Referierende für Seminare elektrische Anlagen und Betriebsmittel Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-031-02-EU-P
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Referierende für Seminare elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Die Auftraggeberin führt im Rahmen ihres gesetzlichen Qualifizierungsauftrages Seminare für die Versicherten ihrer Mitgliedsunternehmen durch. Dazu bietet die Auftraggeberin als eine der größten Bildungsträger Deutschlands ein umfangreiches Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm für Multiplikatoren und Verantwortliche aus ihren Mitgliedsunternehmen an. Die Angebote sind handlungsorientiert und zielen auf die nachhaltige Kompetenzverbesserung der Teilnehmenden ab.
Gegenstand der Vergabemaßnahme ist es, geeignete Referierende mit elektrotechnischer Ausbildung zur Durchführung von Seminaren zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu finden. Es wird davon ausgegangen, dass jährlich 39 Seminare des Seminartyps angeboten werden. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert auf Grundlage des Bedarfs der vergangenen Jahre. Eine Mindestabnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
Als Vertragsbeginn ist der 1.1.2021 vorgesehen.
Es ist vorgesehen, bis zu 10 Rahmenverträge mit Referierenden bzw. Bietern abzuschließen.
Die ausgeschriebenen Seminare der Präventionsleistung „Qualifizierung“ werden zum größten Teil in den Bildungsstätten der Auftraggeberin (Bad Bevensen, Bad Wilsnack, Lengfurt, Nümbrecht, Schierke, Schwelm und Sennfeld) angeboten. In Einzelfällen können Seminarveranstaltungen auch an anderen Orten im Bundesgebiet stattfinden. Der Einsatz der Referierenden wird seitens der Auftraggeberin im jeweiligen Vorjahr geplant.
Für die Zuteilung der möglichen Einsatzorte werden die Rückmeldungen zur örtlichen und zeitlichen Verfügbarkeit der referierenden Personen berücksichtigt. Es ist gewünscht, dass die referierende Person deutschlandweit einsetzbar ist, aber nicht zwingend erforderlich.
Bei Überschneidungen mit mehreren Vertragspartnern werden wirtschaftliche Aspekte (Honorarsätze pro Lehreinheit und Reisekosten) zur Vergabe der Einsätze einbezogen).
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Als gesetzliche Unfallversicherung ist die BGHM Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und zuständig für Unternehmen der Holz- und Metallbranche.
Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die zentrale Aufgabe der BGHM. Im Schadensfall sorgt die BGHM für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten.
Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die BGHM ist einer der größten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und übernimmt den Versicherungsschutz für mehr als 4,6 Millionen Beschäftigte in den rund 215 000 Unternehmen der Branchen Holz und Metall.
Gegenstand der Vergabemaßnahme ist es, geeignete Referierende mit elektrotechnischer Ausbildung zur Durchführung von Seminaren zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu finden.
Die Teilnehmer sollen Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beurteilen und bewerten sowie notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen bei elektrotechnischen Arbeiten ableiten können.
Unsere Mitgliedsbetriebe erwarten, dass ihre Mitarbeiter nach Seminarteilnahme theoretische und praktische Kenntnisse zur aktuellen Normung und deren Anwendungen erhalten.
Gegenstand der Vergabemaßnahme ist es, geeignete Referenten mit elektrotechnischer Ausbildung zur Durchführung von Seminaren zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu finden.
Es ist vorgesehen, bis zu 10 Rahmenverträge abzuschließen. Als Vertragsbeginn ist der 1.1.2021 vorgesehen.
Die ausgeschriebenen Seminare der Präventionsleistung „Qualifizierung“ werden zum größten Teil in den Bildungsstätten der Auftraggeberin (Bad Bevensen, Bad Wilsnack, Lengfurt, Nümbrecht, Schierke, Schwelm und Sennfeld) angeboten. In Einzelfällen können Seminarveranstaltungen auch an anderen Orten im Bundesgebiet stattfinden.
Die Bildungsstätten verfügen über Seminarräume und Gruppenräume, die mit Medientechnik ausgestattet sind. Dazu kommen Praxisfelder (Maschinen, Werkzeuge, Anlagen, persönliche Schutzausrüstungen usw.) in denen Gefährdungen demonstriert sowie Schutzmaßnahmen vorgeführt, von den Teilnehmenden erprobt und eingeübt werden können.
Während des Seminars sind die Teilnehmenden und Referierenden in der Bildungsstätte untergebracht und werden dort auch verpflegt.
Jedes Seminar wird von mindestens 2 referierenden Personen im Teamteaching durchgeführt. Die Seminarleitung (Referentenreihe 1) wird stets von einem Mitarbeiter der Auftraggeberin wahrgenommen. Die externe referierende Person (Referentenreihe 2 bzw. 3) tritt als Co-Referent/in auf.
Den abzuschließenden Rahmenvereinbarungen liegt eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur zweimlaigen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr zugrunde.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird das unten dargestellten Verfahren angewendet. Die Anwendung des unten dargestellten Verfahrens wird dann empfohlen, wenn die Auftraggeberin Leistung und Kosten unterschiedlich gewichten möchte.
Dazu wird die gewichtete Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert der Gesamtpunktzahlen aller Teilnehmer dividiert. Davon werden die gewichteten Gesamtkosten eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert aller Gesamtkosten aller Teilnehmer abgezogen.
Die 10 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhalten den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung HRA/B bzw. Gewerbeanmeldung oder anderer Zulassungsnachweis (Dok. 05 Angebotsformblatt);
— Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung als Elektrotechniker (Zeugnis/Bescheinigung).
Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt „Eignung", Dokument 07 der Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB, Formblatt „Eigenerklärung", Dokument 06.
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt Formular 5 aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.
Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Nachweise bzw. Eigenerklärung des Anbieters (Dokument 07, Eignung, Punkt 3) belegt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Die eingereichten Unterlagen und sonstige schriftliche Zusicherungen werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil:
— Profil des Referenten/Vita (max. 2 Seiten) mit Auflistung (Dauer, Umfang, Inhalte) von mindestens 2 Referenzen je Referierendem entsprechend den Wertungskriterien aus der Tabelle, Punkt 2 im Dokument 03a „Bewertung und Zuschlag“ zur einschlägigen Berufserfahrung/praktische Erfahrung. Vor dem Hintergrund, dass die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat, werden hier die Erfahrungen (Berufserfahrung, fachliche bzw. pädagogische Erfahrung) der referierenden Person bewertet;
— Unternehmensdarstellung auf max. 1 DIN A 4 Seite.
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 5312
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf 10 Kalendertage verkürzt.