Architektenleistungen Neubau einer Kindertagesstätte — Verhandlungsphase Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-EU-01-Kita-Architektenleistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Postfach 12 61
Ort: Überherrn
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66800
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.ueberherrn.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Architektenleistungen Neubau einer Kindertagesstätte — Verhandlungsphase

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-EU-01-Kita-Architektenleistungen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Überherrn rechnet in den kommenden Jahren mit einem steigenden Bedarf im Kindergarten- und Krippenbereich. Bereits aktuell fehlen in der Gemeinde ca. 50 Kita-Plätze.

Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Überherrn auf einer zentral gelegenen Fläche im Ortsteil Bisten unmittelbar an der Grenze zum Ortsteil Überherrn eine neue Kindertagesstätte zu errichten. Vorgesehen ist hierbei der Bau einer Kindertagesstätte mit insgesamt 6 Gruppen, aufgeteilt in 2 Krippengruppen, 2 altersgemischte Gruppen sowie 2 Kitagruppen. Die Möglichkeit einer späteren baulichen Erweiterung ist bei der Planung zu berücksichtigen, ebenso die Möglichkeit einer langfristigen Umnutzung der neuen Einrichtung (sofern der Bedarf nach KITA-Plätzen zurückgeht).

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Architektenleistungen für den Neubau.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Hauptort der Ausführung:

Überherrn Postfach 1261

66800 Überherrn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Überherrn rechnet in den kommenden Jahren mit einem steigenden Bedarf im Kindergarten- und Krippenbereich. Bereits aktuell fehlen in der Gemeinde ca. 50 Kita-Plätze.

Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Überherrn auf einer zentral gelegenen Fläche im Ortsteil Bisten unmittelbar an der Grenze zum Ortsteil Überherrn eine neue Kindertagesstätte zu errichten. Vorgesehen ist hierbei der Bau einer Kindertagesstätte mit insgesamt 6 Gruppen, aufgeteilt in 2 Krippengruppen, 2 altersgemischte Gruppen sowie 2 Kitagruppen. Die Möglichkeit einer späteren baulichen Erweiterung ist bei der Planung zu berücksichtigen, ebenso die Möglichkeit einer langfristigen Umnutzung der neuen Einrichtung (sofern der Bedarf nach KITA-Plätzen zurückgeht).

Die vorgesehene Fläche ist unmittelbar an der Ortsdurchfahrt Rathausstraße (L 167) gelegen, in direkter Nähe zum Rathaus der Gemeinde Überherrn und dem dortigen Kreisverkehr. Die Ein- und Ausfahrt zum Plangebiet kann über den Kreisverkehr und dann über die Etzelstraße erfolgen, welche südwestlich an das Plangebiet angrenzt. Dies würde gewährleisten, dass der Verkehrsfluss der Rathausstraße nicht beeinträchtigt wird. Optional könnte auch eine Einbahnregelung angedacht werden (Einfahrt über die Etzelstraße, Ausfahrt in die Rathausstraße als Rechtsabbieger in Richtung Kreisverkehr). Die Gemeinde ist gegenüber der verkehrlichen Erschließung offen, die Leistungsfähigkeit der Rathausstraße muss jedoch gewährleistet sein.

Täglich ist mit bis zu 100 Kindern zu rechnen, die mit PKW´s zu der Kindertagesstätte gebracht werden. Die Parkzeit der Eltern beträgt im Normalfall 15 bis 30 min. Die Erfahrung zeigt, dass ca. 30 Elternparkplätze erforderlich sind. Die Mitarbeiterparkplätze sind gemäß Vorgaben aus gängigen Stellplatzverordnungen nachzuweisen (für die Gemeinde Überherrn existiert keine Stellplatzverordnung).

Aufgrund der exponierten und städtebaulich bedeutsamen Lage des Standortes und der damit einhergehenden repräsentativen Wirkung legt die Gemeinde größten Wert auf eine besondere Architektur und Freiflächengestaltung.

Außerdem spielen Nachhaltigkeit, ökologisch orientierte Planung und ökologisch orientiertes Bauen für die Gemeinde eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund hat die Gemeinde auch bewusst einen Standort inmitten der bebauten Ortslage gewählt, um den Landschaftsverbrauch zu verringern. Zur nachhaltigen Planung und zum ökologisch orientierten Bauen gehören aus Sicht der Gemeinde

— Räume, die vielfältig nutzbar sind und Grundrisse, die sich langfristig auch anpassen lassen (sollte der KITA-Bedarf zurückgehen),

— die Berücksichtigung der Auswirkungen des Entwurfes auf die Betriebskosten und Verringerung des Energieverbrauches, Umgang mit Regenwasser, Einsatz umweltfreundlicher Energieträger, etc,

— der Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Präsentation eines vergleichbaren Projektes durch den Projektleiter / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsentation eines vergleichbaren Projektes durch den Bauleiter / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die wirtschaftliche Umsetzung sowie die Begleitung bei Terminen und die Erstellung von Unterlagen für den Zuwendungsempfänger ist erforderlich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2020-EU-01-Kita-Architektenleistungen
Bezeichnung des Auftrags:

2020-EU-01-Kita-Architektenleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bahnhofstraße 6
Ort: Tholey
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66636
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1DXDD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §§ 160, 134, 135 GWB

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2020