Stromlieferung 2020/2021 aus erneuerbaren Energien für den Kur und Tourismus Service Büsum und die Tourismus Marketing Service Büsum GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz
Ort: Büsum
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Postanschrift: Südstrand 11
Ort: Büsum
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung 2020/2021 aus erneuerbaren Energien für den Kur und Tourismus Service Büsum und die Tourismus Marketing Service Büsum GmbH
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Auftraggeber gemäß Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 1 486 953 kWh für 2021 und ca. 1 869 953 kWh für 2022.
Los KTS und TMS Büsum
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis der Auftraggeber
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Auftraggeber gem. Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 1 486 953 kWh in 2021 und 1 869 953 kWh in 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los KTS und TMS Büsum
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).