungen (gemittelt),
3. Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1. der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
1. Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 1 Mio. EUR und sonstige Schäden 3 Mio. EUR,
2. Es ist ein mittlerer Umsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR der letzten drei Jahre nachzuweisen. (2017-2019),
3. Es ist der Nachweis zur Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ zu erbringen.
1. Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren,
2. jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Architekten ohne den/die Büroinhaber in den vergangenen 3 Jahren (2017-2019),
3. jährliches Mittel der Beschäftigten insgesamt unter Einschluss d. Inhaber in den vergangenen 3 Jahren (2017-2019),
4. Qualitätssicherung.
1. alle 3 Referenzen müssen sich mindestens auf die Leistungsphasen 3- 8 des § 34 HOAI 2013 und auf den Zeitraum der letzten 6 Jahre einschließlich des laufenden Jahres (2015-2020) beziehen, wobei mindestens 2 Referenzen insoweit vollständig realisiert sein müssen (min. Lph. 3-8 vollständig erbracht) und eine Referenz bis auf die Lph. 8 realisiert sein muss (min. Lph. 3-7 vollständig erbracht),
2. mindestens 1 Referenz muss sich auf eine Bausumme von mindestens 3 Mio. EUR beziehen,
3. mindestens 1 Referenz muss sich auf ein Gesundheitszentrum oder ein anderes vergleichbares Projekt der Gesundheitsversorgung beziehen,
4. mindestens 1 Referenz muss sich auf ein Projekt in einem Ortszentrum beziehen.
§ 75 Abs. 1-3 VgV
1. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt,
2. Bewerbergemeinschaften, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die diese Voraussetzung erfüllen,
3. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wenn ihre Berechtigung zur Führung der vorgenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFEDNFM
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.