Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3,8) für die Sanierung und den Teilneubau Sporthalle Wesenitzsportpark, Bischofswerda Referenznummer der Bekanntmachung: 42/04-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altmarkt 1
Ort: Bischofswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bischofswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3,8) für die Sanierung und den Teilneubau Sporthalle Wesenitzsportpark, Bischofswerda
Die Stadt Bischofswerda beabsichtigt die Sanierung und den Teilneubau der Sporthalle Wesenitzsportpark. Die Maßnahme soll durch Fördermittel und Eigenmittel der Stadt Bischofswerda finanziert werden.
01877 Bischofswerda
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 3, 5 bis 9 für die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI sowie Besondere Leistungen zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich, als Stufe I, die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Der Abruf der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI erfolgt stufenweise gesondert (Stufe II Lph 5-6; Stufe III 7-8; Stufe IV Lph 9).
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich im Jahr 2028.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich, als Stufe I, die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Der Abruf der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI erfolgt stufenweise gesondert (Stufe II Lph 5-6; Stufe III 7-8; Stufe IV Lph 9). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYY4C
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.