Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren für die Generalplanerleistungen (LP 1-9 gem. HOAI) für den Neubau einer 6-gruppigen KiTa (KiTa Franzstraße)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2842 / 912-394
Fax: +49 2842 / 912-367
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kamp-lintfort.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren für die Generalplanerleistungen (LP 1-9 gem. HOAI) für den Neubau einer 6-gruppigen KiTa (KiTa Franzstraße)
Die Stadt Kamp-Lintfort plant die Errichtung einer 6-gruppigen Kindertagestätte auf dem ehemaligen Holsteingelände an der Franzstraße in Kamp-Lintfort. Das Gelände von ca. 2 700 m2 befindet sich südöstlich der Innenstadt. Auf diesem Grundstück soll ein zweigeschossiges Kita-Gebäude entstehen. Das Raumprogramm sowie das Außengelände soll nach Vorgabe des LVR umgesetzt werden.
Die Fertigstellung des Gesamtprojektes ist zum 1.6.2022 terminiert. Der Bauantrag ist bis 2.1.2021 einzureichen.
Es ist geplant, die Leistungen pauschal zu beauftragen.
Kamp-Lintfort
Die Planungsleistungen werden an einen Generalplaner beauftragt.
Der AG beabsichtigt, die geeigneten Bieter in der 2, Stufe des Verfahrens im Verhandlungsgespräch eine erste Konzeptstudie zum Projekt vorstellen zu lassen, welche als Zuschlagskriterium gewertet wird (siehe Anlage C – Zuschlagskriterien) Die Konzeptstudie ist von den Bietern unentgeltlich anzufertigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Reichspräsidentenstraße 21-25
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46470
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://huettenes.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (über subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen sind digital auf der Vergabeplattform einzureichen.
Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV § 56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.