ISEK A 12.1 – Neuordnung und Umgestaltung des Europaplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-VgV-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstr. 11-15
Ort: Bad Münstereifel
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53902
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/186
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-muenstereifel.de
Abschnitt II: Gegenstand
ISEK A 12.1 – Neuordnung und Umgestaltung des Europaplatzes
Neuordnung und Umgestaltung des Europaplatzes
Vergabe der Planung der Freianlagen (LP 4-8).
Stadt Bad Münstereifel
Marktstr. 11-15
53902 Bad Münstereifel
Europaplatz Bad Münstereifel
Neuordnung und Umgestaltung des Europaplatzes
Vergabe der Planung der Freianlagen (LP 4-8).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ISEK A12.1 – Neuordnung und Umgestaltung Europaplatz
Postanschrift: Schonscheiderweg 40-42
Ort: Bad Münstereifel
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53902
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die eingesetzten Preise dienen aus Gründen des Bieterschutzes nur als Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYAKL
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.