Rahmenvereinbarung Apple Referenznummer der Bekanntmachung: X-KRZN-2020-0011
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Heinrich-Allee 130
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krzn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Apple
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-) Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit der einseitig zugunsten des KRZN bestehenden Option einer maximal zweimaligen, jeweils sechsmonatigen Verlängerung (d. h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 18 bzw. 24 Monaten) über die produkt-/herstellerspezifische Lieferung von Produkten des Herstellers Apple in unterschiedlichen Leistungsklassen bzw. Apple-Produktlinien nebst Systemzubehör in Form eines als Rahmenvereinbarung abzuschließenden EVB-IT Kaufvertrags. Die zu beschaffenden Artikel werden folglich im Falle des Abrufs aus dem Rahmenvertrag grundsätzlich durch Kauf erworben. In diesem Zusammenhang ist der Auftragnehmer überdies verpflichtet, nach jedem Abruf im Rahmen der Registrierungs-Routine von Apple die entsprechende Device-Enrollment-Program-ID (DEP-ID) unverzüglich in den Schoolmanager einzutragen. Mit Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass er diese Verpflichtung nach jedem Abruf erfüllen wird.
Alle angebotenen Artikel müssen zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung auf dem deutschen Markt verfügbar sein. Denn es ist geplant, dass die ersten Lieferungen bereits kurz nach der Zuschlagserteilung erfolgen sollen.
Krefeld, Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Issum, Kalkar, Kerken, Kevelaer, Kleve, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk, Weeze, Brüggen, Grefrath,
Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen, Willich, Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel, Xanten, Bottrop, Kreis Wesel, Kreis Kleve, Kreis Viersen, Kreis Borken, Kreis Steinfurt, Stadt Meerbusch (Schulverwaltung), Solingen (insbesondere Schulen), Düsseldorf (eSchool).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Produkten des Herstellers Apple, u. a. tragbare Systeme (MacBook, iPad etc.), Arbeitsplatzrechner (Mac mini), Mobiltelefone, Apple TV und Systemzubehör.
2-malige, jeweils 6-monatige Verlängerungsoption.
2-malige, jeweils 6-monatige Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Gesamtumsatz bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie – sofern vorhanden – den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von Produkten und korrespondierendem Zubehör des Herstellers Apple) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
III.1.2) Nr. (2): Haftpflichtdeckungshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens zusammen 1 Million EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr.
Darstellung von mindestens einer Referenz über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von Produkten und entsprechendem Zubehör des Herstellers Apple, die folgende Kriterien 1) und 2) vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllen müssen:
1. Lieferung von Produkten und entsprechendem Zubehör des Herstellers Apple und
2. Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (exkl. USt.).
Insgesamt sind im Referenzvordruck die folgenden Angaben zu machen:
a) Projektname,
b) Auftraggeber (Anschrift) mit Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail),
c) Auftragnehmer (Anschrift),
d) Vertragslaufzeit (Beginn und Ende),
e) Auftragsvolumen (in Euro, netto),
f)Angabe der Anzahl und der Art der gelieferten Produkte des Herstellers Apple,
g) Gegenstand der erbrachten Leistungen und
h) Projektbeschreibung.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein hat sich aus Gründen des dringenden, sehr kurzfristig zu deckenden Beschaffungsbedarfs von Apple-Produkten in seinem Verbandsgebiet dazu ermessensfehlerfrei entschieden, diesen Beschaffungsbedarf im Sinne einer Interimsvergabe im Rahmen eines beschleunigten, offenen Verfahrens gem. § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 15 Abs. 3 VgV auszuschreiben. Der ursprüngliche Rahmenvertrag bzw. Beschaffungsweg zur Deckung des entsprechenden Bedarfs wurde kurzfristig erreicht und damit ausgeschöpft. Die gegenständliche Beschaffung beschränkt sich auf die Übergangszeit für die Vorbereitung und Durchführung einer gesonderten Ausschreibung der Leistungen in einer längerfristigen Rahmenvereinbarung und dient ausschließlich der Erhaltung der Kontinuität der Lieferleistungen. Diese Umstände machen die Einhaltung der Fristen gem. § 15 Abs. 2 VgV unmöglich.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
2. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Ort: Köln
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html