6001961960-BwDLZ Augustdorf – Umzugsdienstleistungen, Transport und Montage von Liegenschaftsgerät/Möbeln im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Augustdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 6001961960-BwDLZ Augustdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: [removed]
Postanschrift: Lopshorner Weg 49
Ort: Augustdorf
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
[removed]BwDLZ Augustdorf – Umzugsdienstleistungen, Transport und Montage von Liegenschaftsgerät/Möbeln im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Augustdorf
[removed]BwDLZ Augustdorf – Umzugsdienstleistungen, Transport und Montage von Liegenschaftsgerät/Möbeln im Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Augustdorf.
Los 1 – Transport/Montage von Liegenschaftsgerät im Standortbereich Augustdorf
Augustdorf
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Transport sowie die Montage von Liegenschaftsgerät im Standortbereich Augustdorf. Dieser umfasst folgende Liegenschaften:
— DstLg Augustdorf Lopshorner Weg, Lopshorner Weg 49, 32832 Augustdorf;
— Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne, GFM-Rommel-Str., 32832 Augustdorf;
— StOSchAnl Augustdorf, Lopshorner Weg 49, 32832 Augustdorf;
— StOMunNdlg Augustdorf, Lippstädter Weg, 32832 Augustdorf;
— Soldatenheim Augustdorf, GFM-Rommel-Str. 1, 32832 Augustdorf;
— DstLg Paderborn Bielefelder Str., Bielefelder Str., 33104 Paderborn;
— TrÜbPl Senne -UK- Lager Staumühle, Staumühler Str. 309, 33161 Hövelhof;
— Panzerwaschanlage Augustdorf, Lopshorner Weg 86, 32832 Augustdorf;
— DstLg Paderborn Bahnhofstr., Bahnhofstr. 26, 33102 Paderborn;
— DstLg Detmold Heidenoldendorfer Str., Heidenoldendorfer Str. 136, 32758 Detmold.
Los 2 – Transport/Montage von Liegenschaftsgerät im Standortbereich Höxter
Höxter
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Transport sowie die Montage von Liegenschaftsgerät im Standortbereich Höxter. Dieser umfasst folgende Liegenschaften:
— DstLg Höxter Triftweg, Triftweg 2, 37671 Höxter;
— General-Weber-Kaserne, Brenkhäuser Str. 28, 37671 Höxter;
— StOÜbPl Brückfeld, Im Brückfeld, 37671 Höxter;
— StOÜbPl Bielenberg, Pionierstr., 37671 Höxter;
— StOMunNdlg Höxter, Am Brunsberg, 37671 Höxter;
— StOSchAnl Höxter, Am Brunsberg, 37671 Höxter;
— Radarstation Auenhausen (GM 406), Zum Rhön 2 a, 33034 Brakel;
— Radarstation Auenhausen (GM 406) – FuSSt Siddessen, In der Feldmark, 33034 Brakel.
Los 3 – Transport/Montage von Liegenschaftsgerät im Standortbereich Minden
Minden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung nüber den Transport sowie die Montage von Liegenschaftsgerät im Standortbereich Minden. Dieser umfasst folgende Liegenschaften:
— Herzog-von-Braunschweig-Kaserne, Wettinerallee 15, 32429 Minden;
— PiÜbPl (W) Minden, Weseraue 1, 32423 Minden;
— PiÜbPl (L) Lerbeck, Bergstr. 43 a, 32457 Porta Westfalica;
— MobStp Minden, Zähringerallee 130, 32425 Minden;
— PiÜbPl (W) Windheim, Logeweg 50, 32469 Petershagen;
— DstGeb Herford Hansastr., Hansastr. 33, 32049 Herford.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB;
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
— aktueller Auszug aus dem Gewerbe-, Handels- oder Berufsregister.
— Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit