Projektsteuerungsleistungen für die Inwertsetzung des Wasserhochbehälters „Zentrale Eingangsplattform", Weltkulturerbe Völklinger Hütte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 75-79
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für die Inwertsetzung des Wasserhochbehälters „Zentrale Eingangsplattform", Weltkulturerbe Völklinger Hütte
Auf dem Gelände des Weltkulturerbe Völklinger Hütte soll in dem historischen Wasserhochbehälter die Zentrale Eingangsplattform entstehen. Die neue Eingangsplattform liegt in einem zentralen Bereich zwischen dem Hochofenkomplex mit UNESCO-Besucherzentrum und verschiedenen Veranstaltungsbereichen der Rathausstraße und der Gebläsehalle auf der anderen Seite. Die Gebläsehalle wird bereits seit vielen Jahren als Ausstellungs- und Eventort genutzt. Die direkte Verbindung über die Rathausstraße hinweg bildet der Gebläsesteg. Die momentane, provisorische Eingangssituation im Bereich der Gebläsehalle soll durch die Zentrale Eingangsplattform im Wasserhochbehälter ersetzt werden.
Über die Völklinger Hütte informiert die Website www.voelklinger-huette.org.
Aus einem Realisierungswettbewerb Gebäude sowie Ingenieurbauwerke mit anschließendem Verhandlungsverfahren ist der Auftragnehmer für die Objektplanung hervorgegangen.
Folgende Fachplanungen sind ebenfalls bereits beauftragt und werden bearbeitet:
— Planung der Technischen Ausrüstung, Wärmeversorgung;
— Planung der Technischen Ausrüstung, Abwasser, Lufttechnische Anlagen, Feuerlöschanlagen;
— Planung der Technischen Ausrüstung, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen;
— Planung der Technischen Ausrüstung, Starkstromanlagen und Gebäudeautomation;
— Planung der Technischen Ausrüstung, Förderanlagen;
— Tragwerksplanung Steg Pumpenhaus;
— Tragwerksplanung Fußgängerbrücke;
— Restaurierungsplanung;
— Planungsleistungen der Landschaftsarchitektur.
Besonderheiten des Projektes ergeben sich aus der Situation eines UNESCO-Weltkulturerbes, wobei sich ein großer Teil des Abstimmungsbedarfes hinsichtlich Denkmalschutz bereits in den schon abgeschlossenen Planungsphasen ergeben hat.
Stand der Planungen: Das Baugenehmigungsverfahren läuft. Dies bedeutet, dass der Projektsteuerer während der bereits laufenden Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung zum Planungsprozess hinzukommt. Daher werden die in Anlage 1 genannten Leistungen in den Projektstufen 1 und 2 nur bedingt und mit Einschränkungen erforderlich sein.
Bei dem zu vergebenden Auftrag handelt es sich um Projektsteuerungsleistungen. Der Projektsteuerer soll im Wesentlichen die Leistungen, die in II.2.4) bzw. der den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlage „Anlage 1 – Leistungen Projektsteuerung" beschrieben sind, erbringen.
Es ist erforderlich, dass der Projektsteuerer unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Bearbeitung beginnt.
Zu beachten sind sämtliche Informationen und Angaben der Vergabeunterlagen.
Weltkulturerbe Völklinger Hütte
Rathausstraße 75-79
66333 Völklingen
Hinsichtlich der seitens des Projektsteuerers zu erbringenden Leistungen wird auf die Anlage „Anlage 1 – Leistungen Projektsteuerung" verwiesen, die sich an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (4. Auflage) anlehnt.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an den Projektstufen des o. g. AHO-Heftes. Ein Anspruch auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Ein Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ferner wird den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, auch ein aktueller Stand der Planung und der dann verfügbaren Informationen an die Hand gegeben.
Neben der vorliegenden EU-Bekanntmachung und den auf subreport zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Unterlagen angefordert werden.
Die unter III.1.1) „Befähigung zur Berufsausübung" und III.1.2) „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dabei sind die Rahmenbedingungen (z.B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-3) unter III.1.3) zu beachten. Die unter III.1.3) formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) „technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Die Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchst erzielten Punktzahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren, d. h. Abgabe eines Honorarangebotes sowie Teilnahme am Verhandlungsgespräch, teilzunehmen. Diese erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. weitere Unterlagen. Sollten mehr Bewerber als 6 die volle Punktzahl (oder höchste gleiche) Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt: siehe III.1.3).
Stufenweise Beauftragung, siehe II.2.4)
EFRE
Der unter II.2.6) genannte Wert von [Betrag gelöscht] EUR netto stellt das maximale Budget für die Leistungen der Projektsteuerung dar. Dieses ist aus förderrechtlichen Gründen gedeckelt. Im Rahmen der Verhandlungsgespräche ist der Umfang der Leistungen zu verhandeln.
Nähere Erläuterungen zum Leistungsumfang und zur Bewertung des Kostenkriteriums sind den Vergabeunterlagen, „Anlage 1 – Leistungen Projektsteuerung" zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise / Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) sind die Formblätter jeweils von allen Mitgliedern der BG auszufüllen.
Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Hinweis: Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt. Die folgenden Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen. Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern.
1. Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt,
2. Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen,
4. Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter sind mit der Bewerbung Nachweise über die Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung vorzulegen; der vorgesehene Projektleiter muss über mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung als Projektleiter verfügen, der Stellvertreter muss über mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung verfügen,
5. Angaben über eine beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags (Beschreibung des betreffenden Aufgabenteils und Benennung des Leistungserbringers).
6. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträgen.
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmen.
1. Eigenerklärung, dass keine Steuerschulden bestehen,
2. Eigenerklärung zum Vorhandensein einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz für die ARGE gelten. Alternativ dazu kann im Auftragsfall eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist. In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungssumme im Auftragsfall nachgewiesen werden.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-Fache der Versicherungssumme betragen.
Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s. o.
Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind die folgenden Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen (siehe subreport). Alle zu benennenden Referenzen müssen innerhalb der Formblätter vollständig und hinsichtlich der o. g. Parameter nachvollziehbar beschrieben werden. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit der geforderten Projektsteuerungsreferenzen (R-1) bis (R-3):
a) Laufzeit der Projektsteuerungsmaßnahme von mind. 1,5 Jahren (beauftragte Mindestleistungszeit für die Leistungsstufen 3-5); wertbar ist eine Referenz dann, wenn seit Januar 2013 mindestens die Bearbeitung der Projektstufen 3 bis 5 einschließlich erfolgt ist (Stufe 5 muss noch nicht abgeschlossen sein); Hinweis: Um im Sinne eines angemessenen Wettbewerbs eine größere Zahl an Teilnehmern ansprechen zu können, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum für die Erbringung von Referenzen von 3 Jahren auf 7 Jahre erhöht;
b) Projektrahmen (Kostengruppe 200 - 700 gemäß DIN 276) von mind. 4,0 Mio. EUR (netto);
c) Damit die Referenzprojekte wertbar sind, muss klar verdeutlicht werden, dass es sich bei der erbrachten Leistung um Projektsteuerungsleistungen und nicht um Planungsleistungen handelte.
Die Nennung mindestens 1 Referenz zu der Kategorie (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am weiteren Bewerbungsverfahren. Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenz zu den unter (R-1) bis (R-3) genannten Kriterien jeweils gewertet werden soll. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z.B. für Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für (R-2)-(R-3) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
Folgende Referenzen (R-1) bis (R-3) werden gefordert:
Referenz (R-1): Mindestanforderung (d.h. es ist mindestens 1 Referenz zu benennen):
Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenz für eine Projektsteuerungsmaßnahme für eine Hochbaumaßnahme, die die Rahmenbedingungen unter a)-c) (s. o.) erfüllen muss, um wertbar zu sein. Zu erbringen ist mindestens 1 Referenz. Gewertet werden zu (R-1) max. 3 Referenzen mit jeweils 20 Punkten.
Zusatzpunkte: Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn es sich bei der Zweckbestimmung der Hochbauprojekte um Zweckbestimmungen, wie Fest- oder Veranstaltungshallen, Gebäude mit Veranstaltungssälen, Besucherzentren, Museen, Tagungs- und Seminargebäuden, Gemeinde- oder Kulturzentren, Hörsaalkomplexe, sonstige Begegnungsstätten, o. Ä., handelt.
Jeweils 5 Zusatzpunkte je wertbare Referenz.
Erreichbare Punkte, einschl. Zusatzpunkte: max. 75 Punkte.
Referenz (R-2): Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenz für eine Projektsteuerungsmaßnahme für eine Bau- oder Sanierungsmaßnahme im Bereich von Denkmalen oder denkmalgeschützten Ensembles, die die Rahmenbedingungen unter a)-c) (s. o.) erfüllen muss, um wertbar zu sein.
Gewertet werden zu (R-2) max. 3 Referenzen mit jeweils 5 Punkten.
Erreichbare Punkte: max. 15 Punkte.
Referenz (R-3): Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit der Projektsteuerung der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber.
Gewertet werden zu (R-3) max. 2 Referenzen mit jeweils 5 Punkten.
Erreichbare Punkte: max. 10 Punkte.
Insgesamt können also maximal 100 Punkte erreicht werden.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen,
2. Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich über die Bieterkommunikation von subreport zu stellen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
4) Bei dem unter II.1.5) genannten Wert handelt es sich um des gesamte Projektvolumen. Das Projektvolumen (Kostengruppe 200 bis 700 gemäß DIN 276) beträgt gemäß Kostenberechnung vom 26. Mai [Betrag gelöscht] EUR netto. Zusätzlich ist derzeit eine Baupreissteigerungsreserve von [Betrag gelöscht] EUR netto vorgesehen.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.