Los 1.3 Tief- und Rohrleitungsbau J.-Curie-Straße; Stadtwerke Pirna GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 046_SWP_2020-1.3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seminarstraße 18b
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-pirna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1.3 Tief- und Rohrleitungsbau J.-Curie-Straße; Stadtwerke Pirna GmbH
Los 1.3. Ersatzneubau FWV-KMR / Fm Curie-Straße und Auswechslung Fucik-Straße mit 8 FWA, Umverlegung GHD und Mitverlegung TWV, Tief- und Rohrbau.
Pirna
DEUTSCHLAND
Tiefbauleistungen:
1 672 m³ Leitungsgraben herst.; 361 m³ Baugruben herst., 1 418 m³ Boden entsorgen/liefern, 3 049 m2 Verbau herst., 278 m³ Asphaltbefestigung abbrechen/wiederherst., 261 m2 Platten-/Pflasterfläche aufnehmen/ wiederherst., 14 St. Straßeneinläufe aus-/einbauen, 32 St. Baumschutz herst., 51 St. Straßenkappen liefern/einbauen, 14 St. Wand-/Bodendurchführungen herst.; 9,0 m³ Abbr./Demontage v. Stahlbeton, Herst. Übergangs-Bauwerk mit Prüfstatik, Verkehrsabsicherung.
Demontageleistungen:
27 m FW-Versorgungsleitungen Stahl DN 250-400 und 28 m FW-Versorgungs- und Anschlussleitungen Stahl DN 50-150 inkl. 6 St. Absperrarmaturen; 148 m GfK-EP-KMR DN 50-80 und 66 m GfK-EP-KMR DN 25-40 Versorgungs- und Anschlussleitungen inkl. Absperrarmaturen und Formteile in Betonwiderlagern; 15 m Stahlrohr DN 25-100 einschl. Isolierung sowie Form- und Verbindungsstücke, 2 St. Armaturen und Wandkonsolen, 25 m Gasleitungen Stahl DN 200, 37 m2„Alte“ Wärmedämmung vor 1996, einschl. fachgerechter Entsorgung.
Rohrbauleistungen: Lieferung/Verlegung/Montage von FW-Versorgungs- und Anschlussleitungen:
264 m KMR DN 250, 456 m KMR DN 100, 314 m KMR DN 50, 312 m KMR DN 40, 286 St. Rund-schweißungen DN 25-100, 100 St. Rundschweißungen DN 200-400, 22 St. Fügeverbindungen GfK DN 40-80, 18 St. Erdeinbaubelüftungen/-entleerungen DN 25/50, 20 St. Erdeinbauabsperrarmatur DN 40-50, 4 St. Erdeinbauabsperrarmatur DN 250, 2 St. Erdeinbauabsperrarmatur DN 100, 2 St. Anbohrungsabsperrungen DN 400/100, 120 St. KMR-Bogen DN 40-100, 26 St. KMR-Bogen DN 250, 36 St. KMR-Fertigabzweige DN 40-100, 10 St. KMR-Fertigabzweige DN 250, 340 St. KMR-Muffenbau Da 110 bis Da 200, 90 St. KMR-Muffenbau Da 280 bis Da 560 mit Dehnpolsterung, IPS Verdrahtung und zentrales Überwachungsgerät liefern. 59 m Stahlrohrleitungen DN 15-40 einschl. Form-/Verbindungs-stücke, Befestigungen u. Isolierung aus Mineralfaserschalen, 31 St. Kugelhahn DN 15-40, 364 St. Rundschweißungen DN 15-40.
18 m Umverlegung Hochdruckgasleitungen DN 200 PN 16 inkl. Rundschweißungen, Form- und Verbindungsstücken mit Materialbeistellung durch AG, Koordinierung 120 m Mitverlegung Trinkwasserleitungen DN 150 PE, SiGeKo und Einmessung durchführen.
Planungsleistungen:
Systemtypische FW-KMR-Statik für das angebotene Fabrikat mit Nachweis der Dehnpolsterung und Leckagewarnsystem in einem Verlege- und Verdrahtungsplan; Verbaustatik; Verkehrszeichenplanung; 8 Stück Werkplanungen von Hausanschlüssen mit vorherigen Begehungen. Statik für Übergangs-Bauwerk am Heizkanal.
RL Klima/2014 - Aufruf 2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder gültige Präqualifikationsnachweise; Referenzen oder Befähigungsnachweise über die Verarbeitung von GfK-EP KMR DN 40-80; Zertifizierungen nach AGFW Arbeitsblatt 601 Prüfgruppe FW 2, AGFW Arbeitsblatt 603, Schweißfachbetrieb nach DIN EN ISO 3834, Schweißerprüfzeugnisse nach DIN ISO 9606-1, DVGW GW 301 G1st und G3pe, Zertifizierung Asphalteinbau, Nachweis von Fachkenntnissen zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt, da nur elektronische Abgabe zugelassen
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.