Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs (DLK 23-12) für die freiwillige Feuerwehr der Stadt Lüdinghausen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Borg 2
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs (DLK 23-12) für die freiwillige Feuerwehr der Stadt Lüdinghausen
Die zu erbringenden Leistungen bestehen aus der Lieferung eines Fahrgestells, des feuerwehrtechnischen Aufbaus und der zugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung. Hierbei ist der Aufbau auf das Fahrgestell zu montieren und zusammen mit der zu liefernden bzw. vom Auftraggeber beigestellten Beladung zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen.
Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus folgende vertragliche Leistungen:
— Schulung des Bedienpersonals;
— Durchführung von UVV-Prüfungen (einmal pro Jahr) in den der Abnahme folgenden 5 Jahren.
Lieferung eines Fahrgestells sowie des feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Drehleiterfahrzeug DLK 23-12
59348 Lüdinghausen
Lieferung eines Fahrgestells und des feuerwehrtechnischen Aufbaus. Hierbei ist der Aufbau auf das Fahrgestell zu montieren und zusammen mit der vom Auftragnehmer Los 2 zu liefernden bzw. vom Auftraggeber beigestellten Beladung zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen.
Optionen mit Wertung:
— Abbiegeassistent mit Kamera- und Tonsensorik;
— Rotationsketten;
— Nachschulung für 6 Mitarbeiter der Feuerwehr in Lüdinghausen (1 Tag), ca. 6 Monate nach Abnahme des Fahrzeugs;
— Schulung für 2 Gerätewarte im Herstellerwerk (1 Tag).
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Drehleiterfahrzeug DLK 23-12
59348 Lüdinghausen
Die zu erbringende Leistung besteht aus der Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Drehleiterfahrzeug DLK 23-12 an den Auftragnehmer Los 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und 2:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein;
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre.
Los 1 und 2:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR;
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein;
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Los 1: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von vergleichbaren Drehleiterfahrzeugen.
Los 2: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von feuerwehrtechnischen Beladungen für vergleichbare Drehleiterfahrzeuge.
Los 1:
— Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 3 vergleichbaren Drehleiterfahrzeugen in Deutschland in den Jahren 2017 bis 2020 unter Angabe der Kontaktadressen und Telefonnummern;
— Maximale Entfernung Vertragswerkstatt Fahrgestell 30 km und 150 km Servicewerkstatt Aufbau (jeweils ab Rathaus Lüdinghausen).
Los 2:
— Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 3 vergleichbaren feuerwehrtechnischen Beladungen in Deutschland in den Jahren 2017 bis 2020 unter Angabe der Kontaktadressen und Telefonnummern.
Los 1 und 2:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stadt Lüdinghausen
2. OG, Raum 210
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Die Anwesenheit von Bietern / Bieterinnen und Bevollmächtigten im Öffnungstermin ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter in elektronischer Form einzureichen (als PDF-Dokumente). Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.