Planung Neubau Feuerwehrgerätehaus Referenznummer der Bekanntmachung: Hövelhof Planung FwGH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßstraße 14
Ort: Hövelhof
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hoevelhof.de/de/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Neubau Feuerwehrgerätehaus
Die Sennegemeinde Hövelhof beabsichtigt, das bestehende Feuerwehrgerätehaus gegen den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am gleichen Standort „Alter Markt" im Zentrum der Gemeinde zu ersetzen. Es soll ein moderner Zweckbau entstehen, damit die Freiwillige Feuerwehr ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen kann.
Beschreibung des Gebäudeentwurfes:
Für die geplante Neubaumaßnahme wurde aus der zuvor erstellten Machbarkeitsstudie ein Raumprogramm von ca. 2 180 m2 BGF ermittelt, welches sich wie folgt darstellt:
Für den Neubau stehen die Gemeindeeigenen Flurstücke Nr. 4130, 6284 und Nr. 2899, Flur 13, Gemarkung Hövelhof mit insgesamt 3 300 m2 zur Verfügung. Der Gebäudeentwurf stellt einen dreigeschossigen Baukörper dar, in dem sich die Fahrzeughalle in Richtung Nord-Osten mit einem eingeschossigen Baukörper anlehnt.
Die Nutzungseinheiten gliedern das 3-geschossige Verwaltungsgebäude. Zentral im Erdgeschoss sind alle Umkleide- und Waschräume sowie Lagerflächen und Betriebsräume für ca. 110 Personen der Einsatzabteilung angeordnet.
Die angrenzende Fahrzeughalle sieht insgesamt 9 Stellplätze und einen Waschplatz für die Feuerwehrfahrzeuge vor. Des Weiteren ist ein zusätzlicher Stellplatz/Lagerplatz für Kleinfahrzeuge vorgesehen.
Im Bereich des 1. Obergeschosses ist ein Schulungsraum mit angrenzender Küche und Lagerräumen, eine Kleiderkammer sowie eine Einliegerwohnung mit Dachterrasse vorgesehen.
Im Bereich des 2. Obergeschosses sind diverse Büroräume sowie Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr und eine weitere Dachterrasse untergebracht.
Erschließung und Funktionalität:
Die Zufahrt auf das Grundstück erfolgt aus Richtung Süden über die Kirchstraße. Die Stellplätze gliedern sich im Bereich der Grundstücksgrenze südwestlich an. Die Zufahrt erfolgt über eine Einbahnstraßensituation auf dem Grundstück selbst.
Im Alarmfall gelangen die Einsatzkräfte von den Stellplätzen, durch 2 Alarmeingänge ins Gebäude und durch die Umkleide in die Fahrzeughalle. Die Laufwege in der Fahrzeughalle liegen hinter den Fahrzeugen, um Überschneidungen mit den ausrückenden Fahrzeugen zu vermeiden.
Bisherige Planung:
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde zunächst eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Die abgestimmten Planungsergebnisse zum Raumprogramm sind in Form eines Raumbuches zusammengestellt worden.
Auf Grundlage der im Weiteren getroffenen Festlegungen wurde durch ein Planungsbüro eine Machbarkeitsstudie erarbeitet und ein abgestimmter Planungsentwurf erstellt.
In der zugehörigen Kostenschätzung wurden voraussichtliche Errichtungskosten in Höhe von ca. 5,6 Mio. EUR brutto ausgewiesen. In der Kostenschätzung sind die Kosten der Kostengruppen 200-700 berücksichtigt worden.
Der vom dem Planungsbüro erstellte Entwurf ist Grundlage der weiteren Planung, die nun in der Objektplanung mit den Leistungsphasen (LPh) 4-8 sowie in verschiedenen Fachplanungen in den LPh 4-8 bzw. 1-6 zu erbringen ist.
Die erarbeiteten Planungen der LPh 1-3 werden zum download (Anlagen B1 und B2) bereitgestellt.
Ausgeschrieben werden folgende Fachlose:
— Los 1: „Architektenleistungen" im Sinne des Teil 3 „Objektplanung" (§§ 33 ff.) HOAI für die LPh 4-8 gemäß Anlage 10 HOAI;
— Los 2: „Tragwerksplanung" gemäß Teil 4 §§ 49 ff. HOAI für die LPh 1-6 gemäß Anlage 14 HOAI;
— Los 3: „TGA-Planung" gemäß Teil 4 „Technische Ausrüstung" (§§ 53 ff.) HOAI für die LPh 4-8 gemäß Anlage 15 HOAI, einschließlich der Planung der elektrischen Versorgung sowie aller Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI (z.B. der Abgasabsauganlage und Ladeerhaltung für Feuerwehrfahrzeuge als nutzungsspezifische Anlage im Sinne von Nr. 7);
— Los 4: Beratungsleistungen Bauphysik im Sinne von § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Ziffer 1.2 HOAI für die LPh 1-7.
Objektplanung
„Architektenleistungen" im Sinne des Teil 3 „Objektplanung" (§§ 33 ff.) HOAI für die Leistungsphasen 4-8 gemäß Anlage 10 HOAI.
1. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers (nach Umsatz- und Beschäftigtenzahlen), Gewichtung: 30 %,
2. Erfahrungen (nach den Referenzen im Hinblick auf vergleichbare Leistungen), Gewichtung: 60 %,
3. Gesamteindruck, Gewichtung: 10 %.
Der Abstufung der zu vergebenden Punkte in jedem Unterkriterium liegt ein 6-stufiges System zugrunde, das in dem Verständnis der entsprechenden Bewertungen den bekannten Schulnoten entspricht. Danach werden in einem ersten Schritt jeweils höchstens 10 Punkte vergeben, was der Bewertung als „sehr gut" entspricht. Eine Bewertung als „gut" entspricht 8 Punkten, eine Bewertung als „befriedigend" entspricht 6 Punkten usw. In einem zweiten Schritt wird die zuerkannten Punktzahl mit der Gewichtung des bewerteten Kriteriums multipliziert.
Beispiel: Referenzen, die mit dem gemittelten Durchschnittswert als „gut" bewertet werden, erhalten 8 Punkte, multipliziert mit dem Faktor 60 entsprechend der auf dieses Kriterium entfallenden Gewichtung von 60 %, sodass sich die gewichtete Bewertung von 480 Punkten ergibt.
Die erreichbare gewichtete Maximalpunktzahl aus der Bewertung des Teilnahmeantrags ist 1 000 Punkte.
Die (maximal) 5 best bewerteten Telnahmeanträge haben Erfolg. Diejenigen Bewerber, die sie abgegeben haben, werden zur Teilnahme an dem folgenden Vergabeverfahren und zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert.
Tragwerksplanung
Tragwerksplanung gemäß Teil 4 §§ 49 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1-6 gemäß Anlage 14 HOAI.
1. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers (nach Umsatz- und Beschäftigtenzahlen), Gewichtung: 30 %,
2. Erfahrungen (nach den Referenzen im Hinblick auf vergleichbare Leistungen), Gewichtung: 60 %,
3. Gesamteindruck, Gewichtung: 10 %.
Der Abstufung der zu vergebenden Punkte in jedem Unterkriterium liegt ein 6-stufiges System zugrunde, das in dem Verständnis der entsprechenden Bewertungen den bekannten Schulnoten entspricht. Danach werden in einem ersten Schritt jeweils höchstens 10 Punkte vergeben, was der Bewertung als „sehr gut" entspricht. Eine Bewertung als „gut" entspricht 8 Punkten, eine Bewertung als „befriedigend" entspricht 6 Punkten usw. In einem zweiten Schritt wird die zuerkannten Punktzahl mit der Gewichtung des bewerteten Kriteriums multipliziert.
Beispiel: Referenzen, die mit dem gemittelten Durchschnittswert als „gut" bewertet werden, erhalten 8 Punkte, multipliziert mit dem Faktor 60 entsprechend der auf dieses Kriterium entfallenden Gewichtung von 60 %, sodass sich die gewichtete Bewertung von 480 Punkten ergibt.
Die erreichbare gewichtete Maximalpunktzahl aus der Bewertung des Teilnahmeantrags ist 1000 Punkte.
Die (maximal) 5 best bewerteten Telnahmeanträge haben Erfolg. Diejenigen Bewerber, die sie abgegeben haben, werden zur Teilnahme an dem folgenden Vergabeverfahren und zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert.
TGA-Planung
„TGA-Planung" gemäß Teil 4 „Technische Ausrüstung" (§§ 53 ff.) HOAI für die Leistungsphasen 4-8 gemäß Anlage 15 HOAI, einschließlich der Planung der elektrischen Versorgung sowie aller Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI (z.B. der Abgasabsauganlage und Ladeerhaltung für Feuerwehrfahrzeuge als nutzungsspezifische Anlage im Sinne von Nr. 7).
1. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers (nach Umsatz- und Beschäftigtenzahlen), Gewichtung: 30 %,
2. Erfahrungen (nach den Referenzen im Hinblick auf vergleichbare Leistungen), Gewichtung: 60 %,
3. Gesamteindruck, Gewichtung: 10 %.
Der Abstufung der zu vergebenden Punkte in jedem Unterkriterium liegt ein 6-stufiges System zugrunde, das in dem Verständnis der entsprechenden Bewertungen den bekannten Schulnoten entspricht. Danach werden in einem ersten Schritt jeweils höchstens 10 Punkte vergeben, was der Bewertung als „sehr gut" entspricht. Eine Bewertung als „gut" entspricht 8 Punkten, eine Bewertung als „befriedigend" entspricht 6 Punkten usw. In einem zweiten Schritt wird die zuerkannten Punktzahl mit der Gewichtung des bewerteten Kriteriums multipliziert.
Beispiel: Referenzen, die mit dem gemittelten Durchschnittswert als „gut" bewertet werden, erhalten 8 Punkte, multipliziert mit dem Faktor 60 entsprechend der auf dieses Kriterium entfallenden Gewichtung von 60 %, sodass sich die gewichtete Bewertung von 480 Punkten ergibt.
Die erreichbare gewichtete Maximalpunktzahl aus der Bewertung des Teilnahmeantrags ist 1000 Punkte.
Die (maximal) 5 best bewerteten Telnahmeanträge haben Erfolg. Diejenigen Bewerber, die sie abgegeben haben, werden zur Teilnahme an dem folgenden Vergabeverfahren und zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert.
Beratungsleistungen Bauphysik
Beratungsleistungen Bauphysik im Sinne von § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Ziffer 1.2 HOAI für die Leistungsphasen 1-7.
1. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers (nach Umsatz- und Beschäftigtenzahlen), Gewichtung: 30 %,
2. Erfahrungen (nach den Referenzen im Hinblick auf vergleichbare Leistungen), Gewichtung: 60 %,
3. Gesamteindruck, Gewichtung: 10 %.
Der Abstufung der zu vergebenden Punkte in jedem Unterkriterium liegt ein 6-stufiges System zugrunde, das in dem Verständnis der entsprechenden Bewertungen den bekannten Schulnoten entspricht. Danach werden in einem ersten Schritt jeweils höchstens 10 Punkte vergeben, was der Bewertung als „sehr gut" entspricht. Eine Bewertung als „gut" entspricht 8 Punkten, eine Bewertung als „befriedigend" entspricht 6 Punkten usw. In einem zweiten Schritt wird die zuerkannten Punktzahl mit der Gewichtung des bewerteten Kriteriums multipliziert.
Beispiel: Referenzen, die mit dem gemittelten Durchschnittswert als „gut" bewertet werden, erhalten 8 Punkte, multipliziert mit dem Faktor 60 entsprechend der auf dieses Kriterium entfallenden Gewichtung von 60 %, sodass sich die gewichtete Bewertung von 480 Punkten ergibt.
Die erreichbare gewichtete Maximalpunktzahl aus der Bewertung des Teilnahmeantrags ist 1000 Punkte.
Die (maximal) 5 best bewerteten Telnahmeanträge haben Erfolg. Diejenigen Bewerber, die sie abgegeben haben, werden zur Teilnahme an dem folgenden Vergabeverfahren und zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Mit dem Angebot: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU) oder — soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann —: Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB.
2. Mit dem Angebot: Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Architekt, etwa durch Vorlage einer Kopie oder konkrete Angaben über eine im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bestehende Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer (Architekten-/Ingenieurkammern der Länder) bzw. zu einer entsprechenden Mitgliedschaft in einer Organisation eines anderen EU-Mitgliedstaates.
3. Mit dem Angebot: Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils erwirtschafteten Umsätze aus vergleichbaren Leistungen.
4. Mit dem Angebot: Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, mindestens eine Bestätigung eines Haftpflichtversicherers oder Kreditinstituts, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen bei Leistungsbeginn bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr).
Zu 3. und 4.: Beruft sich ein Bieter für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Antrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Antrag ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV).
5. Mit dem Angebot: Eigenerklärung, wie viele fest angestellte MitarbeiterInnen der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils beschäftigt hat.
6. Mit dem Angebot: Eigenerklärungen in Form von 3 Referenzen über erbrachte vergleichbare Planungsleistungen der letzten 5 Jahre, mit Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden, des Auftragswerts sowie des Namens des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und eines Ansprechpartners dort. Als vergleichbare Leistungen werden Planungsleistungen anerkannt, die im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit der funktionalen und sonstigen Anforderungen vergleichbar sind mit den Anforderungen an die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen für das Feuerwehrgerätehaus des Auftraggebers.
Zu 5. und 6.: Beruft sich ein Bewerber zur Erfüllung der Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
Siehe oben unter III.1.1).
Für das Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WDJ4U
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße, 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514110
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße, 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514110
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de