BBS Wörth, SF, Stahltüren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldplatz 1
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBS Wörth, SF, Stahltüren
Stahltüren.
Hanns-Martin-Schleyer-Str. 3
76744 Wörth am Rhein
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung [ca.]:
Stahltür, Stärke 65 mm, Objekttür, Dünnfalz, mit Oberblende, ca. 1 125 x 4 010 mm 4,000 St.;
Farbbeschichtung Türelement, 1 125 x 4 010 mm 4,000 St.;
Stahltür, jedoch Breite 1 010 mm 1,000 St.;
Farbbeschichtung Türelement, 1 125 x 4 010 mm 1,000 St.;
Stundenlohn Facharbeiter 4,00 Std;
Stundenlohn Helfer 4,00 Std.
INTERREG V Oberrhein, Nr. 10.8
Bieterkommunikation ausschließlich über Kommunikationsplattform ELVIS.
Bei Fragen zur Bedienung der eVergabeplattform wenden Sie sich bitte an subreport Tel.: 0221/985780.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten elektronische Rechnungen unter eindeutiger Angabe der Abteilung ausschließlich an [removed] zu schicken.
Folgendes ist bei der Übersendung zu beachten:
— Dokument in den Formaten ZUGFeRD oder XRechnung (alternativ PDF-Format);
— Immer nur eine Rechnung pro E-Mail;
— Nur eine Datei pro E-Mail.
Sollte eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Fachbereich nicht möglich sein, können wir die Rechnung nicht ver- und bearbeiten.
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 (3) GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.