Durchführung von Fahrsicherheitstrainings Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-026-EU-P
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Fahrsicherheitstrainings
Als Präventionsmaßnahme zur Vermeidung von Wegeunfällen sollen den Beschäftigten der Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Fahrsicherheitstrainings für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5 t) und LKW (>=7,5 t) angeboten werden, damit diese Übung auf Basis der allgemeinen Fahrerlaubnis erhalten.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 01000 – 09999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5 t) und LKW (>=7,5 t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürzten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 10000 – 19999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 20000 – 29999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 30000 – 39999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 40000 – 49999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 50000 – 59999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 60000 – 69999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 70000 – 79999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 80000 – 89999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
PKW und Motorrad
Postleitzahlengebiet 90000 – 99999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 01000 – 09999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 10000 – 19999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 20000 – 29999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 30000 – 39999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 40000 – 49999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 50000 – 59999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 60000 – 69999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 70000 – 79999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 80000 – 89999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Kleintransporter
Postleitzahlengebiet 90000 – 99999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 01000 – 09999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 10000 – 19999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 20000 – 29999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 30000 – 39999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 40000 – 49999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 50000 – 59999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 60000 – 69999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 70000 – 79999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 80000 – 89999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
LKW
Postleitzahlengebiet 90000 – 99999
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für PKW und Motorrad, Kleintransporter (<7,5t) und LKW (>=7,5t). Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, welcher auf eine Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfällen während der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 7 Stunden zuzüglich Pausen (ein Tag) erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen, z. B. Off Road-Trainings, spezielle Winterschleudertrainings oder auch Kompakt-Trainings mit verkürz-ten Unterrichtseinheiten (weniger als 7 Stunden Dauer) werden nicht gefördert. Die Liste der derzeitigen Rahmenvertragspartner kann auf der Internetseite der BGHM eingesehen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland