Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12 Referenznummer der Bekanntmachung: 131.4-3/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Pößneck
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07381
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.poessneck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Drehleiter DLAK 23/12
Lieferung einer Drehleiter DLAK nach DIN EN 14043 und DIN EN 1846 sowie der für Feuerwehrfahrzeuge allgemein gültigen DIN in der jeweils gültigen Fassung, Ausführung entsprechend dem Leistungsverzeichnis.
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Los 2 feuerwehrtechnische Beladung
Fahrgestell und Aufbau
Lieferung eines Fahrgestells, welches zum Aufbau eines Hubrettungsfahrzeuges nach EN 1846 und EN 14043 geeignet sein muss und Aufbau einer DLAK 23-12 nach DIN 14043.
Feuerwehrtechnische Beladung
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für eine DLAK 23/12 nach DIN EN 14043.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau
Postanschrift: Carl-Metz-Straße 9
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift: Gewerbestraße 1
Ort: Drei Gleichen
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99869
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
„Entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.