Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Erzberger Allee 14
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.wartburgkreis.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72710000 Lokalnetz
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Wartburgkreis beabsichtigt den Breitbandausbau im Landkreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zur flächendeckenden Sicherstellung einer zukunftsfähigen NGA-Breitbandversorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes zur Versorgung aller Bürger, Schulen und Gewerbetreibenden im Landkreis. Vorgesehen ist eine zuverlässige Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Download für alle Anschlüsse im Ausbaugebiet sowie mindestens 50 Mbit/s im Download für mindestens 85 % der Anschlüsse. Anschlüsse in Gewerbegebieten und für Schulen müssen nach Ausbau zuverlässig Bandbreiten von 1 000 Mbit/s symmetrisch ermöglichen. Unter „Anschlüssen“ wird die Summe aus Haushalten, Gewerben, Schulen, etc. an einer anzuschließenden Gebäudeadresse verstanden. Das Ausbaugebiet besteht aus Mischgebieten, Gewerbeflächen, Schulen und Kleinstsiedlungen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mischgebiet:

— HH_ANZ: 4376;

— GEW_ANZ: 321;

— OE_G_ANZ: 3.

Gewerbeflächen:

— HH_ANZ 242;

— GEW_ANZ 136.

Schulen:

— SCHULE_ANZ: 43.

Kleinstsiedlungen:

— HH_ANZ: 228;

— GEW_ANZ: 3.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
  • Kriterium: Zielerreichung (Versorgungsnachweis)
  • Kriterium: Ausbaufrist: Erschließung innerhalb von 18 Monaten ab Vertragsunterzeichnung
  • Kriterium: Vertragslaufzeit: mind. 7 Jahre
  • Kriterium: Angebotene Zugangsdienste
  • Kriterium: FTTH-Plan: Darstellung der Weiterentwicklung zu FTTH-Netz
  • Kriterium: Förderbedingungen GIS
  • Kriterium: Kennzahlen der Bundesfördergeber: Bereitstellung von Kennzahlen zum Ausbaugebiet
  • Kriterium: Förderbedingungen Bund
  • Kriterium: VULA
  • Kriterium: Mitnutzung vorhandener Infrastruktur: Mitgenutze Strecke entsprechen mindestens 5 % der Gesamtstrecke
  • Kriterium: Innovative Verlegetechnik: Mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken werden durch innovative Verlegetechnik ermöglicht
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mischgebiet:

— 892 Adressen.

Gewerbeflächen:

— 104 Adressen.

Schulen:

— 36.

Optionale Adressen, vornehmlich Einzellagen:

— 175.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
  • Kriterium: Zielerreichung (Versorgungsnachweis)
  • Kriterium: Ausbaufrist: Erschließung innerhalb von 18 Monaten ab Vertragsunterzeichnung
  • Kriterium: Vertragslaufzeit: mind. 7 Jahre
  • Kriterium: Angebotene Zugangsdienste
  • Kriterium: FTTH-Plan: Darstellung der Weiterentwicklung zu FTTH-Netz
  • Kriterium: Förderbedingungen GIS
  • Kriterium: Kennzahlen der Bundesfördergeber: Bereitstellung von Kennzahlen zum Ausbaugebiet
  • Kriterium: Förderbedingungen Bund
  • Kriterium: VULA
  • Kriterium: Mitnutzung vorhandener Infrastruktur: Mitgenutze Strecke entsprechen mindestens 5 % der Gesamtstrecke
  • Kriterium: Innovative Verlegetechnik: Mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken werden durch innovative Verlegetechnik ermöglicht
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S [removed]

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
11/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/06/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie diese Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrages– schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

§ 160 GWB lautet:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2020

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