Entsorgung von Filterstaub (optional Kesselstaub) aus der Thermischen Verwertungsanlage Schwarza (TVS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0112-TVS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Ort: Pößneck
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07381
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zaso-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Filterstaub (optional Kesselstaub) aus der Thermischen Verwertungsanlage Schwarza (TVS)
Transport und Entsorgung von Filterstaub (optional Kesselstaub) aus der Abgasreinigung der TVS (AVV-Abfallschlüsselnummer: 190112*, optional 190115*).
Die Leistung umfasst die Übernahme, Verladung, den Transport sowie die ordnungsgemäße und rechtskonforme Entsorgung von Filterstaub mit der Abfallschlüsselnummer 19 01 13* (sowie optional von Kesselstaub mit der Abfallschlüsselnummer 19 01 15*) aus der Abgasreinigung der TVS Shwarza in einer vom Bieter mit der Angebotsabgabe benannten genehmigten Anlage einschließlich der Entsorgung etwaigen dabei entstehenden Rückstände/weiteren Outputs.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2023, wenn der AG bis zum 31.8.2022 gegenüber dem AN mitteilt, dass er von seinem Recht zur Verlängerung des Vertrages Gebraucht macht.
Der Auftraggeber kann während der Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer ergänzend auch die Verladung, den Transport sowie ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung bzw. Beseitigung von Kesselstaub (AVV-Abfallschlüsselnummer 19 01 15*) aus der Abgasreinigung der TVS verlangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Entsorgung des Kesselstaubes ist optional ausgeschrieben für den Fall, dass die Entsorgung des Kesselstaubes auf die eigene Deponie des ZASO zeitweise oder grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder ergänzende Angaben sowie weitere Belege und Nachweise vom Bieter nachzufordern.
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der von der Vergabestelle bestimmten Frist in der von ihr bestimmten Form bei der Vergabestelle zu beanstanden, in-dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt.
Die Beanstandung ist wie folgt zu übermitteln:
— elektronisch oder schriftlich,
— Adresse: Vergabestelle gemäß Bewerbungsbedingungen Punkt 1.
b) Hilft die Vergabestelle dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet die Vergabestelle die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakte. Sie darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat die Vergabestelle die Auffassung der Vergabekammer zu beachten,
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR, soll aber den Betrag von [Betrag gelöscht] EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben,
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.