Umbau und Sanierung Schirrhof, WC-Trennwände
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2842 / 912-394
Fax: +49 2842 / 912-367
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kamp-lintfort.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Schirrhof, WC-Trennwände
Auf dem ehemaligen Bergwerksgelände der Ruhrkohle AG befindet sich das Gelände des Schirrhofs. Das Gelände umfasst 2 Gebäude, den Schirrhof und das Pumpenhaus mit dem Lehrstollen. Das Gelände ist im Eigentum der Stadt Kamp-Lintfort und soll im Rahmen einer umfassenden Sanierung neu genutzt werden.
Kamp-Lintfort
Titel 1 WC-Trennwandanlage Kita BT 1-5:
— WC Trennwand EG 0.29 Sani 4 mit 2 Kabinen 1 St.;
— WC Trennwand EG 0.31 WC Personal mit einer Kabine 1 St.;
— WC Trennwand EG 0.08 Sani G3 mit 2 Kabinen 1 St.;
— WC Trennwand EG 0.17 Sani 1 mit 2 Kabinen 1 St.;
— WC Trennwand EG 0.09 Sani G 2 mit 2 Kabinen 1 St..
Titel 2 WC – Trennwandanlage- Andere Nutzungsbereiche:
— WC Trennwand EG 033 WC Damen mit 4 Kabinen 1 St.;
— WC Trennwand 1. OG 1.13 WC Herren mit 3 Kabinen 1 St.;
— Schamwand Eingang 1. OG 1.13 WC Herren 1 St..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Industriepark 37
Ort: Horhausen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 56593
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Subreport-ELViS einzureichen. Bieter die ihr Angebot nicht elektronisch über die Vergabeplattform einreichen werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Vertragsstrafen:
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Vertragsfrist o. der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 % der im Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.