Lieferung von Erdgas ab 1. Januar 2021 an die Stadt Dorsten Referenznummer der Bekanntmachung: 32/4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Halterner Straße 5
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dorsten.de
Postanschrift: Bismarckstraße 24
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.win-dor.de
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46282
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.atlantis-dorsten.de
Postanschrift: Bismarckstraße 24
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dwg-dorsten.de
Postanschrift: Julius-Ambrunn-Straße 1
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46282
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jmw-dorsten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas ab 1. Januar 2021 an die Stadt Dorsten
Lieferung von Erdgas zum Festpreis im Lieferzeitraum 2021 bis 2024 mit einem Liefervolumen von insgesamt ca. 24,5 Mio. kWh im Jahr 2021 und ca. 31,1 Mio. kWh/Jahr ab 2022.
Dorsten
Lieferung von Erdgas zum Festpreis im Lieferzeitraum 2021 bis 2024 mit einem Liefervolumen von insgesamt ca. 31,1 Mio. kWh pro Jahr ab 2022; ca. 5 RLM-Abnahmestellen mit ca. 14,3 Mio. kWh pro Jahr, ca. 141 SLP-Abnahmestellen mit ca. 16,8 Mio. kWh pro Jahr, im Lieferjahr 2021 insgesamt ca. 24,5 Mio. kWh mit ca. 45 SLP-Abnahmestellen mit ca. 10,2 Mio. kWh.
Die mit den Auftraggebern abzuschließenden Gaslieferverträge verlängern sich bis zu dreimal um ein weiteres Jahr (2025, 2026 und 2027).
Die Gaslieferverträge enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens zum 1. Januar 2028, 6.00 Uhr, d. h. spätestens nach Ablauf von 7 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen.
— Eigenerklärung zum Unternehmen.
— Referenzliste zur Gaslieferung.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, Gebäude A, Zimmer A 127
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2024, 2025 oder 2026, spätestens im Frühjahr 2027
1. Die Angebotspreise der Bieter werden zur Vermeidung von Bindefristrisiken während der Angebotsphase bis unmittelbar nach Zuschlagserteilung indiziert. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
2. Die Stadt Dorsten, die 3 städtischen Beteiligungsgesellschaften und das Jüdische Museum Westfalen bilden eine Auftraggebergemeinschaft. Mit jedem der 5 Auftraggeber kommt ein separater Gasliefervertrag zustande.
3. Bei Verlängerung der Gaslieferverträge für das Jahr 2025, 2026 bzw. 2027 erfolgt eine Preisanpassung an die Entwicklung der Terminmarktpreise der Energiebörse EEX im Frühjahr 2024 für das Lieferjahr 2025, im Frühjahr 2025 für das Lieferjahr 2026 bzw. im Frühjahr 2026 für das Lieferjahr 2027.
4. Abweichender Lieferbeginn für die Abnahmestellen der Dorstener Wohnungsgesellschaft mbH: 1. Januar 2022 (1 Abnahmestelle zum 1. Oktober 2021).
5. Lieferung von L-Gas im Gasnetzgebiet von Dorsten: nur wenige SLP Gas-Abnahmestellen außerhalb von Dorsten mit Lieferung von H-Gas.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYHYWKD
Postanschrift: Domplatz 1 - 3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Halterner Straße 5
Ort: Dorsten
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.dorsten.de