Konzession zum Betrieb der Weststrandhalle
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEF07
Postanschrift: Landwehrdeich 1
Ort: List
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.list.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession zum Betrieb der Weststrandhalle
Konzession zum Betrieb der Weststrandhalle mit dem Ziel, die Strandversorgung mit gutbürgerlicher Küchesowie eine Versorgung des Strandes mit Kioskartikeln, Getränke, Eis und WC zu gewährleisten
List aus Sylt
Konzession zum Betrieb der Weststrandhalle mit dem Ziel, die Strandversorgung mit gutbürgerlicher Küche sowie eine Versorgung des Strandes mit Kioskartikeln, Getränke, Eis und WC zu gewährleisten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Ellenbogen 3
Ort: List auf Sylt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25992
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Konzessionsvertrag mit der gegenwärtigen Konzessionsnehmerin, der einen Gesamtwert netto von [Betrag gelöscht] EUR hat, lief am 28.2.2020 aus. Die Konzession zum der Betrieb der Weststrandhalle musste darüber hinaus weiter laufen, um die Strandversorgung zu gewährleisten.
Die Vergabe einer neuen Konzession zum Betrieb der Weststrandhalle konnte nicht rechtzeitig vor Ende des bestehenden Vertrages abgeschlossen werden, weil es zwingend erforderlich war, den Bautenzustand der Weststrandhalle zu klären, was erst kurz vor Ablauf der Konzession bekannt wurde.
Die Konzession wurde am 8.1.2020 vom 29.2.2020 bis zum 16.11.2020 verlängert, der Gesamtwert der verlängerten Konzession betrug [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
List auf Sylt
Konzession zum Betrieb der Weststrandhalle mit dem Ziel, die Strandversorgung mit gutbürgerlicher Küchesowie eine Versorgung des Strandes mit Kioskartikeln, Getränken, Eis und WC zu gewährleisten.
Ort: List auf Sylt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Land: Deutschland
Vertragsverlängerung
Der Konzessionsvertrag vom 8.1.2020 sieht die Verlängerungsmöglichkeit wegen Zuschlagsverzögerung vor. Die Verlängerung um 1 Jahr ist insbesondere aus Gründen des Arbeitsschutzes erforderlich und um die Strandversorgung zu sichern. Im März 2020 sollte das Verfahren zur Vergabe der Konzession beginnen. Es musste Corona bedingt verschoben werden, insbesondere weil es potentiellen Interessenten, z. B. aus anderen Mitgliedsstaaten, aufgrund der Beschränkungen nicht möglich gewesen wäre, sich den Konzessionsgegenstand vor Ort anzusehen, wodurch eine Ungleichbehandlung gegenüber den Ortsansässigen entstanden wäre. Aus diesem Grund macht die Konzessionsgeberin von der im verlängerten Vertrag vorgesehenen Möglichkeit der Verlängerung um 1 Jahr gebrauch. Die Konzessionsgeberin schätzt, dass sich der Umsatz Corona bedingt für den Zeitraum der Vertragsverlängerung halbieren wird, insbesondere weil die Anzahl der Gastplätze sich halbiert.